Kann mir jemand sagen, ob es erlaubt ist, das die Reifenränder und Felge rausschauen? Denn ein Polizist hat mir bei einer Kontrolle gesagt das wäre so nicht erlaubt!
Doch andere Leute (z.B. ADAC-Mann) sagen mir, das die Lauffläche nur nicht rausschauen darf! Was stimmt denn jetzt?
Reifendicke
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hi,
als masstab gilt da ne regel: mitte rad - 150mm hoch
in diesem bereich muss das rad / der reifen verdeckt sein. wenns in diesem bereich raussteht haste ein problem und null chance auf eintragung! abhilfe kann so eine schmale gummilippe machen - die wie beim slk z.b.- diesen bereich abdeckt.es darf aber nix streifen! das teil wird aber halt mit eingetragen. besser gleich kotflügel ziehen...was aber natürlich wohl nicht ganz billig ist.cu
reiner vr6
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Mein Stand zu em Thema:
bis Ende 2001 musste nur die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein. Also breite Felge montieren, schmalen Reifen aufziehen, dass sich die Reifenflanke schön nach innen zieht, und schon ragt die Felge unter dem Radhaus hervor, aber die Reifenlauffläche ist abgedeckt. Haben recht viele so gemacht. Seit dem 01.01.2002 geht das nicht mehr, jetzt muß die Felgenkante abgedeckt sein.Grüße
Ralph
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wie jetzt, die Felgenkannte muss abgedeckt sein??
Dann hab ich n Problem. Das ist ja doof. Die kommen auf blöde Ideen. Die können einem den ganzen Spass versauen...
Ich dachte immer die Lauffläche darf nicht überstehen.... -
Gilt das nicht nur für die neueren Autos!? Oder bringe ich jetzt was durcheinander??
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@skyblue
ist mein derzeitiger stand, ja. wobei ich kein profi bin.@g.shock
ob es sowas wie bestandsschutz gibt, weiss ich nicht, glaube aber schon. was mal legal war, bleibt legal, zumindest bis es einen anlass zur neubewertung gibt, zb neue felgen eintragen lassen. siehe oldtimer, die dürfen ja auch in einem heute nicht mehr zulassungsfähigen zustand herumfahren.Grüße
Ralph
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Hallo!
@ G-shock:
So weit ich weiß muss immer noch nur die Lauffläche abgedeckt sein. Ein Freund von mir ( er fährt leider das falsche Auto und hat auf seinem Tigra hinten 9x16) bekam ende März eine Mängelkarte, weil bei ihm hinten die Laufflächen nicht abgedeckt waren und mußte nur dafür sorgen, dass diese bei der Nachprüfung abgedeckt sind , daraus schließe ich mal, dass Lauffläche schon noch reicht.
gruß
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Zitat Hajabusa34
>>
als masstab gilt da ne regel: mitte rad - 150mm hoch
in diesem bereich muss das rad / der reifen verdeckt sein. wenns in diesem bereich raussteht haste ein problem
und null chance auf eintragung! ...
<<
Zitat endeDas ist auch mein Stand.
Grüße
Ralph
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Hi,
also ich habe vor einem Monat 9x16 auf 'nem Vento eintragen lassen, da ist auch nur die Lauffläche abgedeckt und die Felgen und Flanken stehen schön raus. Ging ohne Probleme und im Gutachten steht noch mal ausdrücklich drin Freigängigkeit, Radabdeckung in Ordnung
Matthias
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