Also, war heute wie gesagt bei der hier im Osten zuständigen Dekra.
Wenn ein Fahrzeug mit original Teile in den Zustand versetzt wird, wie es mal ausgeliefert würde, ist eine Abnahme nach §21 nicht von nöten. Es ist aber zu empfehlen das Fahrzeug bei der jeweiligen Prüfstelle vorzuführen und sich eine Bestätigung für die Zulassungstelle geben zu lassen das alles ausgetragen wird. Man bekommt danach einen neuen Farzeugbrief/schein mit den ausgetragenen bzw. originalen Bauteilen(Sommer/Winterreifen).
Die Prüfung kostet ca. 25,- Euro. Bei der Zulassungstelle würden eigentlich nochmal Kosten für den neuen Brief bzw. Fahrzeugschein anfallen, die man aber mit einer Klausel>>>:" Eintagung muß erst bei Wohnortswechsel erfolgen":<<< auf der Bescheinigung von der Prüfstelle, sich erst mal sparen kann.
Somit ist man dan bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall auf der sicheren Seite.