Beiträge von CORRADONARR

    Also, war heute wie gesagt bei der hier im Osten zuständigen Dekra.


    Wenn ein Fahrzeug mit original Teile in den Zustand versetzt wird, wie es mal ausgeliefert würde, ist eine Abnahme nach §21 nicht von nöten. Es ist aber zu empfehlen das Fahrzeug bei der jeweiligen Prüfstelle vorzuführen und sich eine Bestätigung für die Zulassungstelle geben zu lassen das alles ausgetragen wird. Man bekommt danach einen neuen Farzeugbrief/schein mit den ausgetragenen bzw. originalen Bauteilen(Sommer/Winterreifen).


    Die Prüfung kostet ca. 25,- Euro. Bei der Zulassungstelle würden eigentlich nochmal Kosten für den neuen Brief bzw. Fahrzeugschein anfallen, die man aber mit einer Klausel>>>:" Eintagung muß erst bei Wohnortswechsel erfolgen":<<< auf der Bescheinigung von der Prüfstelle, sich erst mal sparen kann.


    Somit ist man dan bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall auf der sicheren Seite.

    hhmmmm......irgendwie komm ich hier nicht weiter , der eine sagt das, der andere jenes.....bin jetzt irgendwie nen bissl verwirrt. kann mal einer konkret sagen was nun sache ist??? bin eigentlich auch der meinung das originale teile nicht abgenommen werden müsten...zumal diese im originalen schein drin stehen. Bsp. wenn ich mir ne Felge hol wo das VW zeichen drauf ist also original von VW, dann brauch die doch nicht eingetragen werden, oder? Wiederum ist es ja ne Veränderung am Fahrzeug...

    ASO??? Oo dachte das originalteile nicht eingetragen werden müßten, da es ja eben originale sind ab werk.....hab ja auch noch den alten fahrzeugschein wo alles so drin steht so wie er eben ausgeliefert wurde. aber hast recht werd mich mal beim TÜV schlau machen......dann sind wohl auch wieder 120,- glocken dafür fällig, man man man

    Hallo Gemeinde,


    ich hab mal ne bescheidene Frage zu stellen. Ich habe vor, meinen Corrado wieder in dem Zustand zu versetzen wie er mal ausgeliefert wurde. Momentan ist ein Gewindefahrwerk und 9x16 Felgen verbaut sowie auch eingetragen und sonstiger Schnulli. Wenn ich also Stahlfelgen mit 195/15 und nen originales Fahrwerk verbau, muß ich dann wieder zum TÜV und alles abnehmen/eintragen lassen ???

    ...also bevor nich mal einer drauf kommt alle rückleuchten durch led´s zu ersetzten seh ich überhaupt gar kein sinn darüber nachzudenken sich die teile zuzulegen...

    ...ohne radhausschalen setzt sich der ganze gammel fest, und früher oder später sein bruder namens ROST !!! also ich würd die dinger nich rausnehmen, selbst bei ner guten versiegelung...


    Ich habe meine Radhausverkleidungen einfach neu angebohrt und einen cm höhergehängt.


    Habe somit keine Probleme mehr. :super:




    ...scheint mir hier in dem fall auch als beste lösung


    ...sag ich ja, meiner läuft über mein 70 jährigen opa:biggrin: :ok: :lachen3:

    ums nochmal kurz zu fassen, nen 2.0er mit aufladung in autom.-vers. hält das aus...würd ich mal sagen zumal du sowiso nicht mehr als 200ps nach der aufladung haben düftest. die frage der haltbarkeit kann ich dir hier auch nicht sagen...weil einfach keiner so bescheuert ist nen 2.0er aufzuladen -.-

    Mmmh, ich fahre auch 9x16 ET15. mir ging es um die Felge selber. sie ist verdammt selten und daher fahre ich sie. Wäre sie in 7,5x16 dann würde ich sie auch fahren.
    Vorher mit den 7x17 (Avatar) hatte ich wegen der Distanzen ein viel schwammigeres Fahrverhalten.


    hatte vorher 7x17 et38 und da war garnix schwammig, im gegenteil, was mir nur aufgefallen war ist das der rollwiederstand größer war(logisch) also sozusagen schlaglöcher mehr zu spühren waren

    was is meine übersetzung, das is ne frage LOL , ich weiß nur das sie ok so ist so wie sie ist, selbst mit 115ps, aber die frage lautet hier wohl warum du wissen willst wie die übersetzung ist??? nur so zur info wenn ich auf der BAB vollgas fahr bin ich bei 5600 bei 205kmh. wenn ich dann weiter überlege das da eventuell nen türbo/kompi drauf ist denk ich das es ausreichend ist....zumindest für die höchstgeschwindigkeit. ich weiß ja nicht was du dir da vorstelltst, höchstgeschw. oder beschl.?