Felgen in Sondergröße werden nicht eingetragen - Gutachten mit anderer Größe vorhande

  • Hallo Leute
    Stehe grade vor einem mächtigen Problem.
    Habe mir vor einiger Zeit Porsche Turbo Felgen geholt, die in 8,5 und 9x17 extra für mich zusammen gebaut worden sind.


    Ein Gutachten existiert von Hersteller (Eta Beta) allerdings nur in 8x17 und 9,5x17


    Hab schon bei 2 Tüv Stationen angerufen und mir wurde gesagt es wird so nicht eingetragen.


    WTF :kopfkrat:
    Das kann doch nicht so schwer sein, Die vordere ist 0,5j breiter und die hintere 0,5j schmaler. Es ist doch trotzdem das selbe Gutachten..
    Manche Leute lassen Felgen eintragen für die garkein Gutachten existiert.


    Kennt sich hier jemand aus und kann mir weiter helfen?

  • Also könnte ich mir ein Gutachten von einer anderen Felge (auch anderer Hersteller?) mit den selben Maßen besorgen wo der Corrado aufgeführt ist, dass als Vergleichsgutachten dient um die Felgen eintragen zu lassen? Oder hab ich was falsch verstanden?


    Und was ist per Einzelabnahme?

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    • Offizieller Beitrag

    Genau DAS wäre dann ein Vergleichsgutachten.
    Das fremde Gutachten dient zum Vergleich da die gleiche Radgröße auf dem gleichen Fahrzeug geprüft wurde.


    Was soll mit der Einzelabnahme sein?
    Willst du das wirklich bezahlen wenn du keinerlei Festigkeitsnachweise der Felgen besitzt?



    Scheinbar bist du nicht ganz im Bilde.


    Erstmal eine kurze Hilfestellung:



    Quelle:
    http://www.komplettrad.biz/gutachten.html

  • Genau DAS wäre dann ein Vergleichsgutachten.
    Das fremde Gutachten dient zum Vergleich da die gleiche Radgröße auf dem gleichen Fahrzeug geprüft wurde.

    Was soll mit der Einzelabnahme sein?
    Willst du das wirklich bezahlen wenn du keinerlei Festigkeitsnachweise der Felgen besitzt?


    Ich habe doch einen Festigkeitsnachweis, Hersteller und Felge, die Nummern alles ist das selbe.. nur die Größe weicht eben leicht ab.
    Wird es dann sofort als "andere Felge" behandelt wenn die größe etwas abweicht? es ist ja praktisch noch die selbe Felge wie im Gutachten.
    (Sorry wenn ich so dumm frage;))



  • Du verstehst nicht worauf wir hinweisen wollen.


    Sobald eine Felge in der Breite verändert wird, wird die Felge in ihren Verhalten anders.
    D.h. Fahrverhalten, Achsgeometrie, Reifenverhalten ändern sich somit, das eine erneute Überprüfung der Felge auf diese Eigenschaften und auf alle eventuell anderen Größen gemacht werden muß.


    Daher ist, wenn kein konkretes Gutachten für so eine umgebaute Felge existiert, es nicht möglich diese Felge so mal einzutragen. Auch nicht per Einzelabnahme!


    Es fehlen ja dann diese Werte, aus denen ersichtlich wird, ob die Felge auf deinen Fahrzeug problemlos verwendet werden kann.


    Nun verstanden?

  • Ahhh jetzt hab ichs gecheckt! nicht einfach das ganze


    Es muss doch irgend eine Gesetzeslücke etc. geben wodurch man Felgen in so einem Fall trotzdem eintragen kann? Oder kennt jemand einen seeehr kulanten Tüv bei dem man es probieren könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

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  • Wobei das bei Felgen/Rad Reifenkombi eher nicht nachvollziehbar ist in einer Kontrolle...wenn ne 8,5 bezw. 9x17 Zoll Felge im Fahrzeugschein eingetragen ist mit korrekter Bezeichnung,passender Bereifung und nichts übersteht oder schleift dann wird wohl kein Mensch auf der Welt anzweifeln das es eigentlich nicht korrekt eingetragen wurde... :winking_face:

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

    • Offizieller Beitrag

    Alter Schwede, was manche so alles als "Spaß" bezeichnen......



    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

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  • Und solche Aussagen, wie #13 gehen gar nicht. Hälst du den Kopf hin, wenn was passiert?


    Ich hatte das auch nur auf das "auffallen in einer Kontrolle" bezogen und mehr auch nicht! Es ging hier nicht um rechtliches und deren Folgen,das steht auf einem anderen Blatt und weiss jeder das sowas illegal ist,von daher muss ich es auch nicht noch erwähnen,das is von mir als bekannt vorrausgesetzt. :face_with_rolling_eyes:

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  • Genau.. Haste dir mal durchgelesen, was der TE so schreibt? Und dann setzt du sowas voraus. Toll.... :ohmann:


    Ja das hab ich...und wenn er es richtig machen würde,wie eigentlich vorrausgesetzt,dann kriegt er seine Felgen eingetragen! Wenn ein Festigkeitsgutachten vorhanden ist und er sich ne Reifenfreigabe besorgt kann er die per Einzelabnahme eintragen lassen,das kostet zwar halt aber so sollte man es machen,also wo is das Problem?Wenn er soviel Kohle nit ausgeben kann/will is das nit mein Problem...so wirds halt normal gemacht

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn ein Festigkeitsgutachten vorhanden ist und er sich ne Reifenfreigabe besorgt kann er die per Einzelabnahme eintragen lassen,das kostet zwar halt aber so sollte man es machen,also wo is das Problem?


    Thema nicht ganz gelesen?
    :confused:

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