Nachtrag US Kennzeichen:
Habe jetzt meinen Audi 5000 S angemeldet.Es gab ein riesen Gerenne bei der Zulassungsstelle.
Da ich den Obermotz dort kenne und ihn 2x in seinem wichtigen Aufgabenbereich stören mußte,wurde mir nochmal einiges erklärt:
-Die neue VZO hat NOCH keinen Einfluß auf die Erteilung eines LKR-Kennzeichens,es ist folgendes vorgeschrieben:Wenn der TÜV in einem Gutachten feststellt,daß hinten nur ein Kennzeichen zB mit der Länge/Breite 320x150mm zuzuteilen ist,dann hat das weniger mit der Größenausparung zu tun (Umbaukosten müssen den Wagenwert übersteigen,bzw bei Neuwagen 10% davon ausmachen...) sondern vielmehr mit der Ausleuchtung des hinteren Kennzeichens.Das darf die Zulassungstelle nicht einfach ignorieren,denn es ist Sicherheitsrelevant!
Das sah bei mir aktuell wie folgt aus:
Bei dem "Einfuhrgutachten" wurde folgendes festgehalten:"Kennzeichengröße hinten ma. mögl.:320x150mm" Das ist die original amerik. Größe!
Daraufhin wollte bzw. mußte mir das Amt ein Kennzeichen in LkR-Größe zuteilen,weil alle anderen diese Größe überschritten und evtl. keine volle Ausleuchtung haben würden.
Desweiteren wäre dafür wieder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich,welche mit 160 Euronen zu Buche geschlagen hätte.
Da die Erstzulassung eines Importfahrzeuges an sich schon sehr teuer ist und ich nicht noch 160 Euros draufzahlen wollte,hab ich auf die Zuteilung eines größeren Kennzeichens bestanden (zb Engschrift),das wurde mir aus oben genannten Gründen verweigert.
Klartext:"Entweder 160 Euro zahlen oder ein neues Gutachten was die Zulassung eines größeren Kennzeichens erlaubt!"
Also ab zur DEKRA (zum Prüfer der damals auch mein kleines Corradokennzeichen für vorne eingetragen hat...>gibts auch als POST hier<) und ein Kennzeichen der Größe 320x200mm eintragen lassen. (der hat wiedereinmal den Kopf geschüttelt...)
Am nächsten Tag zum StVA und das Blatt vorgelegt.Zum Spaß hab ich nochmal nachgefragt ob ich net vorne auch ein LKR bekommen würde wenn ich die 160 zahle.
Antwort:"wenn Sie´s für vorne eingetragen haben..."
Also das "andere Kleine" genommen und ohne Ausnahmegenehmigung rausgekommen.
Da ich allerdings bereits 3 Tage einige Std dort verbracht hatte,bekam ich mit nem Auge zudrücken auch vorne das "andere Kleine"...
Denn für vorne gibt es keine Vorschrift für die Kennzeichengröße,das kann jedes Amt handhaben wie es will.und da gibt es dann sicherlich die einen denen das egal ist und wiederum andere (die meißten...) die nur ein großes zuteilen.
Im übrigen wird es in Zukunft wirklich verschärft,vor allem im Bereich der Tuningfahrzeuge.Diese sollen dann keine Ausnahmegenehmigung mehr bekommen.Im Zuge der weiteren EU-Anpassung haben sich die europäischen Fzg-Hersteller darauf geeinigt,einheitliche Kennzeichenaussparungen zu produzieren...
Das hat wahrscheinlich zur Folge (Anwendung bereits da...) das auch Reimportautos davon betroffen sind...
Naja,hoffe einiges geklärt zu haben...
Grüße
Mazel