H-Kennzeichen -> keine AU nötig?

  • Hi!

    Vielleicht kennst sich ja jemanda aus? Bei uns fährt ein (nicht lachen) 500er Fiat rum, Bj. 68. Der hat auf dem Nummernschild kein H, und auch keine AU-Plakette. Besitzer sagte, braucht er auch nicht, da als Oldtimer zugelassen. Und da war auch nie ne AU-Plakette drauf auf dem Nummernschild!

    Kann ich mir nicht so ganz vorstellen. Wobei daß Auto erst vor 3 Monaten bei uns im Kreis angemeldet wurde.

    Toby

     [ 18 August 2002, 14:49: Beitrag bearbeitet von: T.Theibach ]

  • soweit ich weis,sind Oldtimer deshalb auch Steuerfrei.

    Die sind zumind. bei der AU frei,weil die Werte ja eh nicht erreicht würden,die vorgeschrieben sind.

    Aber die haben dann im Normalfall keine schwarzen,sondern rote Kennzeichen.
    Glaub so war das.

    Und ab 20 od. 25 Jahre zählt ein Auto zum Oldtimer

    :winkewin:

     [ 18 August 2002, 14:59: Beitrag bearbeitet von: Tomy ]

  • Hi ,
    soweit ich weiss steht H nicht direkt fuer Oldtimer sondern fuer Steuerbefreit ...
    und wenn du nen H nummernschild hast darfste damit auch nicht immer überall rumgurken sondern eigentlich nur zu Treffen etc.
    deswegen sin die dinger ja steuerbefreit ...
    aber wirklich 100% weiss ich es net

    Acid'

    Rentnercorrado G60 + Jetta II 16v // CSS:.#57 /

  • Hallo ersteinmal
    Das mit der AU Plakette ist vollgendermassen
    ab einem Ende 68 o. 69 muss erst eine AU gemacht werden.
    PKW mit H-Kennzeichen beträgt die Steuer einheitlich 191,73 € egal wieviel Hubraum.
    Bei dem fiat kann es deshalb günstiger sein den Normalen Steuersatz zu zahlen ; er hat ja nur 500ccm.
    Ausserdem ist ein H-Kennzeichen zu bekommen mit ein paar Auflagen verbunden.( TÜV etc.)

  • H steht für Historienfahrzeug.......Steuerbefreit sind die meines wissens auch nicht, ist glaube ich ne Pauschale. Aber es gibt auch noch alte Fahrzeuge die mit normalen Kennzeichen ohne H fahren und trotzdem nicht zur AU müßen, aus oben angeführten Grund "kein erreichen der Werte"

    wieder dabei... 03/2025 nach 17 Jahren Pause

  • Warum fragt ihr nichtden Oldiespezialisten :confused:
    Ich habe seit 6 Jahre Oldtimer mit speziellen Kennzeichen zugelassen, zur Zeit 6 Stück :baby2:
    In denh bisherigen Beiträgen ist einiges durcheinander geworfen worden :errrr:

    1)Vor Bj. 69 gibt es grundsätzlich keine Abgasuntersuchungs-pflicht. Diese Auto haben (alte ASU). :nein:

    2) Es gibt zwei verschiedene Zulasssungen speziell für Oldtimer: :deal:

    a) das "H"-Kennzeichen, "H" steht für "Historisch", das Schild ist schwarz und das Auto muß mindestens 30 Jahre alt sein. Der Steuersatz sind diese erwähnten 191,73 EUR unabhängig vom Hubraum/Leistung etc.. Fahren darf man so oft und soviel man will.

    b) das Oldtimer-"Wechselkennzeichen, das ist rot und beginnt (meistens )mit 07xxx. Steur genau wie beim H-Kennzeichen, jedoch muss das Auto nur mindestens 20 Jahre alt sein. Dafür darf man es nur zu Probe-und Überführungsfahrtenm und zu Fahrten zu Veranstaltungen benutzen. Dieses Schild ist für mehrere Autos gedacht, man darf es auf beliebig viele Fahrzeugen verwenden ohne Mehrkosten. :winking_face:

    89er Corrado G60
    91er Golf G60 Edition one 241PS, 300Nm, 72er LR
    83er Pirelli GTI heliosblau

  • Hab was vergessen:
    Zur AU oder ASU müssen beide nicht, je nach Bundesland auch nicht mehr zum TÜV .
    Das gleiche gilt deshalb für Eintragungen etc... :teufel:

    89er Corrado G60
    91er Golf G60 Edition one 241PS, 300Nm, 72er LR
    83er Pirelli GTI heliosblau

  • Danke G60Ing.

    Mein Iser G60 is Bj 83. Der wäre dann nächstes Jahr 20 Jahre alt. Dann noch den Jeep, der is Bj. 86.

    Bekomme ich an den Iser G60 so ne rote H-Nummer? Bestimmt nicht, weil nicht original, oder? Und der Jeep hat auch nen anderen Motor. Und der will bei Sonnenschein immer raus.

    Beim /8 werd ich dann mal gucken. Weil der is Bj. 72. Aber irgendwie will ich den lieber verkaufen, als fahren.

    Toby

  • Orginal ist so definiert das veränderungen die zu der 'anfangszeit' des Fahrzeugs erlaubt waren, also damals zeitgemäße veränderungen auch erlaubt sind.
    z.B. damalige Tieferlegungen/Motorveränderungen gelten auch als Orginal.
    Wenn du dir aber heute nen TDI einbaust geht das nicht.
    Eine rechtliche Grauzone sind z.B. Veränderungen die der Sicherheit dienen (Bremse etc)
    In gewissen Grenzen wird das auch toleriert.
    cya Anjy

  • Ja,
    das mit dem normalen Kennzeichen und ohne ASU- Plakette kann ich bestätigen.
    Ich hatte mal einen Trabbi, da stand im Brief Bj. 61, da war das auch so.
    Die Steuern musste ich aber ganz normal bezahlen, wie bei allen anderen Autos.
    Grüsse, Steffen!

  • T.Theibach: Hey, "rote" ... " H-Nummer" :heul2:
    Meinen Beitrag nicht genau gelesen
    Rot ODER H-Nummer.....

    Mit dem 83er 1ser kannst du nächstes Jahr maximal das rote Wechselkennzeichen fahren, was ich mit meinem Pirelli auch tun werde :grinning_squinting_face:

    In der Regel lohnt das erst ab 2 Autos....

    aber du sparst auf jeden Fall Steuern und ich musste noch keines meiner Autos technisch vorführen... :baby2:

    Wer weiß den schon was für eine komische "LIMa" oder "Klimakompressor" du da im Golf hast :winking_face::lachen2:

    89er Corrado G60
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