Versicherungsschutz bei Tuning

  • Falls es schon da war kann es wieder gelöscht werden. Ansonsten sehr interessanter Artikel:

    Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
    Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06).

    Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch betätigen der Handbremse während der Fahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Freund starb. Wegen des Tunings zahlte die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht.

    Zu Recht, urteilten die Richter. Das Tuning habe die Gefahr eines solchen Unfalls erhöht. Die technischen Veränderungen hätten einzig und allein den Zweck gehabt, das Auto sportlicher und schneller zu machen. Dies wirke sich auf das Fahrverhalten aus. Gerade bei jungen Fahrern schaffe ein „getuntes" Auto einen besonderen Anreiz, riskanter zu fahren. Dies belege auch die Tatsache, dass die beiden unter Alkoholeinfluss erheblich zu schnell gefahren seien (100 bis 130 Km/h statt 70). Daher müsse die Versicherung nicht zahlen.

    Verkehrsrechtsanwälte klären über die Rechte und Pflichten auf – auch vor solchen schweren Unfällen. Nicht nur wer prüfen lassen möchte, ob und in welchem Umfang sein Versicherungsschutz besteht, sollte sich anwaltlicher Hilfe versichern. Einen Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 18 18 05 (14 Cent/min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.


    Berlin, 16. Oktober 2007 (Nummer 40/07)

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • In solch einem Fall ist das nachvollziehbar.

    Aber man verliert nicht generell den Versicherungsschutz nur weil das Auto getunt ist. Das ist völliger Humbug!

    Dann könnte man sich ja gleich die Wegen zum TÜV und die Kosten der Eintragung sparen!

    In meinem Freundeskreis fahren fast alle getunte Autos und einige hatten auch schon Unfälle, auch schwerwiegende, wo glücklicherweise alle noch mit heiler Haut raugekommen sind *aufholzklopf*. Und da gab es NIE Probleme mit den Versicherungen. Höchstens weil die Unfallgegener nicht mehr auffindbar waren und ähnliches. Aber nicht wegen dem Tuning!

    Nur um das gleich mal festzuhalten. Tuning ist nicht gleich Verlust des Versicherungsschutzes, wenn alles korrekt eingetragen ist!

    Scirocco G60 "Daywalker"/Scirocco Bj.90 GT2 "Alltags-Scirocco"/Scirocco Bj.90 GT2 "Bastelscirocco" -Top Secret-/Scirocco Bj.87 Rieger GTO im Aufbau /Scirocco Bj.79 Einser vor der Restauration

  • Na das ist ja mal krass. Aber es ist doch alles vom TÜV oder DEKRA abgenommen somit ist das Fahrzeug doch nach deutschen Strasserecht zulässig. Ob ich mir einen RS6 kauf und damit einen Unfall bau. Kann ja die Versicherung sich bei Audi beschweren und sagen bitte baut nicht solche PS Boliden, da sonst junge Menschen zu schnell fahren und Unfälle bauen und wir keine Lust haben zu bezahlen im Falle ich habe Vollkasko. Oder die Versicherung sagt es hätte auch ein 2 liter A6 sein können was ist das für ein absoluter schwachsinn. Kann ich nicht nach Vollziehen, aber überhaupt nicht.

  • Hier glaube ich, war das Tuning zwar eingetragen, aber der Versicherung nicht gemeldet. Ich habe bei meinem neuen zum ersten Mal so ein Tuning gemeldet, worauf ich sogar einen neuen Vertrag bekam. Sicher ist sicher.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Ich hab das Tuning auch nikcht meiner Versicherung gemeldet und der weiß auch das mein Auto nicht mehr so ganz Original ist. Und hat nix gesagt. Komisch da werd ich mal fragen. aber trotzdem ist das frech was die Abziehen.

  • Ich muss der Versicherung das nur melden wenn ich den Mehrwert versichert haben will. Leistungssteigerungen sind jedoch immer zu melden. Ansonsten wird vorgenanntes Urteil gern benutzt um Ängste zu schüren, ist sonst jedoch Tinnef. Hier wurde Versicherungsschutz wegen zu schnellem Fahren und Verletzung vertraglicher Anzeigepflichten versagt, und nicht wegen Tuning...

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