Das Einfedern auf einer Seite bei einer Unebenheit bringt bei einer VLA (=Halbstarrachse) wesentlich weniger Bewegung des Rades auf der anderen Seite mit sich. Hat mit Sturz nichts zu tun. Um es mal einfacher zu formulieren: wenn deine Vermutung zum Sturz richtig wäre, müsste sich die Achse beim tieferlegen durchbiegen. Macht sie nicht, ergo keine Sturzänderung. Einfache Logik.
Deine weiteren Ausführungen sprechen vom Einfedern einer Seite, das hat mit tieferlegen (beidseitig) nichts zu tun.
Mir gehts doch auch darum, wieviel mm Freiheit man zwischen Rad und Federbein wirklich braucht. Der Tüv scheibt doch hier einen gewissen Abstand vor.
Nur wieviel arbeitet die Achse z.b in Kurven in diese Richtung. Bleibt das Rad auch in der Kurve immer im gleichen Abstand zum Federbein oder nicht. Ein klein wenig müsste sich die Achse in der Kurve verwinden. Wenn man jetzt sowieso nur einen 1/2 cm Luft hat (im Stand) und die Achse sich auch nur minimal verwindet, kann dies schon zu knapp werden.
Nehmen wir mal, der Sturz ändert sich durchs Tieferlegen nicht. Dann muss man doch auch immer noch auf der Radinnenseite wegen der Freigängigkeit aufpassen. Wenn die Achse sich nicht verwinden würde, bräuchte man den Stabi in der Hinterachse doch nicht.
Ich habe mir schnell ein paar Protokolle meiner Achsvermessungen, die ich bisher gemacht habe, angeschaut. Nach den Ist- und Sollwerten, vor und nach dem Einbau auf der nichtverstellbaren Hinterachse, hat sich die Tieferlegung wirklich nicht auf den Sturz ausgewirkt.
Da war ich wohl wirklich auf dem Holzweg und habe irgendwie was reininterpretiert.
Vielleicht auch, weil ich mal auf einer Fahrzeugseite auf der Innenseite des Felgenhorns leichte Schleifspuren sah und auch am Federbein.
Natürlich habe ich es im normalen eingefederten Zustand und einmal im verschränkten Zustand überprüft, ob die Freigängigkeit gegeben wäre. Es war aber sicher 5mm Spiel.
Die Achse hat sich dann doch verwunden. Oder Kann auch das Federbein auch unten an der Achsaufnahme wandern?
Ich hatte ja deshalb auch den Rückschluss gezogen, dass sich der Sturz beim Einfedern ändert. Und je nach härte des Fahrwerks fällt es mehr oder weniger auf. Und beim tieferschrauben wird das Fahrwerk ja weicher, also dachte ich mehr Sturz. also das Kippen ins Radhaus.
Das Thema Freigängigkeit im belasteten Zustand ist sowieso ein Thema für sich.
Womit wir ja beim eigentlichen Thema wären, ob dünne Spurplatten noch montierbar wären, oder es zum Radlauf hin zu eng werden würde.
Glaube den Bremsträger tauschen wäre kein allzu großer Aufwand wenn es da was gäbe das passt. Das wäre gekauft, eingebaut und gut.
Scheiben ist halt schon so eine Sache. Kostet auch mal eben 300€ (2 Satz Scheiben + Schrauben + Gutachten) mit der Gefahr das es halt doch nicht passt weil Lauffläche nicht ganz abgedeckt ist.
Das Deine Räder so passen find ich schon interessant. Zumal Du sogar 215er hast. Bei mir sind nur 205er drauf.
Muss die Räder nochmal montieren und ein paa Bilder machen...
Gruß, Martin.
Wie schon gesagt, Bilder (vor allem direkt von hinten wären gut). Und überprüfe erst mal, wieviel Luft du zum Radlauf auch ohne Spurplatten hast. Dann weist du ob du nur wegen der Abdeckung des Profils schauen musst oder schon was schleifen würde. Wichtig, auch im eingefederten Zustand (Diagonal Verschränken). Wenn du nur wegen der Abdeckung der Lauffläche Bedenken hast. Dann sind die Bilder unverzichtbar. Die Bilder aber auch direkt von hinten machen. Das mit den Winkeln, bis wieviel Grad, vom Gesetzgeber verlangt, abgedeckt ist, dass weiss teilweise nichtmal die Polizei.
Somit ist das Eintragen automatisch Pflicht. Wird dann zwar immer noch gern von der Polizei angezweifelt (selbst schon erlebt ) aber eingetragen ist eingetragen.
Im Zweifelsfall immer den Umbau mit dem Prüfer vorher absprechen und was er sehen will.
Bei mir hatte es der Prüfer von der Dekra bis in den Grenzbereich eingetragen. Die Platten hätten bei mir hinten mit einer gesamten et 10 , bei einer 9X16 et25 + 15mm Spurplatte bei einem 215er Reifen, genau so gerade noch gepasst.
Mich hatte die Polizei mal in einer Schwerpunktkontrolle kontrolliert. Mit einer Horde von locker 10 Polizeischülern. Der Lehrer der Polizeischule hatte es denen dann genau erklärt. (Er sagte so wir bei mir und keinen mm weiter darf die Lauffläche, je nach Winkel zum Radhaus, herausstehen.
Beim nächsten Haupttermin bei meinem Dekraprüfer hatte ich es ihm natürlich unter die Nase gerieben, wie genau er gearbeitet hat, Komplimente sind ja auch mal wichtig. .