Fahrzeugsicherstellung wg. lautem Auspuff

  • Hi,


    wer kennt sich in rechtl. Dingen aus und kann mir helfen.
    Mir wurde mein Corrado bei einer Polizeikontrolle wg. zu lautem Auspuff sichergestellt. Meine Hartmann Komplettanlage ist aber ohne Mitteltopf eingetragen. Nun wird zur Beweissicherung ein TüV-Gutachten (mehr als 1500,-- DM) erstellt, das ich bezahlen muß.
    Nun meine Fragen:
    1.) Darf ein Fahrzeug grundsätzlich wg. zu lautem Auspuff beschlagnahmt werden?
    2.) Darf zum Nachweis von drei Punkten und 150 DM Strafe ein Gutachten für weit mehr als 1000 DM erstellt werden (Verhältnismäßigkeit)?
    3.) Darf ein TüV die Eintragung eines anderen TüVs bemängeln (beide in Bayern!!!!)?
    Hat man Anspruch innerhalb einer Frist den Mangel zu beseitigen?
    4.) Kennt jemand andere Foren, die sich mit verkehrsrechtlichen Dingen beschäftigen?
    :???::???::???::???:

  • Hai !
    Wenn der Umbau eingetragen ist dürftest du eigentlich keine Punkte bekommen. Wie sollst du als Unwissender( :face_with_rolling_eyes: ) die Fähigkeiten des Prüfers beurteilen können, der das eingetragen hat ? Das heißt auf juristisch glaub ich 'Verbotsirrtum' Man müßte dir nachweisen, daß du über die eigentliche Unzulässigkeit genau bescheid wußtest. Und wenn du dich nicht verquatscht, dürfte das schwerfallen. Das mit dem Gutachten halte ich auch für bedenklich. Geh am besten zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt- die paar Mark für ne Beratungsgebühr sollten allemal drin sein, je nachdem was der meint würde ich in den entsprechenden Punkten Einspruch erheben.
    CU konrad


    [ 18. April 2001: Beitrag editiert von: konrad ]

  • Dazu sage ich nur eins: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und leider kann in D. Tüv A sagen, dass geht in Ordnung und Tüv B kann dann auf Anweisung der Polizei eine Nachkontrolle machen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen mit den entsprechenden Konsequenzen für den Halter. In Deutschland gilt halt doch Toyotas Leitspruch: Nichts ist unmöglich :-(((((((((


    Geh zum Anwalt, aber frag den gleich ob er sich wirklich in diesem Fachgebiet auskennt. Denn Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel!!!!!!1


    cu Rainer G60 :mad2:

  • Hi,


    meiner Meinung nach, läuft in diessem Falle ohne Anwalt nix. Deshalb schnell zum ADAC und Rechtsschutz abschließen. Nicht vergessen: zum 1. des lfd. Monats! :winkewin:
    Danach zu ´nem fähigen Anwalt gehen und dann hast du evtl. ´ne Chance. Vielleicht gibt´s ja Münchner, die einen fähigen Anwalt kennen!?

    Gruß, Moshkote
    _ _ ______________ _ _
    93er 16V, built 2 perform

  • Die dürfen dein Auto nur sicherstellen, wenn es eine Verkehrsgefährdung darstellt! Alles andere ist unverhältnismäßig! Geh auf jeden Fall zum Anwalt! (Ich hab deswegen extra ne Advo Card! :biggrin: ) Haben die Grünen alle Kratzer und Schäden an deinem Auto notiert ? Wenn nicht, gleich übern Tisch ziehen und sie für alle Kratzer, Bordsteinschäden usw. zur Rechenschaft ziehen ! ("Das war vorher aber noch nicht !") :winkewin:


    Moshkote: Für die Rechtschutz ist es jetzt zu spät für ihn! Da gilt das Datum des 'Schadens'-falles. Bei der AdvoCard z.B. gilt nach Abschluß eine dreimonatige Sperre bis zur "Freischaltung" ! Beim ADAC wirds nicht anders sein, die sind doch nicht bekloppt...


    @


    zu 2) Ja, das dürfen sie.
    zu 3) Auch das würde ich mit JA beantworten.


    Erzähl mal wie es weitergeht bei dir !
    Viel Glück ! :sad:


    [ 18. April 2001: Beitrag editiert von: Steag ]

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  • Hai !
    Zu 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'- ich kann mich noch genau an ein Urteil erinnern, bei dem jemand etwas an seinem Wagen gebastelt hatte(Verbreiterung, wenn ich mich recht entsinne) und deshalb auch von der Trachtengruppe wg. Erlöschen der BE belangt werden sollte. Der Gute berief sich darauf, daß bei dem kürzlich durchgeführten 'normalen' TÜV nichts bemängelt wurde und das er deshalb davon ausgegangen sei das der Umbau also auch ok sei. Da ein sogenannter 'Verbotsirrtum' vorlag, wurde er freigesprochen. Das heißt zwar nicht, das unser Spezi hier in Zukunft mit halben Auspuff herumfahren darf, wenn das zutreffenderweise bemängelt wird, aber bei diesem ersten Mal muß er Punktefrei davonkommen. Wenn ein Umbau ordnungsgemäß eingetragen wurde, kann der Halter nicht belangt werden, es sei denn man kann ihm Vorsatz oder Wissen um die eigentliche Illegalität (mit Urkundenfälschung/ getürktes Gutachten) nachweisen. Wenn der Halter aussagt, das er auf die Kompetenz des Prüfers vertraut hat dürften die Mehlmützen in Beweisnot kommen.
    CU konrad

  • Steag: Deshalb zum ersten des Monats! Beim ADAC gilt der Vertrag ab Vertragsabschluß. Wie überall sind auch ADAC Mitarbeiter ganz heiß auf ´nen Vertragsabschluß, d.h. entweder ab Monatsanfang oder ich gehe wieder - funktioniert, Erfahrungswert. :winkewin:

    Gruß, Moshkote
    _ _ ______________ _ _
    93er 16V, built 2 perform

  • Dann sind die doch so doof wie ich nicht dachte... :winkewin:


    Aber man hat mit der ADAC Versicherung keine freie Anwaltswahl oder ? Also eine Bekannte von mir arbeitet im Rechtsanwaltsbüro, die sagte mir wenn da jemand mit 'ner ADAC Karte kommt, wird der müde belächelt...

  • Oh Oh !!
    Die Münchener schon wieder !! Ich fahr deshalb ganz selten nach München. Die sind da ganz Gefährlich.
    Von wem ist der Mittelschalldämpfer eingetrage worden ?? Hoffentlich nicht vom Peters Power Shop ! Die Eintragungen sind nämlich alle hinfällig. Du kannst nur versuchen, ihnen in den Hintern zu krichen und zu sagen, du bringst den Mittelschalldämpfer mit und baust in bei denen wieder ein. Hat bei einem freund geklappt.
    Mit der Tüv-Gutachten von 1500 DM ? Anwalt !


    Aber ich würds erst mal mit dem tausch des MSD probieren !! Wenn du Glück hast, geht es.
    Immer freundlich bleiben !! Auch wenn sie dich nichtmal auf ne Hebebühne oder Grube lassen (so wie bei uns)... :mad2:

    Corrado...und die Welt ist eine Kurve !
    Corri G60, 267 PS (gemessen) mit 8V Kopf bei 0,8 Bar :grinning_squinting_face:
    Golf 2 1.9 16V Turbo im Aufbau... :cool:

  • Hi,
    hat eigentlich jemand 'ne Ahnung wo die dB max. Grenze des Corrados liegt?
    Ich will auf folgendes raus, es hat vor Jahren in Baden W. mal so'ne Eintragungsgeschichte gegeben, wo ebenfalls ein Fahrer wegen zu lauter Abgasanlage belangt werden sollte. Das ganze ist dann auch auf den Prüfer übergegangen.
    Ende vom Lied war aber positiv, (und das gab es mal schriftlich, weiß bloß nicht wo ich es gelesen hab);


    ...hörbares Geräusch ist nicht gleich messbares Geräusch... !



    Matthias R

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  • Die Sache geht weiter:
    Der Auspuff ist bei mir ja wirklich mit zwei Dämpfern vom TüV Bayern eingetragen (Eintragung erfolgte mit Bezeichnung des jeweiligen Topfs). Kommentar des TüV jetzt: "Da hat wohl damals der Prüfer vergessen einen der Töpfe aufzuschreiben...."
    Was will man da noch sagen...
    Sobald mir jetzt ein Bescheid der Grünen oder der Staatsanwaltschaft zugeht wende ich mich auf jeden Fall an meinen Anwalt. Mal sehen, vielleicht geht was...
    Auf jeden Fall danke an euch alle für die raschen Antworten!!!!!!


    THX


    Chris

  • Steag
    Was hast Du für 'ne Anlage drunter? Ich mußte keine Phon-Messung über mich ergehen lassen. Wobei 91 eigentlich auch ein ziviler Wert ist...


    Weiß denn keiner die Standardwerte???

  • @ Steag die 2.


    habs schon gesehen :winkewin: , wer zum Geier hat denn das eingetragen? :biggrin::biggrin:


    Nur 91 dB? Bei dem Aufbau hätt ich auf jenseits 110 dB getippt... :biggrin:


    Fällt wohl auch unter "hörbares Geräusch ist nicht gleich messbares Geräusch..."


    :cool: RESPEKT :cool:



    Matthias R

  • Die Eintragung wurde vor sieben jahren gemacht. Der TÜV'er fand die Anlage damals geil... :biggrin: Wieviel dB die genau bringt weiß ich gar nicht. Ich hab ja schon einen Vorschalldämpfer drunter, brauch ich eigentlich gar nicht. Aber ich will sie leiser bekommen. Finde ich inzwischen besser. Lieber schnell und unauffällig... :biggrin::biggrin::biggrin:

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  • Hi,
    Matthias:
    die Standartwerte sind Standgeräusch 86 dB und Fahrgeräusch 77dB.


    Steag:
    Bei der ADAC-Rechtsschutz hat man freie Anwaltswahl. Die Leute geben dir da nur Tips welchen sie empfehlen aber entscheiden kannst du ganz frei. Ich kenn mich da leider aus, musste schon mehrmals so nen Rechtsverdreher aufsuchen :sad: .


    [ 19. April 2001: Beitrag editiert von: Focke ]

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