Hi,
wer kennt sich in rechtl. Dingen aus und kann mir helfen.
Mir wurde mein Corrado bei einer Polizeikontrolle wg. zu lautem Auspuff sichergestellt. Meine Hartmann Komplettanlage ist aber ohne Mitteltopf eingetragen. Nun wird zur Beweissicherung ein TüV-Gutachten (mehr als 1500,-- DM) erstellt, das ich bezahlen muß.
Nun meine Fragen:
1.) Darf ein Fahrzeug grundsätzlich wg. zu lautem Auspuff beschlagnahmt werden?
2.) Darf zum Nachweis von drei Punkten und 150 DM Strafe ein Gutachten für weit mehr als 1000 DM erstellt werden (Verhältnismäßigkeit)?
3.) Darf ein TüV die Eintragung eines anderen TüVs bemängeln (beide in Bayern!!!!)?
Hat man Anspruch innerhalb einer Frist den Mangel zu beseitigen?
4.) Kennt jemand andere Foren, die sich mit verkehrsrechtlichen Dingen beschäftigen?