klar weiß ich in welcher preislichen Größenordnung die Erstellung eines Gutachtens liegt
Beiträge von darksite
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Betrag "x" ist schonmal ne konkrete Aussage, Respekt.
Und man sollte schon wissen, nicht jede Eintragung ist auch rechtens, ohne jemanden hier persönlich anzugreifen.
Solange kein Kläger, da kein Richter.
Aber das sollte jeder für sich selbst entscheiden.
Ich frage mich dann nur, warum es keine Gutachten gibt, die jede technische Prüfstelle für eine Eintragung nutzen kann. Ich habe mit einer der oben benannten Firmen wegen einem Gutachten telefoniert. Das Gutachten sollte direkt an die hiesige technische Prüfstelle geschickt werden. Als Antwort kam, es könnte bei Ebay verkauft werden. Eintragung nur bei uns im Hause möglich.
Herzlichen Dank sage ich da nur.
Ich möchte mit meinen Beiträgen hier niemanden verletzen.
Lediglich dazu beitragen, wie manche Eintragungen gesetzeskonform möglich sind.
Fakt ist leider auch, für Geld kann man fast alles erwerben. -
aber die Anforderungen bezüglich Abgas und Geräuschverhalten sind die gleichen. Du musst den Prüfer davon überzeugen, und nicht nur verbal sondern in Form eines schriftlichen Nachweises, das dein Motor mit dem Turbolader die Abgasgrenzwerte zum Stand der Erstzulassung deines Fahrzeuges erfüllt. Das ist das Problem, diesen Nachweis zu bringen. Nun weiß ich nicht, welches Baujahr dein Motor hat, wenn er ein Erstzulassungsdatum hat, wo es den Corrado auch mit Schlüsselnummer 00 gab, ist das weniger das Problem. Du müsstest dann halt dementsprechend Steuern bezahlen, aber die Eintrageung wäre einfacher. 240PS sollten Fahrwerkstechnisch nicht das Problem sein,vorausgesetzt Achstechnik vom VR6 (Also speziell die 288x25 Bremsanlage, 5-Loch Achse usw.)
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Hallo,
habe am 14.12.2006 mal einen Beitrag geschrieben.
"Motorumbau, Regeln und Hinweise"
Da steht denke ich einiges drin, was Dir wahrscheinlich weiterhelfen könnte.
Selberbau ist möglich, wenn §19.2 nicht verletzt wird.
Welche Leistung wird denn angestrebt? -
Eine Pauschalaussage, das offener Luftfilter in Verbindung mit ner anderen Auspuffanlage nicht geht, ist grundsätzlich falsch. Aus Erfahrung ist es zwar meistens der Fall, aber wie gesagt nicht grundsätzlich. Wichtig ist, das derjenige der es eintragen soll, einen Nachweis haben muss, das sich das Abgas und Geräuschverhalten nicht verschlechtert. §19.2 STVZO. Im Zweifelsfalle muss dann eine Standgeräuschmessung oder auch Fahrgeräuschmessung erfolgen, die dementsprechend teuer ist.
Obs das dann wert ist, meiner Meinung nach nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Abhängig ist das ganze von Fahrzeugerstzulassungsdatum, der eingebauten Abgasanlage und dem verwendeten Sportluftfilter. -
Alle anderen Eintragungen müssen übernommen werden, da diese ja Bestandteil der Betriebserlaubnis und der Fahrzeugbeschreibung sind.
Unsere Zulassungsbehörde handhabt das mit den Reifen neuerdings so, das es unter Feld 22 unter alternativbereifung eingetragen wird. -
Um Was für Felgen handelt es sich, ansonsten wird dir keiner weiter helfen können? Das solltest Du schon genauer schreiben. KBA Nummer, Hersteller, Design oder sowas in der Art. Oder geht es um die Auflagen im Gutachten? Von der Größe her ist es kein Problem, da original ne 38er Einpreßtiefe ist, und die Spurweitenänderung marginal ist. Vorausgesetzt natürlich das durch die 3mm nirgends was schleift,:-). Und die Reifengröße paßt auch vom Abrollumfang, Traglast und Geschwindigkeitssymbol.
Was mich interessieren würde, Warum du ein Vergleichsgutachten brauchst?
Derjenige der Dir das eintragen soll, braucht in jedem Fall einen statischen Traglastnachweis von der Felge die Du draufmachen willst, sonst trägt er Dir die Felgen eh nicht ein, da nützt Dir auch kein Vergleichsgutachten etwas. -
Corrado955
Das stimmt nicht ganz so, das ist von Zulassungsstelle zu ner anderen unterschiedlich. Offiziell haben die netten Damen und Herren auf den Zulassungsstellen eine Eingabemaske, wo alle Reifengrößen automatisch rausgeschmissen werden, nur die unter 20 und 21 werden in die neuen Dokumente kopiert. Je nach Zulassungsstelle, werden aber in der neuen Bescheinigung unter Feld 22 die anderen Größen eingetragen, kein Muss!!!. Das hängt aber vom jeweiligen Leiter der Zulassungsstelle ab. Die alten Dokumente müssen entwertet werden, sollten aber dem jeweiligen Kunden mitgegeben werden.@ Phillip16V
Fakt ist, das alle mit der Fahrzeug ABE genehmigten Reifengrößen, also die die serienmäßig in deinem alten Schein drin standen, genehmigt sind. Auch wenn Sie nicht in den neuen Papieren stehen. Die Prüforganisationen können das im Falle der Vorstellung zur Hauptuntersuchung feststellen, Polizei denke ich auch. Von Vorteil ist natürlich eine Kopie, oder der alte originale Brief bzw. Schein, aber das geht in deinem Falle nicht mehr.
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Hallo,
Johnny Flash hat Recht, bei der sogenannten Vollabnahme (in Deinem Fall handelt es sich aber um eine Wiederinbetriebnahme) gibt es keine geringen Mängel oder erheblichen Mängel. Es gibt nur Mangel oder nicht. Hat er Mängel, wird die Wiederinbetriebnahme negativ, daraus folgt -->keine Zulassung möglich. Sind keine Mängel, wird es eine positive Begutachtung und du kannst das Fahrzeug anmelden. In deinem Fall wird das wohl nix.
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Hallo Jettafreak,
kann immer nicht verstehen,wieso man sich nen leistungsstärkeren Motor einbaut und an der Bremse spart, bloß wegen Schubkarren Räder,(Meine Meinung, nicht das sich jemand verletzt fühlt)? Und am besten den Prüfer dann dafür verantwortlich machen warum es nicht eingetragen wird. Was denkst Du hat sich Volkswagen damals bei der Konstruktion des G60 und der anderen stärkeren Bremsanlage vorne gedacht? Bestimmt nicht, wer G60 fährt kann auch teurere Bremsenersatzteile bezahlen. Nein um den leistungsstärkeren Motor und damit der höheren Fahrgeschwindigkeit Rechnung zu tragen, deshalb. Die von Dir eingebaute 16V Bremse gab es damals schon im Golf 2, aber die hat scheinbar bei Erteilung der Fahrzeug ABE für den G60 nicht ausgereicht.
Nun kenn ich nicht den gesamten Umbauumfang, die gewünschte Abgasverschlüsselung und die angepeilte Leistung von Dir. Das wäre bei einer Einzelbegutachtung mit zu berücksichtigen. Und nach dem Umfang der Prüfung sollte sich dann auch der Eintragungspreis richten, und nicht ob der Prüfer ein Auge zudrückt. Theoretisch würde mir schon was einfallen, wie Du das eingetragen bekommst, aber dazu bräuchte ich mehr Daten von deinem Fahrzeug. Erst dann kann ich dazu eine Aussage treffen obs funktioniert oder nicht.
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Hallo MC VR6,
lies mal meinen Bericht Motorumbau, Regeln und Hinweise.
Ich kann Dir leider nicht sagen ob es ein Gutachten gibt, anfertigen könnte man eins wird aber ziemlich teuer, und obs funktioniert?
Eine Pauschalaussage, das sich das Abgas und Geräuschverhalten nicht verschlechtert ist grundsätzlich falsch. Bei einer Leistungssteigerung ändert sich die Gemischbildung schon, da Du irgendwo mehr Masse durchsetzen musst, und damit hat es auch Einfluß auf das was am Motor wieder rauskommt. -
Jürgen hat Recht, weicht ein Felgenmaß von der Originalradgröße ab, muß eine Begutachtung erfolgen. Gleiches gilt für die Bereifung. 195/50 R15 gab es für Deinen Corrado zwar serienmäßig, aber wenn sie im Originalbrief nicht drin stehen, muß eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfolgen.
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Zu Rückleuchten gibt es keine "Mitführ-Gutachten". Ein Rücklicht ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil, d.h., egal ob an zulassungspflichtig oder zulassungsfreien KFZ verwendet, muss es geprüft sein. Hat es diese Prüfung bestanden, kommt das Bauartgenehmigungszeichen dran, entweder 3periodische Wellenlinie Buchstabe und 4Zahlen oder sog. E Prüfzeichen. Allerdings reicht das allein nicht aus, da auch der Verwendungsbereich noch draufmuss, da sonst z.B. ein Fernlicht als Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden könnte, was schlecht wäre. Sind alle vorgeschriebenen Buchstabenkombinationen drauf, reicht das als Nachweis 100%ig aus, und kein Prüfer oder Polizist kann das bemängeln. Es müssen wie gesagt alle vorgeschriebenen draufstehen, dransein und nicht manipuliert(Sprühfarbe oder so)! Meist fehlen die Rückstrahler, diese sind dann seperat anzubringen, fertig.
Und noch wichtig, das das Genehmigungszeichen und die Buchstaben fest mit dem Bauteil verbunden sind, also nicht nur als Aufkleber.
Nachlesen kann man das im §22a STVZOHier die Buchstaben kombis:
Schlußleuchte: R
Bremsleuchte: S1 od. S2
Blinkleuchte hinten: 2a, 2b od 12
Rückfahrscheinwerfer: AR
Nebelschlußleuchte: F
Rückstrahler: IA, IB od. IVAPS:
Diese sogenannte ABE von EBAY würde ich gerne mal sehen, reine Geldschneiderei, da es keine ABE für Rückleuchten gibt, es sei denn eine Fälschung, und die gilt eh nicht
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Hallo Corradogemeinde,
da ich des öfteren in Foren lese, das es immer wieder Probleme mit Motoränderungen gibt, möchte ich hier mal einen Beitrag schreiben, der vielleicht dem ein oder anderen von Euch hilft. Alle hier von mir getroffenen Aussagen sind Bestandteil unserer STVZO, bzw. geltenden TÜV Merkblättern.
Grundsätzlich bei einem Motorumbau ist es so, das sich 1.das Abgas und Geräuschverhalten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges nicht verschlechtern darf. und 2. keine Gefährdung zu erwarten ist. (§19 STVZO)
zu 1:
Selbst wenn beide Fahrzeuge identische Abgasverschlüsselungen haben, heißt das noch lange nicht, das die Abgasverschlüsselung vom Spenderfahrzeug übernommen werden kann. Folglich will der amtlich anerkannte Sachverständige (West: Tüv, Ost: Dekra)einen Abgasnachweis haben, worin bestätigt wird, das sich das Abgas und Geräuschverhalten nicht verschlechtert hat. Dieser Test ist sehr Umfangreich und hängt von der Schadstoffklasse ab. Im Osten ist die Anlaufstelle beispielsweise das Dekra Technology Center Klettwitz(Lausitzring). Da bei diesem Test der europäische Fahrzyklus durchfahren wird und dabei sämtliche Abgasbestandteile analysiert werden, kann sich jeder vorstellen, wie lange so etwas dauert und das so was nicht nur 100Euro kostet. Ab Euro 2 werden auch Verdunstungsemissionen aus Tank und Kraftstoffsystem in einer Klimakammer gemessen.
Da diesen Test im Normalfall keiner gerne bezahlen will, gibt es unter Umständen auch einfachere Wege.Der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS)geht von einer Verschlechterung des Abgasverhalten aus, wenn sich die Geschwindigkeit in einem Vorwärtsgang um mehr als 8% ändert (nach oben und unten). Bleibt man in der Toleranz, wird das Abgasverhalten i.d.R. als nachgewiesen eingestuft.
Das heißt, wenn ein Motorumbau erfolgt und nicht die komplette Technik des Spenderfahrzeuges eingesetzt wird (unter anderem Getriebe und original Spenderbereifung!), muss der aaS einen Nachweis für das Abgasverhalten haben. Das kann auch eine Rechnung der jeweiligen Gangübersetzung mit dem eingesetzten Getriebe und der verwendeten Bereifung sein, auch der Achsantrieb ist zu berücksichtigen.Am einfachsten sind solche Umbauten einzutragen, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung keine Norm erfüllen muss, also Emissionsschlüssel 00. Natürlich ist das auch steuertechnisch die teuerste Variante, aber man sollte mal rechnen was die Steuern mehr kosten, wie ein Abgasgutachten, das Minimum 4 Stellig ist.
Zu 2.
Ist der Fall des Abgasverhaltens nachgewiesen, muss das Gefährdungspotential abgeschätzt werden. Dazu zählen Fahrwerk, Bremsen, Karosseriesteifigkeit u.s.w.
Dazu will der aaS i.d.R. eine Herstellerbescheinigung haben. Ich kenne Eure Erfahrungen nicht, aber i.d.R. ist so etwas teilweise schwer zu bekommen. Grundregel: was serienmäßig verbaut wurde, ist machbar. (auch nur leistungstechnisch bezogen- also 1.8L T 180PS in Corrado). Alles andere hängt vom aaS selbst ab, da er dafür die Mütze aufhat,:).Ich hoffe ich konnte damit einiges aufklären. Wenn noch Fragen sind, könnt ihr gerne stellen.
Allerdings kann es sein das die Antwort etwas dauert, da ich arbeitstechnisch wenig Zeit habe. Ich werde mich trotzdem bemühen Fragen schnellstmöglich zu beantworten. -
Hallo,
war auch auf dem Prüfstand. Von meinen 125KW sind auf der Straße auch nur 100 übriggeblieben. sprich 25KW Verlustleistung durch den Triebstrang. Deshalb denke ich das das normal ist. Getriebe macht auch keine Geräusche und läuft sehr ruhig.
mfg