Hat schon mal jemand damit Probleme gehabt?
Wurde neulich kotrolliert Anzeige bekommen usw weil ich angeblich zu wenig Bodenfreiheit habe (5,5cm) gemessen an einem Schutz vom Stabi aber ist eig alles eingetragen, ausserdem gibts ja in der Stvzo keine Regelung.
Das einzige was es gibt ist nen Merkblatt für den Tüv Prüfer wo drin steht "sollte" 8cm betragen...
Hab jetzt ne Mängelkarte + Anzeige... wenn man jetzt zum Tüv fährt schrecken die meisten Prüfer direkt ab wenn sie Polizei hören, also meinen sie auf einamla uch 8cm seie Pflicht obwohls ja nur so sein sollte überall anders als an dem 2 x 4cm Schutz sind circa 7cm.
Hat jemand schonmal das Problem gehabt und ist evtl gerichtlich gegen vorgegangen und könnte mir den Gerichtsbeschluss schicken oder so?
Oder nen TüV Prüfer der das ganze auch so ähnlich sieht im Umkreis von 57290 Neunkirchen?