Mündliche Kaufzusage, ist da was machbar?

  • Habe ein Auto zum verkaufen gehabt, war auch jemand da und hat es sich anegschaut und wollte es nehmen, kam ausm Nachbarort und hab dummerweise keine Anzahlung etc, der Export wollte es danach auch haben und woltle mir sogar 1/3 mehr geben aber ich hab dem ja mein Wort gegeben und deshalb abgesagt, jetzt ruft der eben an das er es doch nicht nimmt...(wollte es Morgen abholen) Das ärgert mich jetzt ziemlich, nicht wegen dem Geld aber brauche den Platz und das Auto soll weg, außerdem sollte man zu seinem Wort stehen.


    Ist da gerichtlich (habe Zeugen) was machbar? Sehe es nicht ein das solche Leute immer ungeschoren davonkommen und man den Ärger und die Rennerei hat, auch wenn ich mehr Kosten hätte und Vorlage (Rechtsschutz?) solche Leute brauchen einfach mal nen Denkzettel...


    Sieht aber eher schlecht aus oder? Jemand Erfahrung?

  • Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.


    MfG Björn

    Automatische Anzeigen

  • Ja Rechtsschutz hab ich, das halt jetzt die Sache, einerseits möchte ich solchen Leuten einen denkzettel verpassen, anderseits sollte das Auto weg!

  • Wie Bjoern schon sagt, ist auch ein mündlicher Vertrag rechtskräftig, da der Gesetzgeber keine Form hierfür vorschreibt. Ohne Zeugen, wäre es schwierig bis fast unmöglich das durchzubringen, da Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten. Da du aber Zeugen hast, sollte es kein Problem sein. Würde aber erstmal mit deinem Anwalt reden, wie der die Chancen einschätzt.


    Edit: Tja entweder/oder. So'n Rechtsstreit kann sich schon ganz schön ziehen, aber du hättest auf jeden Fall mal relativ gute Erfolgschancen...

  • Mündlich gibt es keinen Vertrag.. leider.. ob Zeugen oder nicht.


    Anzahlung oder schriftl. dann wäre was machbar


    Das stimmt nicht wie die anderen schon sagen ist auch eine mündliche Verienbarung auch rechtskräftig.


    Er hat ein Angebot gemacht und der andere hat eine mündliche Willenserklärung abgegeben und somit ist das lt. Gestz rechtskräftig nur ist es schwer zu beweisen ausser mit evtl. Zeugen


    Sandro

    Automatische Anzeigen

  • Droh ihm das doch einfach mal an. Ruf an und sag:
    Du hast jetz wegen seiner Zusagen sogar bessere Angebote ausgeschlagen und du nicht akzeptierst das er von dem , unter Zeugen, mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag zurücktritt. Kannst ja sagen du hast mit deim Anwalt gesprochen, blabla.. Sowas halt, vll steigt er ja drauf ein?!


    Gruß, Marc

    Mangelnde Leistung durch fehlendes Gewicht ersetzt :biggrin:
    9 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt - die zehnte summt die Melodie von Tetris :cool:

    Automatische Anzeigen

  • Das mit dem kein Geld nicht mehr haben ist lächerlich, bei dem Preis....Darum gehts mir ja auch nicht sondern solche Leute müssen mal einen Denkzettel bekommen sonst ziehen die das ihr ganzes Leben so durch.


    Aber da jetzt wieder paar Intressenten angerufen haben und wenn es so weg geht werd ichs wohl lassen, schade um die Zeit irgendwie...sich damit zu ärgern, heute nach nem Tag siehts schon wieder besser aus :)

  • Das mit dem kein Geld nicht mehr haben ist lächerlich, bei dem Preis....Darum gehts mir ja auch nicht sondern solche Leute müssen mal einen Denkzettel bekommen sonst ziehen die das ihr ganzes Leben so durch.


    Aber da jetzt wieder paar Intressenten angerufen haben und wenn es so weg geht werd ichs wohl lassen, schade um die Zeit irgendwie...sich damit zu ärgern, heute nach nem Tag siehts schon wieder besser aus :)


    Ist woll auch das beste, das andere macht nur noch mehr stress und dich nur noch wütender. Der andere wird auch so mal den richtigen finden und dann auf die schnautze fallen.

  • Den Weiterverkauf sich immer frei halten. wenn morgen einer kommt und mir das Geld auf den tisch legt ist er weg. Also jetzt oder nie. Fertig.


    Nie einem Vertrauen, tut er ja auch nicht, also warum Reservieren, oder er zahlt, wie schon gesagt, ein drittel an.


    Jürgen

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • Jo ist schade das keiner heute mehr zu seinem Wort steht. Und der wos tut ist der Dumme, wie immer.


    Aber egal, ich ärger mich da nicht mehr drüber, lohnt sich gar nicht.

    Automatische Anzeigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!