Fahrzeughöhe im Fahrzeugschein nach Fahrwerkseinbau ?

    • Offizieller Beitrag

    Welche Angaben bezüglich der Fahrzeughöhe vom Corrado stehen nach
    Veränderungen am Fahrwerk und Abnahme
    bei euch im Fahrzeugschein in der Nr. 20 ?


    Bei mir stand dort nach dem Bilstein BTK - Einbau mit 25 mm Tieferlegung 1310 – 25mm = 1285

    Jetzt nach dem Wechsel zum KW V3 stehen dort 1230 !

    Das kann eigentlich nicht richtig sein, da es max. 40 mm tiefer ist, eher weniger. Also 1310 – 40 = 1270.

    Nicht dass mich der Eintrag von 1230 stört, damit habe ich ja einen Spielraum, aber verständlich ist er nicht.

    Gemessen wurde nach meinem Eindruck bei der Abnahme nicht.

    Evtl. wurde von der falschen Annahme ausgegangen, dass die 1285 die Serienhöhe ist und dann davon eine möglich Tieferlegung von 55mm abgezogen. Wäre aber auch nicht plausibel.


    Was steht in eurem Fahrzeugschein und was meint ihr?

  • Wahnsinn! Scheinbar gibt da keine verbindliche Vorgabe, oder sie wird teilweise ignoriert.


    PS:

    In Teilegutachten Seite 6/8 steht:


    Zitat

    Die Fahrzeughöhe ist in den Fahrzeugpapieren unter Feld 20 neu festzulegen….,,,

    Also doch eindeutig.

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    • Offizieller Beitrag

    So siehts jetzt im Gutachten aus:


    Bei mir würde die Fahrezeughöhe ebenfalls. Nicht verändert, sondern die Radmitte bis zur Raghauskannte eingetragen.

    Troll_ - Dirk, steht bei Deinem an der Stelle 20 dann z.B. 310 ??
    Da wäre echt vermunderlich und auch falsch.

  • Klaus
    Nein, da steht bei mir 1290. Die 1290 stammen noch von den H&R-Federn, die ebenfalls noch eingetragen sind.
    Bei mir ist nur wie bei Dir, letzte Abschnitt mit der Radhauskante im Schein aufgeführt in Kombination mit dem Gewindefahrwerk:


    Ich finde Deine Höhenangaben auch sehr spannend. In meinem 1. FZS, also gänzlich ohne Tieferlegung, steht 1320mm als Fahrzeughöhe drin. Davon wurden 30mm durch die H&R Federn in Kombination mit den Bilstein B12 Dämpfern (die ich aufgrund der Hängearschproblematik nicht mit den dazugehörigen Eibach-Federn gefahren bin) abgezogen und daher die Fahrzeughöhe von 1290mm eingetragen. Die Höhe wurde dann bei der Eintragung des B14 Gewindefahrwerk nicht mehr verändert, sondern nur die Radhaus zur Radmitte-Angabe hinzugefügt.

    Ich muss aber dazu sagen, dass mein Fahrwerk nach §21 abgenommen wurde, weil die rund 45 "runtergedrehten" Millimeter mit dem Gutachten nicht vereinbar waren.
    Deshalb ist der Prüfer ja ohnehin frei in seiner Textfindung im Schein.


  • Bei mir steht noch die Serienhöhe von 1320mm drin. Eingetragen sind vo/hi je 300mm Radmitte/Unterkante. Ich schaue mal was der Prüfer damals alles aufgeschrieben hat. Vielleicht hat die Zulassungsstelle nicht alle Daten in den Fahrzeugschein übertragen.


    Klaus

    Warum hat man dir vo/hi 315/300mm eingestellt bzw. eingetragen? Laut Gutachten sind hinten nach §19 310mm einzustellen.

    8.2003-6.2006: G60 MJ93

    Seit 11.2006: VR6 MJ94

    • Offizieller Beitrag

    Troll_ Dirk bei Deinem ist das ja dann auch nachvollziehbar.

    Bei mir steht, dass die "alten" Werte vom Bilstein B12 auszutragen sind. O.k. soweit, weil zurück geht's nimmer.

    Bedeuten die 45 "runtergedrehten" Millimeter dann bei Deinem genau die eingetragenen 320 mm?


    Don Emilio - Gute Frage. Antwort: Ich weiß es nicht. Habe jedenfalls nicht vor 315/300 einzustellen :)


    Die Gesamthöhe ist eventuell nicht mehr relevant, wenn der Abstand Radmitte zur Kotflügelkante angegeben ist.

    Bei einer Messung Radmitte zur Kotflügelkante von DFuH am Straßenrand ist auch etwas Spielraum drin. Ich habe mehrfach mit einem Metermaß gemessen, da gib's schon Interpretationsspielraum, mal nicht genau die Mitte, oder nicht genau senkrecht oder wo ganz genau ist die Kante,... Nach meinen positiven Erfahrungen mit den Mädels und Jungs sind die auch keine Meßfetischisten. Bei den dezenten Tieferlegungen bis max. 40mm werden die eventuell überhaubt nicht messen.

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    • Offizieller Beitrag

    Don Emilio

    ...

    Klaus

    Warum hat man dir vo/hi 315/300mm eingestellt bzw. eingetragen? Laut Gutachten sind hinten nach §19 310mm einzustellen.

    Gestern mit Oldtimerfreunden darüber gesprochen. Evtl. liegt das an der möglichen Zuladung /Gesamtgewicht. Wenn davon der größte Teil im Kofferraum ist (Zementsäcke - grausige Vorstellung) würden die 310 mm unterschritten. Sozusagen sehr freundlich vom TÜVler eingetragen.

    Ich weiß nicht, werde das aber auch nicht korrigieren lassen. :winking_face:

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