Hallo
Wir haben ein problem mit dem Corrado eines Kumpels.Im Schein ist zwar das Gewindefahrwerk eingetragen aber der vorbesitzer hat andere Federn verbaut und auf diesen ist keine kennzeichnung oder ähnliches zu erkennen.Laut FK müssen rote federn verbaut sein und es sind weiße drin.Daher kommt der Wagen nicht durch den tüv.Wir haben aber noch ein original fahrwerk hier welches wir jetzt für den tüv erstmal einbauen wollen da das fahrzeug verkauft ist.Wird das Gewindefahrwerk wieder ausgetragen oder wie funktioniert das?
Fahrwerkprobleme
Das Team von VWCorrado.de wünscht euch einen guten Start ins neue Jahr. 🚗 🥳
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Eigentlich fragt der Prüfer danach und wenn du sagst, dass es eingetragen bleiben soll, dann lässt er es auch drin...hab auch mehrere Fahrwerke eingetragen, ist also kein Problem.
Grüße MaxXxi -
Kann ich bestätigen, musste heute zur Zulassungstelle weil ich nur die TÜV Papiere für mein neues KW Fahrwerkt mitgeführt habe. Deswegen bin ich nich tdurch den TÜV gekommen, also ab mit den Papieren zur Zulassungstelle und die haben das eben für 12 Euro eingetragen. Habe dann im nachhinein gesehen, das das alte Fahrwerkt wo ausgebaut wurde, trotzdem noch vorhanden war, also hab ich jetzt auch zwei diverse drinstehen
Greetz dumdidum16v
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Eigentlich fragt der Prüfer danach und wenn du sagst, dass es eingetragen bleiben soll, dann lässt er es auch drin...hab auch mehrere Fahrwerke eingetragen, ist also kein Problem.
Grüße MaxXxieigentlich muß alles,was in den Papieren als Umbau drin steht,auch noch am Fhzg. dran sein!Hast du ein anderes Fahrwerk,wird das alte ausgetragen.(Eigentlich)
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Genau so wie alder200 es sagt kenn ich es auch. Alles was nicht am Fahrzeug ist muss man austragen lassen.
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Aha, und Felgen stellen dann eine Ausnahme dar??? So ein Quatsch, ich lass doch auch nicht immerzu Sommer- und Winterreifen umtragen, nur weil im Winter nicht die Sommerräder am Fahrzeug verbaut sind?!!?
Stimmt nicht, ist ja egal, was alles eingetragen ist, es muss doch nicht verbaut sein, es darf verbaut sein und wird durch das eingetragen freigegeben. Kann ja auch keinen Anhänger mitführen, wobei die Anhägelast aufgeführt ist, wenn ich nicht mal ne Anhängerkupplung hab....
Grüße MaxXx -
Also zum ersten,Winterräder und deine zugelassenen Sommerräder haben ab Hersteller eine allg. Betriebserlaubnis!Und mit dem Anhänger brauchen wir ja wohl nicht drüber reden.Ein Fahrwerk ändert das Fahrverhalten vom Fhzg.z.T.erheblich,ergo Tüv-abnahme!Baust du ein anderes ein, erlischt deine allg. Betriebserlaubnis,ergo wieder zum Tüv,da muß das nicht mehr verbaute Fahrwerk wieder raus,aus den Papieren,da der geprüfte Zustand nicht mehr vorhanden ist.Alles was in deinen Papieren eingetragen ist,muß am Fhzg.vorhanden sein, und sollte auch funktionieren(Positionslichter usw.)sonst muß es wieder ausgetragen werden,weil dein Fhzg. nur mit diesen geprüften Abnahmen zugelassen ist.Bei den Winter- und Sommerrädern versteht es sich von selbst,aber die hast du ja eh schon eingetragen,richtig!?Deiner Aussage entnehm ich mal du fährst Seriencorrado oder hast noch nicht sehr viele Änderungen an deinem Corrado ?
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Moment mal, mit Sommerräder meine ich jede erdenklich Kombination, auch wie zum Beispiel 9*16er Felgen. Die sind definitiv nicht ab Hersteller eingetragen...Ich hab einen ziemlich seriennahen Rado, schon richtig, trotzdem 5 verschiedene Rad-Reifenkombis, 3 Fahrwerke und andere Spielereien eingetragen. So, mir stellt sich dann die Frage, wenn du sagst, dass das, was nicht am Fahrzeug ist, ausgetragen werden muss, dann müssten auch übern Winter meine 9*16 ausgetragen werden?!? Denn mit denen verändert sich auch das Fahrverhalten gegenüber Serienrad mit 6*15 erheblich...
Folglich passt das doch nicht so ganz, was du da sagst, oder nicht?
Grüße MaxXx -
Um das Ganze mal nicht ausufern zu lassen,es ging hier um ein Fahrwerk!!Und wenn du 9x16 eingetragen hast,das deine Winterreifen nicht auch so sind ist eigentlich logisch,daher hast du ja auch Alu`s und ab Werk eine Reifengröße eingetragen,mit der auch Dein Corrado ausgeliefert wurde,richtig!?Wenn du nun aber zig Fahrwerke und zig Alusätze eingetragen hast,na dann Herzlichen Glückwunsch,dann hast Du das riesige Glück,einen Tüv-Prüfer gefunden zu haben,der entweder blind ist,noch nie deine Papiere richtig sich angesehen hat oder dem es einfach nur Wurst ist!aber sollte es Dich nun doch so sehr interessieren,frage einfach mal bei deiner Zulassungsstelle nach,oder bei einer Tüv-oder Dekrastation nach,wobei ich nicht eine KFZ-werkstatt meine,wo mal ein Prüfer wöchentlich vorbei kommt!Gruß
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Jo, werd ich dann wohl mal machen...wobei du dich grad iwie rausredest mit den Felgen...aber egal, ging hier ja ums Fahrwerk. Ich kann nur mein Wissen hier hinschreiben, und meiner Meinung nach, dürfen mehrere eingetragen sein, denn immerhin trägt mir des ja auch die Zulassungsstelle ein, war bei mir jedenfalls so, und die haben genau gesehn, dass ich etliche Dinger drin hab, die dann doppelt und dreifach wären...aber wie gesagt, ich werde mal da nachfragen....
Grüße MaxXx -
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Mit den Felgen will ich mich nicht im geringsten rausreden,du hast werkseitige Reifenvorgaben,ergo auch für Winterräder!Wenn du dir Alu`s eintragen läßt,sind das deine Sommerräder,also hast du 2 Reifengrößen(außer du hast Rad-,Reifenkombination),und das Deine Sommerräder nicht gleichzeitig deine Winterräder sind,versteht sich von selbst...!?Aber wie gesagt hier ging es um Fahrwerke
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Ich hab fürn Winter Alus, die nicht werkseitig eingetragen sind, so, fürn Sommer das gleiche, jeweils dazu dann noch diverse Reifenmöglichkeiten...so, die werksseitigen Vorgaben stehen auch noch drin, ergo sind mehrere Reifen für Winter und Sommer eingetragen...Wenn ich allerdings genau die eine Sommerkombi draufhab, kann ich ja nicht gleichzeitg die andere Sommerkombi draufhaben, was bedeutet, laut deiner Aussage, das diese, weil sie ja im mom nicht am Auto montiert ist, ausgetragen werden muss...und das ist nun mal völliger Quatsch...
Und genauso steht das auch mit den Fahrwerken. Das alte wird doch nicht ausgetragen, nur weil jetzt ein neues drin ist, was ist, wenn ich wieder tauschen will, sagen wir mal Sommer-Winter bedingt. Im Sommer ein schön hartes tiefes Sportfahrwerk, und fürn Winter ein seriennahes weichers, aber doch mit minimaler Tieferlegung. So, dann verhält sich dies genauso wie der Tausch von Sommer auf Winter RadReifenKombi...
Nun müsste ich deiner Meinung nach ständig alles hin und her umtragen lassen, aber das ist eben nicht so.
Die Tante aus der Zulassungsstelle, die ich heute mal besucht hab, hat mir das ebenso bestädigt. Wenn du willens bist, kannste die ja mal gerne anrufen und dich erkundigen...
So, Fahrwerke, da waren wir stehen geblieben, also.....
Grüße MaxXx -
Irgendwie fange ich allmählich dran zu zweifeln,ob du nicht lesen kannst oder du einfach nur nicht logisch denkst,was reitest du ständig auf den Winterrädern rum...?Fakt es ging hier um Fahrwerke,und Fakt ist auch lt.Tüv,das du bei Fahrwerksänderung es abnehmen mußt,und Fakt ist auch,das eseingetragen wird und das dein Fahrzeug,so lange dieses Fahrwerk in deine Papieren steht,du auch nur dieses fahren darfst!!!Äderst du dieses wird das ganze Spiel von vorne los gehen und letztlich das nicht mehr vorhandene ausgetragen.Sollte es da,wo du herkommst anders sein,danngibt eszwei Möglichkeiten,dort nimmt man es nicht so genau,es interessiert niemand,Variante 2,du wohnst auf einer Tüv-Insel.Ich baue nun seit zig Jahren an verschiedensten Fahrzeugen rum,habe mich mit zig verschiedenen Prüfern auseinandersetzen müssen,habe es selbst auf der Zulassungsstelle miterlebt,wie Leute zum Überprüfen der noch am Fhzg.vorhanden Änderungen,zur Dekra geschickt wurden,eben wegen sogenannten"Mehrfacheintragungen",also ic denke das sich da weitere langweilige und sich vor allem immer wiederholende Diskussionen erübrigen.Hatte ja weingstens gedacht,das sich die Mitarbeiter eurer Zulassungsstelle auskennen....Gruß
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War gestern erst beim Tüv und der hat mir ein neues Fahrwerk und neue Rad/Reifenkombi eingetragen...insgesamt hab ich jetzt 3 verschiedene Fahrwerke und 4 verschiedene Sätze Alus in den Papieren...ich würde gefragt ob das alte Zeugs ausgetragen werden soll...aber ich wollte die Eintragungen behalten!Alles kein Problem.
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Komisch, dass dann scheinbar die Mehrheit aller Zulassungsstellen und Pfüfer anders als du denkst handeln und eben doch alles drinlassen!!!
Naja, du hast aber in einem Punkt recht, langsam wird diese Diskussion langweilig...
Man sieht also, dass es viele Leute gibt, die mehrere Sachen eingetragen haben, bei denen auch Zulassungsstelle und TÜV ihren Segen geben, und somit spricht eigentlich alles für sich.
Grüße MaxXx -
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