Einfache Frage,
erlischt das Tüvgutachten bzw. das Festigkeitsgutachten, wenn ich meine Felgen Hochglanzverdichten lasse oder Verchromen lasse?
Die Felgen sind noch nicht eingetragen!!!
Einfache Frage,
erlischt das Tüvgutachten bzw. das Festigkeitsgutachten, wenn ich meine Felgen Hochglanzverdichten lasse oder Verchromen lasse?
Die Felgen sind noch nicht eingetragen!!!
Hab von nem Monat mit meinen TÜV- Ingenieur drüber gesprochen, er sagt es erlischt, da die Felgen verändert werden. Er trägt solche demzufolge nicht ein. Aber es soll auch andere Meinungen geben. Eine allgemein gültige Antwort gibts hierfür sicher nicht.
Natürlich erlischt es..
Genau so verhält es sich mit allen anderen anbau teilen, sobald diese verändert werden...
Solltest du sie dann trotzdem eingetragen bekommen, heist das auch noch nicht das du bei der nächsten Kotrolle der Ordnunghüter davon kommst..
MFG Tommy
Nunja, es gibt ettliche Leute die fahren mit verchromten / verdichteten Felgen rum, die müssten dann ja auch alle angehalten werden, kenne jetzt nicht viele Felgen, die von "werk" aus verdichtet oder verchromt sind.
Demnach interessiert mich das nun...
Nur weil viele mit illegalen Sachen fahren werden sie ja nicht gleich automatisch legal.
In deinem Fall wird das Festigkeitsgutachten wohl automatisch hinfällig werden es sei denn der Felgenhersteller hat das mit prüfen lassen und auch im Gutachten drin stehn.
Kann ich dem hier nicht entnehmen, irgendwo gabs da auch ein Festigkeitsgutachten
http://www.felge.de/felgen/gutachten/15ml8.pdf
Festigkeitsgutachten stand nun für 16er nicht drin, aber das ist ja eig. egal ...
http://www.felge.de/felgen/gutachten/351-755-99-fbtp.pdf
hier das normale, demnach sind die Gutachten dann hinfällig...
Also meines Wissens wird beim galvanisieren die Felge sehr hohen Temperaturen ausgesetzt, ob das bei der Festigkeitsüberprüfung durch den Hersteller berücksichtigt wurde mag ich zu bezweifeln.
Letztendlich wirst du erst klarheit bekommen wenn die Thematik von einem Sachverständigen überprüft wird.
Über die Polizei würde ich mir keine Gedanken machen
Ich vermute mal, diese Antworten wolltest du nicht hören...
Zum Thema Sachverständiger, wenn du die Eintragung legal willst, mußt du 6 identische Felgen verdichten lassen. Von diesem Satz werden 2 Stück bei der Erstellung des Festigkeitsgutachtens zerstört. Der Spaß kostet dich allein fürs Gutachten eine Summe im vierstelligen Bereich. Dazu noch die Kosten der 2 zerstörten Felgen.
Viel Spaß
Gleiches gilt beim verdichten?
Gut dann muss ich wohl zu DK Oder halt vorher eintragen und danach verdichten
Wie erkennt man denn eigentlich, ob die Felgen nur poliert oder dann doch verdichtet sind
Gruß
Gunther
Wie erkennt man denn eigentlich, ob die Felgen nur poliert oder dann doch verdichtet sind
Gruß
Gunther
Also ich bin der Meinung, Verdichtet sieht nicht ganz so "prollig" aus wie verchromt und nicht so "fremd", also zumindest bei manchen Autos!
Poliert ist halt poliert
laut aussage meines nachbars schaut mittlerweile auch die polizei genauer hin, bei verdichteten felgen.
und der muss es wissen, ist schliesslich sein job.
das festigkeitsgutachen sowie teilegutachen oder abes erlöschen definitv beim verdichten!
laut aussage meines nachbars schaut mittlerweile auch die polizei genauer hin, bei verdichteten felgen.
und der muss es wissen, ist schliesslich sein job.das festigkeitsgutachen sowie teilegutachen oder abes erlöschen definitv beim verdichten!
Die Frage ist nur, muss bei dem Wisch, den ich nach einer Eintragung bekomme (war bei meiner Hartmannanlage so) drin stehen "verdichtete Felgen abgenommen" bzw. steht dort drin, wie sie "ursprünglich" waren ...
Denn sonst kann ich ja auch sagen, die sind so von Werk aus ... bzw. hab sie direkt dort so "herrichten lassen"... denn ich glaube zu wissen, dass Keskin dieses mal angeboten hatte ...
dann musst du ein neues festigkeitsgutachten dazu haben, auf welches sich der prüfbericht bezieht, und es wird mit eingetragen ob die felgen verdichtet sind. da so was im zweifelsfall aber immer schwer zu beweisen ist, würde ich empfehlen das festigkeitsgutachen und den prüfbericht immer mit zu nehmen. immer besser, als erstmal ne anzeige zu kassieren und im nachhinein hinterherzurennen.
dann musst du ein neues festigkeitsgutachten dazu haben, auf welches sich der prüfbericht bezieht, und es wird mit eingetragen ob die felgen verdichtet sind. da so was im zweifelsfall aber immer schwer zu beweisen ist, würde ich empfehlen das festigkeitsgutachen und den prüfbericht immer mit zu nehmen. immer besser, als erstmal ne anzeige zu kassieren und im nachhinein hinterherzurennen.
Eine Verdichtung der Felgen kann ich sicherlich nicht abnehmen lassen, da ein neues Festigkeitsgutachten nicht bezahlbar wäre ... Denn ich glaube nicht das bei meinem SR Modern Line Felgen das shcon mit getestet wurde ...
Somit wäre ja jeder Verdichtung / Verchomung oder änliches, ja vlt sogar Polierung der Felgen illegal ... und hätte ein neues Festigkeitsgutachten damit es "legal" ist zur Folge, diese bewegen sich dann aber im vierstelligen Bereich, oder höher?
Ich Frage mich nur, ob es nachdem ich die Felgen in ihrem "Originalzustand" abnehmen lassen habe, in dem Wisch drinne steht, Schmidt Revo Felgen Bauart xyz, lackart .. alu blubb ... und ob da irgendwas drin steht, dass darauf schließen lassen kann, dass die eig. gar nicht verdichtet sind im Urzustand ... (also ob nachzuverfolgen wäre, wenn ich die nun verdichten lasse nach der Abnahme, dass diese so nicht abgenommen worden sind).
Verdichtet wird mit eingetragen? Sowas geiles hab ich schon lange nicht mehr gehört...
Verdichtet wird mit eingetragen? Sowas geiles hab ich schon lange nicht mehr gehört...
Hab ich das gesagt?
Ich glaube ich wurde missverstanden, meine Frage war vielmehr, können die Herren von der Polizei so einfach heraus bekommen, ob die Eintragung so Rechtens war und ob im nachhinein Verdichtet / verchromt worden ist, denn es gibt ja von Werk aus verchromte Felgen ...
Nein, können Sie nicht, da steht nur drin, Größe, ET und Typ der Felgen.
Und ob sich ein Polizist damit auskennt oder nicht liegt an seinem Erfahrungsschatz den er gesammelt hat. Glaube nicht dass jeder Polizist auf ne Schulung geht und sich genauso gut/schlecht auskennt wie der Tüv!
Also eintragen lassen und danach bearbeiten.
Also beim verchromen erlischt die ABE da die Felge ja mehreren chemischen Behandlungen unterzogen wird und dadurch das Material evtl geschwächt oder beschädigt werden kann. Versprödung durch Wärme usw.
Beim Hochglanzverdichten oder Kugelpolieren ist dagegen aus Festigkeitsgesichtspunkten nichts dagegen einzuwenden. Es werden ja selbst im Maschinenbau Teile kugelgestrahlt um höhere Festigkeiten zu erreichen.
Also beim verchromen erlischt die ABE da die Felge ja mehreren chemischen Behandlungen unterzogen wird und dadurch das Material evtl geschwächt oder beschädigt werden kann. Versprödung durch Wärme usw.
Beim Hochglanzverdichten oder Kugelpolieren ist dagegen aus Festigkeitsgesichtspunkten nichts dagegen einzuwenden. Es werden ja selbst im Maschinenbau Teile kugelgestrahlt um höhere Festigkeiten zu erreichen.
wenn du mir das schriftlich gibst und nen tüv prüfer bist, dann ist des super ...
Was ich sagen will, du hast recht, aber wie siehts nen tüvler ...
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