also standlicht und unterbodenbeleuchtung sind ja verboten aber solche neonröhren zb am frontgrill angebracht sollen ja ausgeschaltet erlaubt sein hab ich zumindest gehört...
blaue Beleuchtung... legal oder nicht?
-
-
-
standlich ist auf jedenfall verboten !
die Unterbodenbeleuchtung ist sofern sie sich während der Fahrt nicht einschalten lässt erlaubt, sie muss also so geschaltet sein, dass wenn die Zündung an macht, sie nicht leuchten kann.
Mit den Neonröhren im Grill dürfte das eigentlich das Selbe sein, während der Fahrt mit Sicherheit verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer ablenken würde und es somit ein Unfallrisiko ist. -
Muss ich wiedermal ne korrektur schreiben zu dem Thema des ganze Zeugs ist verboten gibt 3Punkte wegen erlischen der Betriebserlaubnis und es ist egal obs an oder aus ist wichtig ist nur obs angebaut ist und sobald es verbaut ist hast du keinen Versicherungsschutz mehr.
Ach ja eine Ausnahme gibt es PRIVATGRUNDSTÜCK!!!
Spreche aus Erfahrung da ich immer noch einen Prozeß deshalb hab
-
Hallo zusammen!
Kann mich nur der Meinung anschließen.
Alles was was an Beleuchtung verbaut wird muß auch funktionieren. So nach dem Motto "bei Fahrt isses ja aus" ist nicht. Das soll jetzt aber nicht heißen das alles verbaut werden darf.Streng genommen sind sogar reflektierende Aufkleber verboten.
-
Aber auf der Kirmes beim Autoscooter kannste mit der Beleuchtung doch mitfahren!
-
-
aber ich dachte es sei erlaubt wenn der mfk sieht, dass es nur mit ausgeschalteten motor funkt? also beim türo öffnen....
-
Erlaubt wenn Dir das der TÜ-Prüfer so einträgt...aber trotzdem auch dann nicht ohne Risiko
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!