Es wundert mich, daß die Philips Diamond Vision das E1 Zeichen haben, da sie ausschließlich für Asien entwickelt wurden und in den USA und Europa eigentlich verboten sind.
Erfahrung Philips Diamond Vision 5000K /Philips Crystal 4300K
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Es wundert mich, daß die Philips Diamond Vision das E1 Zeichen haben, da sie ausschließlich für Asien entwickelt wurden und in den USA und Europa eigentlich verboten sind.
Viell. geändert worden,weiss es nicht,sehe aber das E1 Prüfzeichen drauf sind! Wollts fotografieren und hier reinstellen aber zu unscharf,hab nur ne Handycam!
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Vielleicht mal bei Philips direkt anfragen, kann ja auch sein, daß das aufgedruckte E- Zeichen evtl. gefälscht ist. Heutzutag wundert mich nix mehr.
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Normalerweise sind alle Philips Leuchtmittel mit e-zeichen.
Ich habe letztens Notgedrungen bei meinem Passat einen Xenonbrenner getauscht (Philips), und da der Verkäufer mir ein gutes angebot gemacht hat habe ich dann direkt alle Halogen-Leuchtmittel vorne durch bluevison ersetzt.
Ich muss sagen, ich bin sehr positiv überrascht.
Natürlich ist das Xenon (Abblendlicht) noch heller und weisser, aber für Halogenbirnen gehen die bluevison schon sehr nah dran.Auch das Standlicht erscheint neben dem Xenon nicht mehr ganz so gelb, aber von bläulich kann man auch nicht reden.
Hat mich (ohne den Xenonbrenner) keine 20 Euro gekostet, und das wars auf jeden fall wert.
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So,war mit den Leuchten ma bei meinem TÜV-Prüfer und hab den dazu befragt...er gab mir das ok,die wären erlaubt da Prüfnummern und E1-Kennzeichnung vorhanden sind auf meiner Philips Diamond Vision!
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So, hab Philips jetzt mal angeschrieben was sache ist, bin gespannt.
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Schluss mit Spekulation und blabla, Philips hat binnen einer Stunde geantwortet, top Firma!
ZitatSehr geehrter Herr Waldhäusl,
beide Lampentypen Diamond Vision und Crystal Vision sind in Deutschland und EUROPA nicht zugelassen und werden nur in Japan gefahren.
Bei einem Einbau in Deutschland erlischt der Versicherungsschutz.
Deshalb auch keine Informationen auf der Internetseite.
Mit freundlichen Grüssen/Best regards
Bernd Engels
Philips Technologie GmbH
BCA Aachen, Sales Aftermarket
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Please visit us at http://www.philips.com/automotive
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Hm dann versteh ich nicht warum das E1 Prüfzeichen und Prüfnummern drauf sind und der TÜV Prüfer mir die Unbedenklichkeit bestätigte?!
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Dann sind die E-Prüfzeichen und Prüfnummern wohl gefälscht.
Um sie vielleicht auch bei uns verkaufen zu können. -
Nein,warum sollte Philips was fälschen??Darf Philips überhaupt nicht! Es ist eine original Philips Birne mit Prüfnummern und dem E1 Prüfzeichen! So und da der TÜV mir den unbedenklichen Einbau bestätigt hat aufgrund dieser Prüfnummer und dem E1 Zeichen kann mir auch keiner was wollen!Falls ma einer was zu bemängeln hat in ner Kontrolle bau ich die Birne aus und verweise auf das E1 Prüfzeichen,also zulässig!Und da is nix nachträglich draufgemalt,steht sogar noch Philips Germany drauf!
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Meine damit auch eher das vielleicht derjenige der sie vertreibt da was geändert hat, um sie eben auch hier verkaufen zu können.
Aber Egal wen die Bullerei sich bei einer Kontrolle damit zufrieden gibt. -
Also ich konnte ma so nix feststellen bezw. sehen das da nachträglich was verändert wurde! Ich baue schliesslich nur Dinge ein die erlaubt sind und da ist ein E1 Prüfzeichen und ne Nummer drauf,also mach ich ja nix falsch!
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Hatte auch welche ohne E-Prüfzeichen drinne, werde sie gegen die Philips tauschen un gut.
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- Offizieller Beitrag
Nein,warum sollte Philips was fälschen??Darf Philips überhaupt nicht! Es ist eine original Philips Birne mit Prüfnummern und dem E1 Prüfzeichen!
Wer sagt das die Firma Philips das gemacht hat?
Die sagen doch klipp und klar das dieses Zeug garnicht für den deutschen Markt bestimmt ist also bräuchten sie auch keine E-Teichen fälschen.
Evtl. ist es irgend ein China-Plagiat. Kannst ja mal mit der Firma Philips nochmal Kontakt aufnehmen und denen das zeigen denn bei Produktpiraterie verstehen einige Firmen nicht ganz so viel Spaß.
So und da der TÜV mir den unbedenklichen Einbau bestätigt hat aufgrund dieser Prüfnummer und dem E1 Zeichen kann mir auch keiner was wollen!
Ziemlich naive Denkweise würde ich mal sagen. Mit so einer Tüv-Prüfer-Aussage kannst du dir genauso den Bobo abwischen wie mit dem Xenon-Quark. Im Ernstfall bringt es null, nein, Doppelnull.
Falls ma einer was zu bemängeln hat in ner Kontrolle bau ich die Birne aus und verweise auf das E1 Prüfzeichen,also zulässig!Und da is nix nachträglich draufgemalt,steht sogar noch Philips Germany drauf!Bei der einen Kontrolle geht es gut bei der anderen kann der Ärger dann erst richtig anfangen. Ein dusseliger Anruf des Gutachters beim Hersteller oder eine Abfrage der Nummer und der Schwindel kann auffliegen.
Im übrigen handelst du dann nicht mehr fahrlässig sondern mit Vorsatz denn du wusstest schließlich das die Teile verboten sind. -
Gibt ja nicht viel Möglichkeiten:
Erstere, du hast ne Verpackung, da steht Diamond Vision drauf, drin sind aber andere Philips Leuchtmittel mit Zulassung, oder steht am Leuchtmittel selbst auch die komplette Bezeichnung drauf?
Zweite Möglichkeit, du hast ein gefälschtes Produkt, oder es wurde nachträglich mit E- Zeichen beschriftet.
Dritte Möglichkeit, eine Fehlproduktion seitens Philips, die anstatt zur vernichtung irgendwie in Umlauf kam.
Ne andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen, ich glaube nicht, daß die Stellungnahme von Philips in meiner mail falsch ist.Edit: wer es genauer wissen will, kann ja den Herrn Engels mal anrufen
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Bei der einen Kontrolle geht es gut bei der anderen kann der Ärger dann erst richtig anfangen. Ein dusseliger Anruf des Gutachters beim Hersteller oder eine Abfrage der Nummer und der Schwindel kann auffliegen.
Im übrigen handelst du dann nicht mehr fahrlässig sondern mit Vorsatz denn du wusstest schließlich das die Teile verboten sind.Ich handle nie fahrlässig da ich ein ganz "ahnungsloser" Bürger bin der die Lampe ordnungsgemäss in einem Elektronikshop im Internet gekauft hat deren Sitz in Deutschland ist und da auf der Lampe ein E1 Prüfzeichen und eine Prüfnummer drauf ist kann mir keiner einen Vorsatz nachweisen,ich hab in meinen Augen eine ordnungsgemäße zulässige Birne drin mit E1 Kennzeichnung!Es sind übrigens original Philips Leuchtmittel die ich hab,hatte mit Philips telefoniert und es gibt bei einigen Leuchtmitteln die eigentlich nur für den asiatischen Markt waren aber in Deutschland produziet worden sind auch welche mit E1 Prüfzeichen und Prüfnummer!Denke mal das ich dann solche mit E-Prüfzeichen erwischt hab!
Dritte Möglichkeit, eine Fehlproduktion seitens Philips, die anstatt zur vernichtung irgendwie in Umlauf kam.
Ne andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen, ich glaube nicht, daß die Stellungnahme von Philips in meiner mail falsch ist.Edit: wer es genauer wissen will, kann ja den Herrn Engels mal anrufen
Hab auch mit Philips telefoniert und der meinte es gäb welche mit E1 Kennzeichnung und Prüfnummer die in Deutschland hergestellt worden sind die aber eigentlich nur für den asiatischen Markt bestimmt waren,diese sind aber eher selten und nicht der Normalfall! Würd mal sagen dann hab ich Glück...Werd die Tage ma versuchen ein Bild von der Prüfnummer und dem E-Prüfzeichen zu machen un reinzustellen!
So hab erstma ein Bild mit meiner Handycam versucht,aber etwas zu unscharf wie man sieht...Auf dem Bild wo der Lampensockel zu sehen ist ist die E-Prüfnummer oben rechts zu erkennen,daneben Philips,dann H7 12V 55W und dann ungefair zw. 7 und 8 Uhr der kleine Kreis wo E1 drin steht,dann auf 10 Uhr rum kann man "Germany" lesen...hier jetzt schlecht zu erkennen,werd ma noch eins mit ner richtigen Cam versuchen die Tage!
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- Offizieller Beitrag
Ich handle nie fahrlässig da ich ein ganz "ahnungsloser" Bürger bin der die Lampe ordnungsgemäss in einem Elektronikshop im Internet gekauft hat deren Sitz in Deutschland ist und da auf der Lampe ein E1 Prüfzeichen und eine Prüfnummer drauf ist kann mir keiner einen Vorsatz nachweisen,ich hab in meinen Augen eine ordnungsgemäße zulässige Birne drin mit E1 Kennzeichnung!
Ja nee, is klar..........
Du schreibst hier im Thema und weißt natürlich von nichts und keiner könnte dir Vorsatz nachweisen. -
Ja nee, is klar..........
Du schreibst hier im Thema und weißt natürlich von nichts und keiner könnte dir Vorsatz nachweisen.Hallooo? Das hier is nur Internet und nicht die Realität,meinste draussen in ner Polizeikontrolle wüsste einer das ich hier im Corrado Forum unter Corrado16VT angemeldet bin,Chris heisse,Ahnung hab und über besagtes Leuchtmittel was schreibe??? Also das kannste dir doch bestimmt selbst beantworten,wohl eher nicht! Die sagen gaaaanz bestimmt wenn se mich rauswinken "ey das is Corrado16VT ausm Forum,der sollte über Leuchtmittel bescheid wissen" Woher soll das jemand ausserhalb vom Netz wissen der mich nicht kennt,was ich weiss und was nicht wenn ich mich in ner Kontrolle ahnungslos gebe??
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Wenn du nen Unfall baust und es um verdammt viel Kohle geht die deine Versicherung zahlen müsste interessiert es niemanden ob es vorsätzlich oder nicht war - auf dem Schaden bleibst du sitzen. Da du allerdings augenscheinlich zu den unbelehrbaren gehörst wünsche ich dir für die Zukunft "gute Fahrt" und dass nichts passieren möge wo ein Gutachter dein Auto mal auseinander nimmt und wünsche viel Freude mit den sicherlich sehr guten Leuchtmitteln
Auf dem Foto schaut es sehr geil aus -
Naja ganz so pessimistisch seh ich das nicht, denn selbst wenn ein Unfall passiert, dann wirklich ein Gutachter nach den Leuchtmitteln sieht, und dieser dann noch weiß, daß diese trotz e- Kennzeichnung nicht erlaubt sind... das Risiko geht gegen null, noch dazu käme die Firma Philips da auch ganz schön in Probleme, den diese hätte das e-zeichen dann ja unrechmäßig angebracht...
zusammengefasst ne ziemlich verkorkste Situation, aber ich würd die Teile auch verbauen, im Gegensatz zum ganz offensichtlich illegalen Xenon. -
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