also ich hab den nicht eingetragen, wäre mir auch neu dass der eingetragen werden muss, ist es so?
ich hab auch den jom nachbau und nicht das original vom rieger grill
aber das ding ist ja komplett mit scheinwerferblende und mit abe.
solang das ding so eingebaut(von den maßen her) ist wies in der abe steht passt doch alles mit dem dem lichtaustritt und so, oder?
mich würde ja mal interessieren ob irgendjemand den grill eintragen lassen hat.
Rieger Grill befestigen - aber ohne zu kleben!
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wenn wir alle von dem gleichen rieger/jom grill reden (die scheinwerferleiste und die beiden gleichdicken kühlerstreben da drunter), dann muss er definitiv nach §19.3 eingetragen werden.
habe das gutachten von rieger hier liegen:
"durch den anbau des sportgrills erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges, eine wiedererlangung durch die vorführung bei einem anerkannten sachverständigen ist unverzüglich vorzunehmen. die berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster befassung vorzunehmen"
d.h. er muss abgenommen werden, schlimmstenfalls 80eu und drei punkte...
ps: habe meinen auch nicht abgenommen, habe versehentlich die nummer überlackiert, der prüfer hat sich angestellt, da hab ichs halt sein lassen...hat noch nie einer nach gefragt, mal sehen was der tüv im mai sagt
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Jawohl, muss eingetragen werden, hab ich aber auch nicht.
An meinem gibts Schlimmeres an was die sich aufgeilen können/werden;)Mfg
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... dann muss er definitiv nach §19.3 eingetragen werden.
stimmt, habs auch grad gelesen, bis jetzt hat bei den letzten 2xtüv keiner danach gefragt.
wie müsste er denn im fzg.schein stehen, weil der vorbesitzer von meinem corri gemeint hat es wäre alles eingetragen? -
Hallo,
also ich habe auch den Grill dran. Oben mit den Blechen befestigt, unten einfach bloß reingesteckt. Hält seit 1995 bzw. 260000 km so. Eingetragen ist er. (Bei mir war aber auch seit 1995 ein offener K&N verbaut, hat bis 2004 nie einen TÜV-Prüfer interessiert. Danach wollte ich ihn eintragen und dann gingen die Probleme los. Naja jetzt ist er drin. Soviel zu den 2-jährlichen Abnahmen)
Tschüss Diabolino
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Also mein Rieger Grill ist eingetragen,steht irgendwie nur etwas von wegen Rieger Grill,oder so muß ich morgen mal nachschauen,hab meine Papiere grade nicht zur Hand,liegen im Auto.Viel stand da aber nicht,also auch keine Nummer vom Grill oder so dazu.
Bei meinem Riegergrill ist soweit ich weiß auch garkeine Nummer eingestanzt,dafür sind doch diese tollen Aufkleber da um den einzutragen.
Oder meintest Du ( @PSQ2000),Du hast diesen Aufkleber überlackiert?Und zu den Tüv-Prüfungen,je nachdem wieviel man im Schein eingetragen hat und der Tüver grade keinen Bock hat,schaut der grade mal nach Fahrwerk und so wichtigen Sachen,ob die auch drinnen stehen,da ist bei so ner langen Liste der Grill schnell schon mal wieder in Vergessenheit geraten.
Was das jetzt gibt,wenn man abgehalten wird und der Grill bzw so eine Leiste ist nicht eingetragen kann ich aber nicht sagen. . .
Der Grill selber muß ja auch nicht eingetragen werden,liegt halt eben nur an der Scheinwerferleiste,weil diese ja einen Teil des Scheinwerfers bedeckt und das darf ja nicht zu viel sein,um das austretende Licht nicht zu sehr zu beeinflussen.
Würde man diese Leiste jetzt an dem Grill an den Seiten abschneiden,muß der,soweit ich weiß,auch nicht mehr eingetragen werden.Greetings
Blasphome -
Also wie gesagt,ich habe die zwei Haltebleche oben und auf den Scheinwerferrahmen mit Kleberpunkten zusätzlich geklebt,mir ist so ein Teil halt auch schon auf der Autobahn davon geflogen.Eingetragen ist er auch,weil die Rennleitung wahrscheinlich immer mal auf irgendetwas geschult wird und dann geziehlt nach so was bei Kontrollen sucht,so schon bei Domstreben und offnen Luftfiltern und zu guter letzt,Pedalauflagen und so was nachts um halb zwei,!Also wird halt eben alles eingetragen,damit die netten Herren ordentlich was zu lesen haben.....
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