Kann mir einer von Euch verraten, wie die aktuellen Fristen sind??
mein Corrado stand jetzt 2,5 Jahre still.
nach welcher Zeit Baurat?
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Baurat? Warum Baurat?
andreas
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normalerweise musste ein Fahrzeug doch nach einer stillgelegten Zeit X zum Baurat?!
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erklär mich für blöd, aber wat fürn Baurat?
andreas
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Andreas, blöd, blöd!
ok, nur Spaß, ein Bekannter von mir aus Hamburg hat "Baurat" auch schonmal erwähnt. Da mußte er wohl zu einer Vollabnahme hin.
Gibt´s in Hessen nicht, hier macht das der TÜV. Wie die Fristen dort sind, weiß ich aber nicht.Gruß
Gunther
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der mein glaube ich BAU-ART , BAU-ZEIT <==== würde so jezt sagen
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Also wenn er die Vollabnahme meint, dann sind es derzeit 7 Jahre.
Bin mir aber nicht sicher ob das auch für Autos gilt, die schon vor dem 1.März 2007 abgemeldet waren.
Ansonsten waren es 18 Monate.Danke Gunther
andreas
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Baurat..... =Tüv....
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Hi..
Also soweit ich weiss brauchst du nur ne gültige Haupt und Abgassuntersuchnung...
mom hier mal ein Text aus unserem Kreis:
2. Abmeldung eines Fahrzeuges
Bisher war eine vorübergehende Stilllegung oder eine endgültige Löschung eines Fahrzeuges vorgesehen. Diese werden durch die sog. "Außerbetriebssetzung" abgelöst. Dabei sind drei wesentliche Teile zu beachten:
1. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wie bisher, nach 18 Monaten, sondern bleibt grundsätzlich bestehen.
2. Das Kennzeichen ist nach erfolgter Außerbetriebsetzung grundsätzlich nicht mehr fahrzeugbezogen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.
3. Um unnötigen Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Kennzeichen möglichst gering zu halten, wird im Schwalm-Eder-Kreis bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen für dieses Fahrzeug für längstens 1 Jahr weiterhin gespeichert. Steht jedoch bereits bei der Außerbetriebsetzung fest, dass dieses Fahrzeug nicht wieder mit diesem Kennzeichen zugelassen wird (z.B. bei Ausfuhr ins Ausland, Verschrottung, Verkauf in einen anderen Zulassungsbezirk), kann auf die Reservierung verzichtet werden. Dies hat für den bisherigen Halter den Vorteil, dass das bisherige Kennzeichen binnen weniger Tage wieder für ein anderes Fahrzeug verwendet werden könnte. Allerdings ist dann erneut eine Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens bei Zulassung fällig. Die bisherige Praxis der Umkennzeichnung des Altfahrzeuges vor Stillegung ist damit überflüssig!3. Wiederzulassung
Wenn Sie ein stillgelegtes, endgültig gelöschtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen möchten, ist dies unter Beachtung der genannten neuen Regelung möglich:
1. Zuständigkeit nach Hauptwohnsitz
2. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen. Ausnahme bei Reservierung des sog. Verbleibskennzeichens.
3. Die "Betriebserlaubnis" verfällt nicht mehr nach 18 Monaten. In der Regel sind die Fahrzeugdaten sieben Jahre im zentralen Fahrzeugregister (KBA-Flensburg) gespeichert und es genügt ein gültiger AU und HU Nachweis.Leider auch nicht ganz eindeutig.. Am besten einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen..
MFG Tommy
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das mit den 7 Jahren gilt erst ab eine Abmeldung nach dem 1. März.Alles davor 18 Monate.Also musst du eine Vollabnahme nach § 21 machne.
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Soviel ich weiß giebt es den §21 nicht mehr du brauchst nur einen Tüv bericht(gültigen)
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