Moin! Wa gerade beim TÜV, welcher mich nicht durch die HU gelassen hat weil mein lenkradschloss reingegangen ist obwohl der Schlüssel steckte!
Ist das so rechtens was er macht? Darf es das nicht?
Kein TÜV durch defektes zündschloss
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Hi,
verstehe jetzt deine Frage nicht, oder soll das schwarzer Humor sein? Mit blockiertem Lenkradschloss in voller Fahrt stelle ich mir nicht so witzig vor. -
Da sei mal froh, daß dein Prüfingenieur den Mangel entdeckt hat, ist ja lebensgefährlich.
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Nein, wenn zündung aus, aber Schlüssel steckt, Lenkrad schloss geht rein! Wo ist da das Problem??
Macht natürlich nur wenn die Zündung aus ist! -
Klar ist das rechtens. Erst wenn der Schlüssel abgezogen wird, darf das Schloss einrasten.
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Was für eine Frage... Cool bleiben und berechtigen Mangel einsehen.
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An alle die diesen Problem mit dem Zündschloss haben empfehle ich dem TÜV-Prüfer die Betriebsanleitung vorzulegen ...
Da steht genau das drinn , ist also kein defekt.
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Welches Modelljahr?
Welche Seite?Also in Meiner Anleitung steht auf Seite 31:
ZitatZum Sperren der Lenkung bei abgezogenen Schlüssel das Lenkrad drehen, bis der Lenkungssperrbolzrn hörbei (*) einrastet.
Achtung
Den Schlüssel erst aus dem Schloß ziehen, wenn das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist! Die Lenksperre könnte sonst unvorhergesehen einrasten.
(*) Ich habe den Tippfehler exakt so aus der Anleitung übernommen. Sollte wohl hörbar heißen...
Im Übrigen ist das bei einem 83er Golf 1 exakt genauso. Ich kenne es von VW auch definitiv nicht anders. Genau genommen von gar keinem anderem Auto.
Lenkradschloss geht erst rein, wenn man den Schlüssel abzieht. -
Achte mal auf die Beschriftung der Positionen am Zündschloss.
Die Verweigerung der plakette ist im allgemeinen Sinn als Gängelei bekannt.
Prüffirma wechseln. -
Manchmal frag ich mich was bei manchen im Kopf vorgeht?!
Wenn der Schlüssel steckt und zwar so, dass der S-Kontakt geschaltet ist, dann darf kein Zündschloß einrasten. Der TE soll froh sein, dass es festgestellt worden ist.
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Lies doch bitte mal genau was raveboy in seinem 2. Beitrag geschrieben hat.
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- Offizieller Beitrag
An alle die diesen Problem mit dem Zündschloss haben empfehle ich dem TÜV-Prüfer die Betriebsanleitung vorzulegen ...
Da steht genau das drinn , ist also kein defekt.
Dann sollten diese aber auch mit einem alten US-Car vorfahren sonst wird es nämlich peinlich.
Ansonsten empfehle ICH dir § 38a StVZO Abs.3
bzw. die Vorschriften laut dessen Anhang:
*toter Link entfernt*
unter Abschnitt 6.1.2 mal genauer durchzulesen.Edit:
Da der Link mittlerweile in leere führt habe ich das Dokument mit den "Bestimmungen Lenkradschloß" mal hier als Anhang hochgeladen. -
@eddy
Habe ich mehrfach genau gelesen. Das Schloss schnappt bei gesteckten Schloss ein.Beantworte doch mal meine Frage.
Auf welcher Seite steht das in der Anleitung?
Von welchem Modelljahr? -
Mir Haben sie mal keine Plakette gegeben, weil das Lenkradschloss nicht ging...
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Is mir auch schon passiert.
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Hab's mal in unserm vito und Polo probiert! Alles korrekt so!
Eigentlich ja auch recht logisch! -
Wie Du meinen
Korrekt das es beim Abziehen des Schlüssels rastet, oder korrekt das es beim Abstellen des Motors rastet? -
Es rastet erst bei rausgezogenem schlüssel!
Muss jetzt nur der zylinder neu? -
Natürlich rastet das Schloß bei heraus gezogenen Schlüssel. Muß es ja auch. Es darf nicht rasten, wenn die Zündung an ist, der Motor läuft, oder der S-Kontakt gedrückt ist.
Was ist denn nu?!
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- Offizieller Beitrag
Er drückt sich nur so kompliziert aus, warum auch immer.
Scheinbar hat er keine Zeit ganze, zusammenhängende Sätze zu formulieren.Er meint das es nach abziehen des Schlüssels funktioniert, allerdings bei seinen getesteten Modellen "Vito" und "Polo" und ob bei dem Corrado, wo es ja nicht so funktioniert, reicht den Schließzylinder zu wechseln.
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