schlechte TÜV-Prüfer sind echt das Letzte!

  • Doch entspricht er, denn bevor er in die Produktion ging, wurde er abgenommen. Es gibt da mit Sicherheit genügend Ausnahmen. Bei der tiefe z.B. einen komplett abgedeckten Unterboden damit nicht bei Aufsetzten beschädigt werden kann. :cool:

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  • @ Harti
    Das stand eben gerade nicht in dem Gutachten drin und wie alder200 schon schrieb, er konnte vor sechs jahren so tief er wollte bzw. konnte, wenn der Wagen noch der verkehrssicherheit entspricht! Mein Gutachten stammt von 2001!


    @ Matthias
    Für den Rado gibt es ebenso Ölwannenunterfahrschutzgitter original von VW, damit kann man die Schüssel auch vor einem Bodenkontakt bewahren

  • Also ich kann jetzt leider auch keinen Fehler von Deinem ersten TÜV Prüfer erkennen. Das mit den 50cm ist bekannt und steht auch meistens in den Gutachten so drin. Und es sind nunmal 50 und keine 48.


    Is nich wahr! Bei KW weiss ichs auf alle Fälle, da is der genehmigte Verstellbereich angegeben, wegen der ausreichenden Vorspannung der Feder. Aber keine Höhe der Scheinwerfer. Es wird so eingestellt wie man es eingetragen haben möchte (ob nun legal oder nich), fahrt zum TÜV und es wird der Abstand von deiner Nabenmitte senkrecht zum Kotflügel eingetragen. Nix Scheinwerfer.. So stehts im Gutachten, wenn da jetz so nen Lumpen vom TÜV sagt, nee is nich, dann is das auch "ermessen des Prüfers" halt in dem Fall negativ für den Autobesitzer. Es kann aber auch andersrum laufen, das der Prüfer mit Hirn arbeitet und sich nicht auf sein Paragraph xyz-Buch versteift!

    Mangelnde Leistung durch fehlendes Gewicht ersetzt :biggrin:
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  • Wegen der 50cm... Mein Tüv Prüfer hat gemeint, das es zwar richtig ist, das diese 50cm eigentlich vorgeschrieben sind, aber wenn eine Firma, wie bei mir Powertech, Federn herstellt und diese ein Gutachten einse Dip. Ing. haben Trägt er mir das Fehrwerk auch mir verminderter Scheinwerferhöhe ein. 48cm.

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  • Genauso läuft das, ob wir uns darüber streiten oder nicht, es liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers, macht er es oder nicht!
    Die Unterschieder dort sind wie Tag und Nacht!

  • Eigentlich unmöglich, ein Gutachten kann dieses Gesetz nicht aushebeln. Aber darüber können wir jetzt hin und her diskutieren. Einer trägt es ein der andere nicht. Streng genommen geht nichts nachträglich unter die 50cm.

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  • Genau, das ja noch garnich angesprochen worden! Wieviele fixe Fahrwerke gibt es mit denen man weit unter die 50cm kommt? Die meisten namhaften ham alle nen Gutachten. Sind also von irgendner Prüfstelle abgenommen worden..

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  • Eigentlich unmöglich, ein Gutachten kann dieses Gesetz nicht aushebeln. Aber darüber können wir jetzt hin und her diskutieren. Einer trägt es ein der andere nicht. Streng genommen geht nichts nachträglich unter die 50cm.


    Ausser man is vor `87, oder?!

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  • Ich möchte damit nur Deinen Prüfer in Schutz nehmen. Er hat ja nur rechtens gehandelt. Bei mir passt das mit den 50 am Corri (hab 17 Zoll) und am Golf hab ich die Rallyefront, also keine Probleme.
    Wie Matze oben schon geschrieben hat, kann kein Gutachten das Gesetz aushebeln. Manche Prüfer wissen einfach nichts von den 50cm. Beim Golf wurde das damals nicht gemessen, beim Corrado hingegen wurde gemessen.

  • Wenn es diese Richtlinen gibt, was ich nicht anzweifel, hat er rechtens gehandelt, keine Frage.
    Mich hat viel eher, wie ich es auch ober geschrieben habe, seine pampige und beleidigende Art gestört, welche es mir unmöglich machte, Freundliches zu verfassen!

  • Wir sprachen anfänglich auch über die sogenannte, geglaubte Unantastbarkeit der Prüfer, wobei wir und später in anderen Schwerpunkten verloren haben!

  • Hatte auch schon oft das 500mm Problem.Im Endeffekt hatte der Prüfer recht,das ist so Gesetzt.Wenn du einen erwischt der das einträgt hast du erstmal Glück,aber meistens hast du dieses Glück nicht in einer Polizeikontrolle.Die machen nämliche keine Ausnahme.Also eigentlich ist es wirklich besser wenn du die 500mm hast.Dann hast du mit niemenden Stress.......


    PS:Hab auch nur 480mm:biggrin:



    *g* war erst beim TÜV hab 45cm vom Boden bis zum Scheinwerfer, hat den überhaupt nicht interessiert :biggrin:


    Dafür hat er sich aufgekeilt weil mein Nummernschild hinten zu tief is... :spineyes:

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  • also das mit den 50 cm gilt für fahrzeuge ab 1.1.88...
    dann ist das keine richtlinie sondern ein gesetz..
    wenns ein tüver tiefer einträgt, dann riskiert er eben damit sein job..selber schuld...
    zudem gibts (zumindest hier bei uns) ärger mit den grünen wenn die 50cm nicht eingehalten werden..
    wurde bei mir schon öfter nachgemessen..


    zu porsche, lambo etc..das sind keine "normalen" pkw, sondern das sind "echte" sportwagen..
    für die gelten andere gesetze in dieser hinsicht..die dürfen afaik auch lauter sein als ein seriengolf..


    zumal haben fahrzeughersteller beim neu auf den markt bringen eines autos ja auch noch bestimmte möglichkeiten zur absprache mit den zulassungsrichtlinien..siehe fiat multipla..für dessen oberen scheinwerfer wurde ja auch irgendwas am gesetz gedreht, da die so normalerweise nich zulässig waren..


    aber schlussendlich gings ja in dem thread nich um die gesetze, sondern um die tüv-prüfer..
    und die sollten sich echt gelegentlich mal überlegen, ob sie sich nicht im ton vergreifen..aber das verstehn viele leider nicht..
    zum glück hab ich damit wenigstens keine probleme ...


    gruss..schmiddi

    Warum finden Männer Frauen in Lack, Leder und Gummi so erregend? --> die riechen wie ein neues Auto!

  • Probleme mit den Menschen beim TÜV hatte wohl schon jeder mal gehabt.


    Doch finde ich, ist Vorbereitung alles.Und die Absprache mit den Herren in grau sollte wohl dazugehören.
    Denn wenn man denen vorträgt, was man vorhat, sagen die, was die sehen wollen.Und auf was es ankommt.
    Ich persönlich mache es seit Jahren so und habe selten irgendwelche Probs gehabt.

  • ich hab letzten mittwoch tüv gemacht und der tüver verlangte von mir, das ich die gläser von den neblern entferne sonst bekomme ich kein tüv (sie hatten nen riss und ich brauchte den tüv dringend, weger der anmeldung meines wagens! und da ich einfach alte blinker eingeklemmt habe und da uch schon gemogelt habe, hab ich die gläser dann ausschlagen müssen!) dat war ein idiot, von wegen verletzungsgefahr und er bekommt eis auf die mütze wenn die polizei mich damit anhält... reine chikane...

  • Das glaube ich auch eher weniger, aber irgendeiner wird im Auftrage Koni's das Gutachten unterschrieben haben! Der der wird ja wohl mal irgendwann gelernt haben, worauf es dabei ankommt!

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