Richtige Reihenfolge ?!

  • Hi Leute,
    habe folgendes Problem: :confused:
    Möchte gerne Ende April meinen Corri anmelden. :rofl:
    Jedoch ist der TÜV (und AU) schon seit Anfang Februar abgelaufen.
    Dazu kommt noch, dass ich meine Bremsanlage überholen sowie die Pneus vor dem TÜV erneuern muss. Darf ich jetzt ohne Kennzeichen bzw. ohne TÜV und AU Plakette zu meinem Mechaniker fahren (ist ca. 40 Km entfernt), oder brauche ich irgendwelche "roten Kennzeichen" ? Sehe ich die Reihenfolge richtig:


    1. Ich fahre ohne Kennzeichen bzw. ohne Plaketten zu meinem Mechaniker. Der behebt mir dann die TÜV-relevanten Mängel.


    2. Ich fahre zum TÜV, das Auto wird bestehen, und ich bekomme die Plaketten in die Hand gedrückt (da der Wagen ja immer noch keine Kennzeichen hat).


    3. Dann fahre ich zur Zulassungsstelle und kann jetzt die Kennzeichen machen lassen und es zu guterletzt endlich zulassen.


    ...oder muss ich das doch anders machen ?? :spineyes:
    Bin für jede Hilfe dankbar. :baby2:

    Zwei Sachen sind unendlich, die menschliche Dummheit und das
    Universum. Doch beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
    [Albert Einstein]

  • also ich kann mir nicht vorstellen,dass es auch nur irgendwie möglich ohne Kennzeichen auf öffentlicher Straße zu fahren...
    mit nem roten geht das auf jeden Fall,das mußt du aber erst mal bekommen.Und das kriegst du nicht als Privatperson. Nur von Werkstatt oder Händler.
    Es gibt dann auch noch die Kurzzeitkennzeichen,mit dem geht es glaube ich auch. Die Dinger sind aber sehr teuer.

    [ 18 Februar 2003, 00:23: Beitrag bearbeitet von: CorradoGeil ]

  • Ich glaub du darfst ohne Zulassung nur zum TÜV/Zulassungsstelle fahren.
    Also würds Auto aufm Trailer zur Werkstatt und zum TÜV fahren oder abschleppen (mit LKW-Führerschein!). Ist doch sicherer.
    Zur Zulassungsstelle mußt du ja mit dem Auto gar nicht. Die Schilder kriegst du auch so.


    Die TÜV Plaketten kriegst du natürlich nicht in die Hand gedrückt, sondern nur den Prüfbericht!
    Die Plaketten klebt die Zulassungstelle dann auf die Schilder.

    [ 18 Februar 2003, 00:34: Beitrag bearbeitet von: Steag ]

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  • Das mit dem Abschleppen geht aber nicht einfach so!!!
    Wie Steag schon erwähnt hat, braucht der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs einen LKW-Führerschein und der des geschleppten einen PKW-Führerschein, wenn das abgeschleppte Auto nicht zugelassen ist (das komplette Dingen zählt dann nämlich als Fahrzeug mit mehrachsigem Hänger).
    Und ausserdem braucht man eine Schleppgenehmigung.


    Warum man dagegen ein zugelassenes Auto einfach so abschleppen darf und der "Hintermann" noch nicht mal nen Führerschein braucht, muss man nicht verstehen......ist ja hier aber auch nicht das Thema :-))

    Corrado G60 EZ 01/1990 tornadorot, Golf 5 R32 EZ 12/2005 deep blue Perleffekt, GMC Pickup 5,7 l V8 EZ 1971 grün-metallic, Ford Explorer Black Edition 4,0 l V6 EZ 1998 schwarz, DKW Munga 0,9l EZ 1957 nato-oliv :super:

  • Danke ersmal für eure zahlreichen Tips.


    Was nützt mir das, dass ich nur zum nächst gelegenen TÜV ohne Kennzeichen fahren darf, obwohl ich die Mängel schon selber kenne. Das würde für mich heissen, dass ich zweimal beim TÜV vorfahren müsste.
    Und wenn der Prüfer die Mängel dann feststellt, dann muss ich trotzdem (immernoch ohne Kennzeichen) irgendwie zu meiner Werkstatt fahren,
    um diese zu beheben. Oder ?
    Ich glaube, dass mit dem Trailer ist mir zu kostspielig (habe nämlich keinen eigenen, und mieten...naja). Ich glaube das einfachste wäre, das mit dem Abschleppen. Kenne paar Leute, die nen LKW-Führerschein haben. Dann könnte ich ja erstmanl zur Werkstatt geschleppt werden. Aber ich weiss immer noch nicht, was es mit dieser Abschleppgenehmigung auf sich hat ?? Wo bekommt man diese ??

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  • Du sollst ja auch erst zum TÜV fahren wenn alles in Ordnung ist und nicht vorher! :winking_face:


    So ein Trailer mieten ist nicht besonders teuer.
    Viele Tankstellen bieten so einen Anhänger zur Miete an.
    Vielleicht holt ja deine Werkstatt dein Auto auch gegen einen kleinen Aufpreis ab?

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie verstehen das einige mit schleppen und abschleppen nicht so ganz.


    Es gibt gibt 2Möglichkeiten:


    ABSCHLEPPEN -> das bedeutet das ein Fahrzeug ein anderes DEFEKTES Fahrzeug ziehen darf,allerdings nur bis zur nächsten Möglichkeit wo es repariert wird.(Werkstatt)Nicht zum Tüv oder sonstwo hin.


    Dann gibt es noch die Möglichkeit zu SCHLEPPEN->
    das widerum bezieht sich auf fahrtaugliche Fahrzeuge.(Tank leer zählt nicht zu den Defekten)
    Diese Verbindung ist dann ein Fahrzeug mit mehr als drei Achsen und man braucht dann als Fahrer Klasse 2 und der "Anhänger" Klasse 3.


    Genemigung dafür sollte es beim Ortnungsamt oder bei der Polizei geben.(wenn die das noch machen)


    Ist aber alles Blödsinn!!
    Gsixty
    Fahr mal zu der einen oder anderen Tankstelle.
    Die haben meistens einen Trailer und verleihen den auch.
    kostet ca 20€ und ist allemal günstiger als alles andere.

  • Corradoman:
    Sag ich doch - oder hab ich was anderes behauptet? *lach*


    Was ich nicht plausibel finde ist, dass man für ein und dieselbe Sache (ein anderes Fahrzeug hinter sich herziehen) unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss, je nach dem, ob das gezogene Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.
    Ich denke, das hat rein versicherungsrechtliche Gründe.


    Aber egal, es ist ohnehin (wie Du auch geschrieben hast) den Aufwand nicht wert. Hänger mieten und ab zur Werkstatt ist das beste, da schließe ich mich an.
    Noch besser ist, wenn die Werkstatt die rote Nummer rausrückt (tun sie in der Regel schon, wenn man das Auto dann zu ihnen zur Reparatur fährt, alternativ kann es ja auch ein mechaniker abholen).

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    • Offizieller Beitrag

    VR6
    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Was ich nicht plausibel finde ist, dass man für ein und dieselbe Sache (ein anderes Fahrzeug hinter sich herziehen) unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss, je nach dem, ob das gezogene Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.
    Ich denke, das hat rein versicherungsrechtliche Gründe.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Das ist es ja.
    Es ist völlig egal ob es zugelassen ist oder nicht.
    Es geht darum ob es fahrbereit ist oder nicht.

  • Corradoman:
    Stimmt, Du hast Recht, danke für die Info!


    So gesehen könnte (um wieder auf das Topic zu kommen) der Corri in die Werkstatt abgeschleppt werden, sofern er nicht aus eigener Kraft fahren kann (z.B. kein Zündfunke :-)))


    Hab mich nochmal schlau gemacht und nen coolen Link gefunden, der es ganz gut erklärt:
    http://www.fahrtipps.de/tipps-auto/abschleppen-schleppen.php

    Corrado G60 EZ 01/1990 tornadorot, Golf 5 R32 EZ 12/2005 deep blue Perleffekt, GMC Pickup 5,7 l V8 EZ 1971 grün-metallic, Ford Explorer Black Edition 4,0 l V6 EZ 1998 schwarz, DKW Munga 0,9l EZ 1957 nato-oliv :super:

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