Unfallwagen gekauft :-( Wie vorgehen..?

  • Meine Freundin hat sich 2004 einen Polo gekauft.
    Hat aber nicht gewusst, das dieser einen Unfall hatte.
    Der Händler hat das auch nciht gesagt.


    Ich möchte das jetzt mal nachforschen und habe die Telefonnummern der Vorbesitzer raufgefunden.


    Das Auto hatte definitiv einen erheblichen unfall, da der Holm vorne in der Rundung wo es hoch zu den Türscharnieren geht rostet, die Tür selbst oben an der Ecke leicht gegen die Karosse kommt, die Haube schwer auf und zu geht.
    Also Frontschaden!


    Das Problem dabei ist, das sie keinen Kaufvertrag hat, da dies alles über die Bank läuft.
    Sie hat nur eine Rechnung in der steht "Das Auto wurde ausgeliefert....."


    Wie kann man da jetzt vorgehen?


    Wäre ein Kaufvertrag vorhanden, in dem "Unfallfrei" drin steht oder gar nichts drin steht, wäre das sehr einfach.


    andreas

  • Selbst wenn du einen Kaufvertrag hättest, ist es so, dass der Verkäufer nur innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist, nachzuweisen, dass er keinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte. Nach den 6 Monaten verhält es sich umgekehrt. Wie wollt ihr dass nach 2 oder 3 Jahren noch beweisen? Deine Freudin hätte in der Zeit ja einen Unfall haben können....
    Schwierig...:kopfkrat:

  • Beweisen könnte man das z.B. durch ein Gutachten bzw. einer Aussage des Vorbesitzers - davon abgesehen gelten diese "innerhalb der ersten 6 Monate" beim Autokauf nicht, sondern der Käufer ist generell verpflichtet einen bereits beim Kauf existenten Mangel nachzuweisen.


    Aber nach mehr als 2 Jahren erübrigt sich die Diskussion..

    .:: corrado club germany // twice the fun, double the trouble!
    "I don't know if you know this, but dolphins ain't fish. They is like us they is mammaries.
    " -- Ali G

  • ja.. der Verkäufer MUSS einen Unfall angeben, wen ner einen hatte. Und wenn im Vertrag nichts drin steht, kann ich den Verkäufer an die Karre pinkeln, wenn ich von einem vorbesitzer gesagt bekomme, das er den als Unfallwagen verkauft hat.
    Problem ist, das sie wohl keinen Kaufvertrag hat.
    Was mir noch einfällt, vielleicht hat die Bank ja den Kaufvertrag. Hab ich nicht dran gedacht...


    andreas

    Automatische Anzeigen

  • erstmal hat das mit beweislastumkehr nicht zu tun sonder ist ein arglistig verschwiegener Mangel.
    abgesehen davon:
    selbst wenn du keinen kaufvertrag mehr findest muss es einen geben. bei der bank liegt mit sicherheit ne kopie und der verkäufer muss auch eine haben ( 10 jahre aufbewahrungspflicht) also wenn ein vorbesitzer das alles bestätigt einfach nen anwalt mit dem rest beauftragen, das geht ohne weiteres wenn es beweisbar ist. Habe ich schon mehrfach erlebt das ganze.


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • ...aber auch wenn er arglistig einen Unfall verschweigt, gibt es kein lebenslanges "Umtauschrecht"...


    Gem. § 124 III BGB ist spätestens nach 10 Jahren "Rechtsfrieden".
    Kommt in deinem Fall also glücklicherweise nicht in Betracht.


    Da du die Vorbesitzerin angerufen hast und diese dir den Unfall bestätigt hat,
    würde ich mir das von der dezidiert schriftlich bestätigen lassen,
    damit der sich jetzt abzeichnende Schaden auch zweifelsfrei diesem o.g. Unfall
    zugeordnet werden kann.
    Soweit so gut für dich.


    Im daran anknüpfenden Schritt musst du euren Kaufvertrag gem § 123 I 1. Alt. BGB anfechten.
    Achtung: Dafür hast du gem. § 124 II S.1 BGB nur ein Jahr Zeit.
    Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem du diese o.a. Täuschung bemerkt hast; also mit dem Tag, indem dir die Dame den Unfall bestätigt.


    Und dann geht das ganze Spielchen erst richtig los, denn die Anfechtung löst i.a.R. Schadensersatzansprüche oder eine sog. "Rückabwicklung" aus.


    Weitere Infos beim RA deines Vertrauens.


    Für einen ersten Überblick schau dir auch mal folgende Vorschriften an:
    §§ 122, 142, 143, 249, 276, 280 BGB

  • Kann mich den Meinungen von Corrado-Cologne und Tomas nur anschließen. Ich würde einen Anwalt aufsuchen, der die Problematik im einzelnen richtig einschätzen kann.


    Ein Hinweis noch: Ist das Fahrzeug über eine Bank finanziert worden, würde ich dort ruhig mal nachfragen, ob sie dir eine Kopie des Kaufvertrages mit dem Autohaus zur Verfügung stellen können. Wenn es eine gute Bank ist, bekommst du die Kopie kostenlos. Ist der Kaufgegenstand über die Bank finanziert worden, handelt es sich dabei um ein sogenanntes verbundenes Geschäft. Kannst du also einen rechtswirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Autohaus, Wandlung etc. der Bank gegenüber nachweisen, kann deine Freundin von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, d.h., sie braucht künftig die ausstehenden Raten nicht mehr zahlen. Dies gilt aber nur für die Zukunft, d.h. bisher gezahlte Raten kann sie von der Bank nicht zurückfordern. Dies ist gängige Praxis, aber auch immer abhängig vom Einzelfall. Aber - wie gesagt - dazu würde ich unbedingt die Einschaltung eines Anwalts empfehlen.


    Tommes

  • da es hier nach hgb geht da verkäufer einer firma sind 30 jahre der zeitraum bei arglistig verschwiegenen mängeln..


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • ok, das hört sich super an. bisher habe ich nur die Nummern der Vorbesitzer. Noch habe ich nicht angerufen. Möchte erst noch den Kaufvertrag hier liegen haben. Bzw. ne Kopie.
    Die Bank mus sden ja haben..


    Für den Fall das mir der Vorbesiitzer einen Unfall bestätigen kann und sie nen anwalt einschaltet, wer übernimmt die Anwaltskosten?


    andreas

    Automatische Anzeigen

  • Sollte ich die Bestätigung des vorbesitzers bekommen das er einen Unfall hatte und den Wagen als unfallwagen verkauft hat, kann man den Prozess dann immernoch verlieren?
    Weil mittn Rechtsschutz sieht es eher schlecht aus...


    andreas

  • Recht haben und Recht bekommen ist leider ein himmel weiter UNterschied...
    Ich würde es garnet erst versuchen ohne Rechtschutz. Bei mir im Bekanntenkreis hab ich da schon viel erlebt

  • Prozesse kannst du natürlich immer verlieren.
    Sollte aber nur absoluten Stümperanwälten passieren, wenn die Fakten eindeutig sind.
    Manchmal scheitert es an kleinen Formalien wie z.B. der Einrede bzgl. Fristen.
    Wenn dein Verteidiger den bsplsw. den Mund nicht öffnet und die Einrede beantragt, dann wird automatisch eine Fristversäumnis unbeachtlich.
    Aber das nur mal exemplarisch was so alles passieren kann/könnte...

    Automatische Anzeigen

  • so, es geht weiter...
    die Nummern der Vorbesitzer habe ich.
    Im Kaufvertrag steht nichts von nem Unfall drin. aber auch nicht das er Unfallfrei ist. Gar nix derglecihen..


    Wat is nu zu tun?
    Vorbesitzer anrufen oder?


    andreas

  • Grob gesehen wären das 1000€ Anwaltskosten glaube ich.
    Aber erstmal muss ich wissen wie ich weiter vorgehen soll.
    Wohl erstmal die Vorbesitzer anrufen. wenn der nichts sagt wegen nem Unfall, kann man das so oder so vergessen.


    andreas

  • Also nach zig Versuchen den Vorbesitzer zu erreichen habe ich es heute geschafft. Der Wagen hatte, solange er im seinem Besitz war, keinen Unfall.
    So, damit hat sich die Sache wohl von allein erledigt und es ist nichts zu machen... oder?


    andreas

    Automatische Anzeigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!