@all, die ein KW-gewindefahrwerk eingetragen bekommen haben.

  • Hallo Leute.

    In dem Wisch da für den TÜV (für die Eintragung) steht sowas drin, daß der Lastabhänige Bremskraftregler an der Hinterachse nach dem Einbau des Fahrwerks von einem meisterbetriebe eingestellt werden muß.......mit bestätigung. Also da soll dann nen Stempel und Unterschrift von dem Betrieb rein.

    Habt ihr das brav vor der Eintragung machen lassen?
    Bzw hat da jemand schonmal probleme bei der Eintragung gehabt?

    Grüsse
    Aero

  • Ach nochwas.

    Da Du ja schonmal hier bist :grinning_squinting_face:

    Gibts sonst noch was, worauf ich achten sollte - also was Probleme machen könnte?

    Da steht in dem Wisch drin, wie die Masse sein dürfen (von unterkante Gweinde bis zu den verstellbaren Scheiben).....also hab ich das Fahrwerk entsprechend hochgedreht, daß ich in der Toleranz liege (also relativ weit hochgedreht).
    wenn ich jetzt links vorn und hinten rechts auf diese Böcke fahre, dann kommt da nix an die Kotflügel, und nicht, wenn man den Wagen runterdrückt.
    Sollte also vom Abstand kein problem sein.

    Und die Unterkante Scheinwerfer ist 52 cm vom Boden entfernt - also auch okay.

    haste noch ne Idee, was so in die Hose gehen könnte? - bevor ich dem TÜV die Theke abreisse :teufel:

    Grüsse
    Aero

  • Den Absatnd mit der Scheinwerferunterkante kannst normal auf 50 runter drehen. So stehts im Gesetzt. Und da kommt noch etwas Toleranz dazu (ich glaub 10%).

    Mit der Bremse wurde ich noch nie gefragt.

    Projekt Corrado VR6 Turbo gestorben :frowning_face:
    Projekt Corrado 16V Turbo in Planung :winking_face:

  • Servus,
    da das Fahrzeug jetzt hinten tiefer ist verändert der Bremskraftregler die Kräfte mehr auf die HA obwohl nicht mehr Gewicht auf ihr lastet.
    Die Folge: Beim bremsen in Kurven neigt das Heck zum übersteuern im Folksmund auch als schleudern bezeichnet. :grinning_squinting_face:
    Um dies zu verhindern muß der Bremskraftregler verstellt werden.

    Klingt alles soooo unglaublich altklug.... und oberlehrerhaft :szahn:

    Steag
    ...schneller :teufel:

     [ 08 September 2002, 14:04: Beitrag bearbeitet von: Windy ]

    Signaturen sind wie Autoaufkleber,jeder ließt sie aber keiner braucht sie.:)

  • Aero, achte bloss auf das Restgewinde!!
    Ich war so schlau und hab den nacht Optik runtergedreht, hinten passte das mit dem Restgewinde auch locker noch, aber vorne fehlten mir so 1-2 cm und bei erlaubten Restgewinde sieht das irgendwie wahnsinnig hoch aus!

    Ach bei mir sind die Leutchen vom Tüv, vollbesetzt wie blöde mit vollem Lenkrad einschlag!!! im Kreis gefahren und da wäre doch mal ein leichtes schleifen gewesen in der 3 Runde.

    Da pack ich mir doch am Kopf!! Wann fahr ich mal mit vollem Einschlag (die armen Antriebswellen) im Kreis mit Huckeln/Löchern und das ganze noch voll beladen und mit Schubgas, das der Wagen dauerhaft am quitschen ist, hmpf.

    Na ja, Tüv hab ich, was will man sich da noch aufregen, hmpf.

    Also Scheinwerfer wurden bei mir auch nicht vermessen, nur ob die an sich richtig stehen.
    Somit musst Du die auch noch einstellen lassen, da der Wagen ja tiefer ist und die Scheinwerfer noch kürzer scheinen.

    Stop! Kann man ja so, gar nicht so einfach sagen, das kommt ja auf das Verhältnis an, VA zu HA.

     [ 08 September 2002, 14:36: Beitrag bearbeitet von: Stefan H ]

  • Hallo.

    Danke für die Tips, Männer.

    Also Restgewinde stimmt - hab mich da an die Angaben der ABE gehalten.

    Scheinwerfer und Bremskraftregler werd ich dann noch vorher einstellen.

    Was halt *******e ist - die Tragen ja dann den Abstand vom Kotflügel zur Radmitte in den Schein ein.....wenn ich danach wieder runterdrehe.... :engel:
    Ich hoff mal net, daß die Bullen bei ner Verkehrskontrolle des Zollstock auspacken :frowning_face:

    Btw: Was würde dann passieren? Strafkohle und zum TÜV brav zeigen, wie es wieder hochgedreht ist, oder gibt´s direkt richtig eins auf die Nüsse?

    Nene, da will man sich mal was schönen gönnen, und hat wieder nur Ärger :teufel:

    Grüsse
    Aero

  • @DGM:

    Klaro! Hab ich auch machen lassen!
    Durch die Tieferlegung "denkt" der Regler, daß der Corri voll beladen ist und gibt mehr Bremskraft auf die Hinterachse!!
    Im schlimmsten Fall geht dir bei ner starken Bremsung/Vollbremsung der A***** weg!!!

  • Dann wäre es ja sinnvoll den Wagen zunächst so tief runterzuschrauben, wie man später fahren will, dann hin zum einstellen, danach zu Hause auf die legale Höhe hochdrehen und dann zum TÜV eintragen lassen und dann wieder auf die gewünschte Tiefe zurückdrehen ...
    Ansonsten muss man ja 2 x einstellen lassen - einmal für den TÜV und einmal für die "gefahrene" Tiefe....

    Gruß

    Jolly Joker

     [ 11 September 2002, 14:48: Beitrag bearbeitet von: Jolly Joker ]

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