GAT-Kaltlaufreger für VR6 mit ABE-Nr. 16950 zurückgezogen/soll ausgebaut werden!

  • Ich habe heute mit Frau Strumpf gesprochen, welche die kaufmännische Leitung bei Deißler inne hat. Herr Deißler ist dort nur angestellt. Laut Ihrer Aussage ist sie weder von der DEKRA, noch von einer anderen Seite kontaktiert worden. Außer natürlich von den Corradobesitzern. Zwei Anrufe bei KBA haben wohl auch nur das erbracht, was weiter oben schon steht.


    Sollten einige Finanzämter Steuern zurückfordern, entsteht dem einzelnen ja ein Schaden, der schnell vierstellig wird.
    Wie sieht die rechtliche Seite denn wirklich aus? Wenn ich wie gesagt, was geklautes verkaufe muß ich, wenn das rauskommt, ja auch das Geld erstatten. Ist Herr Deißler und die DEKRA da in der Pflicht? Die können sich ja dann im weiteren an der Hersteller wenden, was ja ungleich schwieriger werden wird.


    Gruß


    Gunther

  • Hallo,


    @Gunther, das Problem ist, dass Du einen "Steuervertrag" mit dem Finanzamt hast. Wenn die was wollen, bist Du in der Pflicht. Als zweiten Vertrag hast Du einen mit der Firma von Herrn Deissler. Dort hat man was gekauft, was einen weniger Steuern versprochen hat und Einbau- und Ummeldungskosten verursacht hat. Kann sein, dass der Schaden wirklich nur die Einbau- und Ummeldekosten betrifft, da die Steuer auch ohne den Umbau angefallen wären.


    Gruß Diabolino

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  • Mit Deissler dürfte wegen Ablauf entsprechender Fristen nur auf Kulanzbasis was laufen. Einen Anspruch gibts da nicht. Dem Hersteller kannste auf rechtlichem Wege als Privatmann gar nicht an die Wäsche, Insolvenz hin oder her...

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  • Habe das "schöne" Schreiben auch die Tage bekommen.:down:
    Meim Corrado VR6 wurde in 2006 vom Deißler umgerüstet.
    Ich habe den Herrn Deißler auch heute mal angeschrieben, mal sehen was da kommt.


    Gruß
    Gernot

  • Hab noch nix, auch noch keine Antwort vom Deissler. Meiner hat aber auch Saison ab April. Vielleicht kommt deshalb auch noch nix.


    -----------------------------------------------------------------------


    So, gerade mit Deissler bzw. Dame vor Ort gesprochen. Denen ist nix bekannt. Wir sollen uns an die Dekra wenden. Sie könnten uns nicht helfen, da sie den KLR nur eingebaut haben. Warum die Dekra das Gutachten nun zurückzieht ist denen unbekannt. Von der Seite aus wird da wohl keine Hilfe kommen... :frowning_face:

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  • Kann sein, dass der Schaden wirklich nur die Einbau- und Ummeldekosten betrifft, da die Steuer auch ohne den Umbau angefallen wären.


    Naja, kann man ja auch anders sehen, ohne KLR hätten die meisten sicher einen Minikat verbaut.


    Dirk, so werden wir uns ja nicht abspeisen lassen. Die Firma Deissler hat ja auch einen Ruf in der Youngtimerszene zu verlieren. Wenn ich von massenweisem unkulanten Verhalten lesen würde, würde ich mir dreimal überlegen, ob ich da noch eine Nachrüstung kaufe, oder:super:
    Werde mal Lutz nach dem Namen des Mannes bei der DEKRA fragen, die können ja dann wenigstens die Gebühren erstatten. Und dann mal sehen, was das KBA sagt.
    Gruß
    Gunther

  • Ich wart das jetzt mal ab. Wenn mans genau nimmt, und selbst Deissler nicht wusste, dass da was nicht passt, kannste eh leider wohl keinem was. Schön ist das jedenfalls alle nicht. Die Frage ist jetzt ja, warum weiß das KBA von nix (Aussage heute am Telefon) und die Dekra zieht nun die Gutachten zurück. Was ist mit den "zu wenig" gezahlten Steuern? Mal im ernst, wer soll das bezahlen, wenns zurück gefordert wird? Geht das überhaupt? Das Teil hatte ja ein Gutachten. Gibt ja auch zig Felgen, wo Gutachten zurückgezogen werden. Die fahren doch auch noch und sind eingetragen. Raus ja meinetwegen, aber nachzahlen?!

  • Habe erfolglos die letzten Tage mehrfach telefonisch versucht beim Deißler jemand zu erreichen:fluchen:


    So mache ich das jetzt auch, einfach mal warten ob was kommt, denke aber eher nicht, da er wie gesagt abgemeldet ist und da er dieses Jahr evtl. garnicht angemeldet wird, habe ich genug Zeit um abzuwarten was aus dem ganzen Tohuwabohu jetzt wird!


    Kann mich ja kaum einer zu zwingen den abgemeldeten Corrado aufm Trailer beim TÜV vorzuführen:nein:
    das wäre ja noch schöner:huch:


    Von mir aus gerne "offiziell" ausbauen :super:und austragen, aber ohne Rückstufung:biggrin:
    Weil das ist eh allgemein nen Witz mit den KLR, laut Deißler ist der nicht mal 60 Sek nach dem "Kaltstart "in Betrieb um den Kat schneller auf Betriebstemp. zu bringen, eine wirkliche Verbesserung der Abgaswerte im Betrieb ist also garnicht gegeben!
    Und das ist auch nicht so ohne weiteres messbar, man erreicht eben nur etwas schneller den besseren Schadstoffausstoß weil der Kat und die Lamda schneller arbeiten:ohmann:

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  • Falls das Finanzamt Steuern nach fordert würde ich höflichst auf das Gutachten der Dekra verweisen. Diese hat das Gutachten fälschlicherweise ausgestellt also ist diese (zumindest mit) haftbar! Da würde ich bis vor Gericht gehen. Gott sei Dank betrifft es den 2 Liter Motor nicht.

  • Hallo,


    also ich habe mal auf meine Rechnung von damals drauf geschaut. Da steht wörtlich:


    "Kaltlaufregler EURO-2 für Corrado VR6 incl. Prüfabnahme DEKRA 257,76 Euro


    Einbau & Überprüfung durch Fa. Deißler 52,00 Euro"


    Obwohl ich D3 eingetragen bekam, hat er auf der Rechnung EURO-2 geschrieben. Da die Differenz zwischen Euro-2 und D3 nicht groß ist, sei mal drauf gesch... Für mich heißt das rechtlich, dass die Firma "Deißler & Laier Abgastechnik GbR" mir diesen KLR, den Einbau und die Abnahme verkauft hat. Da es eine GbR ist, sind beide persönlich mit ihrem Vermögen haftbar, soweit was zu holen ist.


    Der zweite Punkt ist das Finanzamt. Wenn das Finanzamt jetzt Steuern nachfordert ist es meiner Meinung nach im Recht. Das Finanzamt ist rechtlich gesehen (falls das Gutachten gefälscht war) im Recht und ist von jedem hier quasi "übers Ohr gehauen worden". Ich sags mal etwas salopp. Da ist ja klar, dass, wenn so ein Betrug rauskommt (egal ob derjenige wußte ob es gefälscht war oder nicht), es dem "Betrüger" (KfZ-Eigentümer) an den Kragen geht. Und wenn man dann anführt, dass man selber betrogen wurde, hat man nur das Glück, dass man nicht vorsätzlich gehandelt hat und selbst noch eine Strafe dafür aufgebrummt bekommt. Seht es mal so, ihr geht einkaufen und bekommt irgend woher einen gefälschten Geldschein und merkt es nicht. Dann geht ihr zur Bank und wollt ihn einzahlen. Dort merkt man, dass er gefälscht ist. Man bekommt den Schein ersatzlos weggenommen (da gefälscht) und darf erklären (bei der Polizei) wo er herkam. Wenn man es noch weiß (und beweisen kann), kann man sich von demjenigen das Geld wieder holen. Wenn man es nicht mehr weiß, jedoch glaubhaft machen kann, dass man ihn irgendwo bekommen hat (wie in den meisten Fällen), ist man seinen "Geldschein" los und bekommt (wegen Unwissenheit) keine Anzeige wegen Falschgeldhandel.


    @Gunther, hast Recht mit dem Minikat, dass muß man dann aber erst mal klarmachen und beweisen können. Und dann kannst Du damit wieder nur zum Deissler gehen.


    Gruß Diabolino

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  • In Kürze: da gibts keine Garantie, nur Gewährleistung, also Ist-Zustand ungleich Soll-Zustand im Moment der Leistungserbringung. Aus der gesetzlichen Frist seit ihr raus, ergo kein gesetzlicher Anspruch...

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  • Dann wäre es ein versteckter Mangel.


    -- Beitrag erweitert um 20:56 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 20:46 Uhr --


    Bitte streichen... den versteckten Mangel gibt es nur im HGB unter Vollkaufleuten.

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  • Ändert nichts an meiner Aussage. Nur der Beweis des arglistigen Verschweigens würde hier weiterhelfen. Das ist Deissler wohl kaum anzulasten. Wenn Deissler was macht ist es reines Entgegenkommen. Eine Pflicht dazu besteht nicht wenn die Frist abgelaufen ist - gehe von zwei Jahren Regelfrist aus...

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  • Hilft dir doch auch nichts. 99% aller Mängel sind versteckte Mängel, die erst nach gewisser Zeit bemerkt werden, grad B2B. Weisste doch selber. Für die Gewährleistung ist das unerheblich. Garantien werden keine abgegeben worden sein. Sorry...

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  • Hallo,


    naja, wir können jetzt hier rätseln wie wir wollen. Grundsätzlich sollte man seine Rechnung erstmal noch haben. Dann sollte man schauen, was drauf steht. Wenn dies nicht der Wahrheit entsprechen sollte, wäre es laut BGB eventuell eine Täuschung oder Irrtum. Schaut mal im BGB unter §119 bzw. §123 nach. Aber meiner Meinung nach, kann man sich nur an "Deissler & Laier" (steht zumindest auf meiner Rechnung) wenden.


    Gruß Diabolino

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  • Richtig, du kannst dich nur an deinen Vertragspartner wenden. 119/123 gehört nicht zu meinen Spezialgebieten, das dürfte aber ausscheiden, da Deissler nicht getäuscht hat. Irrtum hilft eh nicht...

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