Hallo,
kennt sich vielleicht einer von Euch mit den neusten Richtlinien in Sachen Scheibentönen aus? Ich würde gerne meine vorderen Seitenscheibentönen (nur Chromolux). Ich bin für alle Tip's SEHR dankbar!
Scheiben tönen
Das Team von VWCorrado.de wünscht euch einen guten Start ins neue Jahr. 🚗 🥳
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Nicht legal!
Glastone kann dir die Scheiben fluten, kostet mehr als Folie, kriegst es auch da im Haus eingetragen, aber ob das dadurch legaler ist, weis ich nicht.
zumal meine letzte Info von Glastone ist, das chromolux nicht geflutet werden kann oder noch nicht...andreas
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Tönen der vorderen Scheiben ist nicht erlaubt......so gesehen nicht ganz richtig. Vorgeschrieben ist 70 % der Lichtdurchlässigkeit der vorderen Scheiben muß gewährleistet sein. Problem: Die scheiben im Corrado bzw. alg. grün getönte vordere Scheibn sind ca. 22% grün getönt und es gibt keine Folie die nur die restlichen 8% erfüllt ----> Folie vorne nicht möglich und fluten auch nicht......zumindest nicht legal, aber möglich ist es und auch so, dass es die Polizei trotz anfassen der Scheibe nicht merkt verlassen sollte man sich darauf aber nicht
Davon mal abgesehen gibt es da noch einen ganz anderen Aspekt. Bei einem Unfall dienen die vorderen Scheiben auch als Notausstieg. Die Folie verhindert das zersplittern der Scheibe, also versperrt den Notausstieg
----> also Leute,Sicherheit geht vor, also Finger weg vom Färben der vorderen Scheiben
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Beim Fluten lassen ändert sich das Bruchverhalten der scheibe nicht wirklich!
Aber aus dem Grund, das sich das Bruchverhalten ändert, sind nachträglich angebrachte Folien, egal welche Tönung die haben, verboten!
Beim fluten kannst du dir aber auch aussuchen wie stark es geflutet werden soll... Theoretisch auch die restlichen 8%andreas
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Wenn du es besser weißt, dann mach das ruhig so.... Folie an vorderen Seitenscheiben ist nicht verboten !!! Solange man sich an die Richtlinien hällt.
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Zitat von Lumberjack07
Folie vorne nicht möglich... ....zumindest nicht legal
Zitat von Lumberjack07Folie an vorderen Seitenscheiben ist nicht verboten !!!
Das habe ich jetzt nicht verstanden..
Und ich sagte das Folie vorne verboten ist.
Zitat von SkyBlueBeim Fluten lassen ändert sich das Bruchverhalten der scheibe nicht wirklich!
Aber aus dem Grund, das sich das Bruchverhalten ändert, sind nachträglich angebrachte Folien, egal welche Tönung die haben, verboten!andreas
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Dadurch, dass du Folie nicht mit restlichen 8% bekommst, kannst du vorne die Folie auf der ganzen Scheibe nicht verbauen. Es geht aber durchaus, dass du einen Streifen nimmst, und zwar mit der Breite von 10% der gesamthöhe der vorderen Kurbelscheibe, egal in welcher Farbe und die dann verbaust. Das ist auch legal und erlaubt.
Entschuldige, ich hatte mich vorher nicht klar genug ausgedrückt -
Ok, magst du recht haben das das erlaubt ist. Bruchfähiges Glas hast du dann ja noch.
Habe so eine Teilgetönte Scheibe mal gesehen.
Aber das sah nicht wirklichi gut aus!andreas
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Diese "Teilgetönte" Scheibe, mit Streifen, sieht auch echt scheiße aus es gibt durchaus möglichkeiten, die ich hier aber nicht Kund tun möchte, denn dann macht das jeder und es gibt nur Ärger. Weiteres Problem ist, bei vollgetönten vorderen Scheiben erlischt der Versicherungsschutz, d.h. bei einem Unfall ist der mit der Folie Schuld, begründung: "er hat ja nix gesehen...." ob das so ist oder nicht, ist egal
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Zitat von Lumberjack07
Diese "Teilgetönte" Scheibe, mit Streifen, sieht auch echt scheiße aus
Na ja so wollte ich das jetzt nicht sagen...Na ja über Versicherrungsschutz bei nicht legalen Anbauten brauchen wir uns nicht unterhalten. Da ist die Sachlage klar!
Es gibt schon Möglichkeiten wie as geht. Aber das net einfach, net billig und ob es die Möglichkeit ist die du hast, weis ich nciht...andreas
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Das kann ich dir jetzt atürlich auch nicht sagen, denn ich weiß nicht was du speziell meinst also zu teuer ist das nicht. Wir haben auch mal an einer neuen Corvette, Pechschwarze Folie, in die vorderen Scheiben verbaut wie lange er daran Freude haben wird, kann ich dir nicht sagen
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- Offizieller Beitrag
Wichtig für dieses Thema:
§40StvZo
in Verbindung mit
§22aStvZoHier mal eine Antwort darauf vom KBA:
ZitatFür Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
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