Gutachten für G60 Steuergerät & mehr

  • hi leute ..hoffe mal hier wird mir geholfen . Bin seit über 15 jahren besitzer eines colorados g60 bj 90 & und würd den nie hergeben. Im lauf der zeit is so manches an anbauteilen dazugekommen, aufzählen mag ich des ganze mal lieber nicht ...daß kennt ihr ja . Worauf ich hinaus will ..es ist alles eingetragen bis auf eine kleinigkeit die mich immens stört daß steuergerät eben...der fahrzeugschein hat mittlerweile 5 zusatzseiten (kein bulle tut sich des hier an ..freifahrtsschein hehe). Ich suche ein leistungsgutachten für den colorado oder leistungskitgutachten vorzugsweise von oettinger von ....bis 210 ps .Verbaut is nen chip vom tobi mit nem 72er räddel ..der schnurrt auch wie ein kätzchen .Habe nen original steuergerätaufkleber mit serien nummer von oettinger ergattert mir fehlt eben nur des gutachten dazu und hoffe hier fündig zu werden .


    Und als 2tes hätt ich gerne mal ne bestätigung von euch bitte.Hab original vw teile verbaut (bis auf die bremsanlage: 4 kolben umbau )aber eben halt sogut wie alles bearbeitet. Die aussage des tüv menschs war der mich mittlerweile gut kennt über die jahre , wenns nicht 10 % der original leistung übersteigt isses nicht eintragungspflichtig z.b scharfe nock ,großer llk rally golf vw,platte k&n usw
    naja original hat der 160 ps ...fühlt sich aber definitiv nicht danach an !!! :)
    und sieht da irgendwer probleme zwecks oldtimerkennzeichen in zukunft wenns mal soweit is ..oder muß die karre oldschool originalzustand sein eben ungetuned ?


    und hallo danke für die vielen antworten :) wenn der prophet nicht zum berg kommt ..muss halt der berg zum prophet :lachen3:


    wenn wer interesse an einem gutachten von oettinger für den motorkennbuchstaben pg hat, mit folgenden modifikationen : nock,aufladung,antriebsrad,steuergerät max 147kw ca.200 ps ,so kann man sich gern bei mir melden

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

  • sieht da irgendwer probleme zwecks oldtimerkennzeichen in zukunft wenns mal soweit is ..oder muß die karre oldschool originalzustand sein eben ungetuned ?


    check mal das hier


    Zum Thema H-Kennzeichen solltest du hier im Forum genug finden, das Tuning muss zeitgemäß sein, sprich muss damals als der gebaut worden ist schon möglich und verfügbar gewesen sein sonst gibt es keins.


    Zu dem Rest deiner Frage kann ich dir nix sagen weil ich mich mit Tuning nicht auskenne.

    '93er Corrado 2.0 16V komplett original


    Member #354 Corrado Club Deutschland e.V. :fahren:

  • Hallo,
    also ich kann dir 100% sagen, dass etwaige Veränderungen am Fahrzeug IMMER zur erlöschung der BE führen - ausser es ist ausdrücklich anderweitig zugelassen (ABE). Hast du schonmal ne Nockenwelle mit ABE gesehen? Oder einen LLK??? Du veränderst dein Fahrzeug. Also musst du die Veränderung auch abnehmen lassen. DU steigerst die Leistung deines Motors - also musst du auch dass eintragen lassen..


    Gruss


    Sascha

    Offizieller Am-Performance Südstützpunkt :zwinkern:

  • tja bezüglich großen llk da hab ich den vom golf g60 ..mein tüv mann sagt nicht eintragungspflichtig ..weil vw oe nummern vorhanden sind und damit des teil fahrzeugspezifisch sei .bezüglich nock gibts keine abe ..hab aber wohl nen gutachten mittlerweile was steuergerät nock laderad abdeckt leistungssteigerung um 27kw..damit sollte des auch erledigt sein


    -- Beitrag erweitert um 10:42 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 10:37 Uhr --


    hab mich jetzt nochmal bei diversen tüvs erkundigt ausschlaggebend für tuning an oldtimern is zeitgenössiges tuning d.h aber auch dass die letzte eintragung im schein min 20 jahre her sein muss..was ich voll assig finde ..da ich des meiste vor 3jahren alles im schein haben wollte und nu auch drin stehen habe ..rückt des für mich in weite ferne

    • Offizieller Beitrag

    tja bezüglich großen llk da hab ich den vom golf g60 ..mein tüv mann sagt nicht eintragungspflichtig ..weil vw oe nummern vorhanden sind und damit des teil fahrzeugspezifisch sei .


    Aber auch nur wenn das Bauteil mit der VW-Nummer an dem Fahrzeug verbaut ist an das es drangehört. So könnte sogar die kontrollierende Polizei eine Bestätigung vom Hersteller fordern ob Bauteil XY an Fahrzeug YZ verbaut wurde oder nicht.


    Ein großer Ladeluftkühler vom Golf hat zwar eine VW-Teilenummer, hat aber deswegen nichts am Corrado zu suchen und muß deshalb auch abgenommen werden.


    Fahrzeugspezifisch heißt in diesem Fall nicht "alle Teile von VW" sondern, wenn überhaupt, "alles vom Corrado" (und selbst das könnte Schwierigkeiten geben)





    Deine Beiträge sind übrigens ein einziges respektloses Geschmiere.:down:
    Darfst du auch mal lesen:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=115307

    Automatische Anzeigen

  • Mittlerweile habe ich ein Gutachten für den CorradoG60/GolfG60 was Steuergerät, Nockenwelle und großen Ladeluftkühlerabdeckt und ist auch Eingetragen..danke.

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