Nichts eingstehe, naja ist dein Bier! Aber wenns um Sachen Bauartveränderungen geht, die zur Erlöschen der BE führen, ist es schon sinnvoll zuzugeben, was gemacht wurde, wenn der Kollege das sowieso schon weiß. Denn wir handhaben es zumindest schonmal so, dass wir Autos nicht sicherstellen und untersuchen lassen, wenn der angehaltene einräumt welche Bauartveränderungen vorgenommen wurden.
Also gibt es bei uns auch hier 2 Möglichkeiten:
1. Der Kontrollierte gibt zu und wir schreiben ne Anzeige wegen z.B. erlöschen BE (50 € 3Pkt) und Mängelmeldung. Hier sind also nur die Kosten für die Mängelbeseitigung und die 50 €.
2. Der Kontrollierte gibt nicht zu. Dann wird aus Beweissicherungsgründen häufig der Pkw sichergestellt und eine HU angeordnet (ca. 50 € zusätzlich). Findet die Kontrolle dann jedoch noch außerhalb der Geschäftszeiten des TÜV statt, ist es für eine Sicherstellung erforderlich, dass Fahrzeug zu einem anerkannten Unternehmen schleppen zu lassen, was die Fahrzeuge dann bis zum nächsten Morgen/Werktag inVerwahrung nehmen darf (Kostet dann ca. 100 bis 350 €, je nach Zeit-Nachts/Sonn- und Feiertags, usw.
Also, stell Dich in so einer Situation mal Quer, obwohl Dir das ein Kollege erläutert hat, dann hast Du selbst schuld.
Im übrigen wird ein Kollege erst einschreiten, wenn er schon bemerkt hat, das etwas falsch ist.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Du stellst Dich quer und bezahlst sicher.
- Du gibts zu, bist freundlich und musst trotzdem bezahlen (Pech gehabt).
- Du gibst zu, bist freundlich und der Kollege drückt ein Auge zu.
Wenn Du nicht zugibst, hast Du also in 99,9 Prozent die A...-Karte.
Gibst Du zu, hast Du vielleicht noch eine Chance.
In einer Allgemeinen Verkehrskontrolle würde ich einem Kollegen aber auch nicht unbedingt auf die Nase binden, was ich falsch gemacht habe.
Aber wenn ich konkret auf ein Fehlverhalten (was ich auch wirklich begangen habe) angesprochen werden würde, würde ich trotzdem freundlich bleiben und zugeben, so kommt man bei 90 % der Kollegen die ich kenne (sind nicht gerade wenig) weiter und man hat weniger Ärger.
Ich finde Ausreden z.B. bei Gurtkontrollen immer lustig:
Vor Ort total am aufregen, ich bezahle nichts unterschreibe nichts, denn ich war angeschnallt, trotzdem wir sicher gesehen haben, dass er/sie es doch war.
Dann werden die Leute meist vom Landkreis nochmals schriftlich angehört, was dabei teilweise rauskommt...
Den einen Tag haben wir erst so eine schriftliche Äußerung zurückbekommen: "Ich war wirklich angeschnallt, jedoch habe ich den Gurt nicht über die Schulter, sondern unter dem Arm durch" Das ganze war dann noch schön mit gestellten Fotos dokumentiert. Pech gehabt, kann ich da nur sagen! Denn Falsch angeschnallt, ist wie gar nicht angeschnallt und somit müssen auch von dieser Dame die 30 € plus ca. 20 € verwaltungskosten entrichtet werden.
Jetzt frage ich mich, wer da besser liegt, einer der gleich bezahlt oder zugibt (verwaltungskosten fallen nur an, wenn jemand nicht zugibt, da jemandem, der zahlungswillig ist, aber kein Geld dabei hat, kein Nachteil entstehen darf) und dann mit 30 € dabei ist und sogar noch wegen der Ehrlichkeit die Chance hat, um ein Verwarngeld herumzukommen,
oder jemand der der meckert und nicht zugibt, also die verwarnung ablehnt? Dieser ist dann mit 50 statt 30 € dabei.
Also an alle unverbesserlichen: Wer zugibt hat in 90 % der Fälle bessere Chancen, dass ist wirklich so!
Bei Strafsachen würde ich mich natürlich auch erstmal nich äußern. Hier haben die Kollegen nämlich keine andere Wahl, als eine Strafanzeige zu schreiben, denn hier gilt Strafverfolgungszwang und ein Kollege der der Strafverfolgung nicht nachgeht, sich selbst strafbar macht! Da kann man noch so nett sein und alles zugeben, die Anzeige kommt sicher.
Gruß
Björn