Und was hast Du für Scheinwerfer? Aber nicht original, oder? Da ist doch UK so gut wie LAK.
Scheinwerfer unter 50cm
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uuuuaaarrrrg....da hat es wohl jemand mit der "bösen Blick"-Leiste krass übertrieben
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Zitat von masti
Ähhm, muß nicht die Lichtaustritskante 50 cm sein?
Motorhaubenverlängerung? fürchterlich!
habe GEHÖRT rein rechtlich würde es reichen ein stück isoband über die unteren scheinwerferkanten zu kleben um damit auf das geünschte mass zu kommen-
ob stimmt weis ich nicht..
Bin auch deutlich unter der 50er marke mit 17 zoll und KW...
aber ohne diese motorhaubendingsda -
Der der dir das erzählt hat, hat wohl vergessen dass man Scheinwerfer nicht bekleben darf. Also wäre dann auch illegal.
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Zitat von Harti
Und was hast Du für Scheinwerfer? Aber nicht original, oder? Da ist doch UK so gut wie LAK.
Doch schon.
Man hat mir mal folgenden Tip gegeben, ob das alles so richtig ist sei mal dahingestellt: Licht an und ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer halten, von der "Lichtkante" aus messen. Wie gesagt obs so stimmt weiss ich nicht -
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Zitat von G-UNIT
Doch schon.
Man hat mir mal folgenden Tip gegeben, ob das alles so richtig ist sei mal dahingestellt: Licht an und ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer halten, von der "Lichtkante" aus messen. Wie gesagt obs so stimmt weiss ich nichtJo... so kenne ich das auch... mein Rado ist im moment wegen einem Gewindefahrwerk auch so tief, das er gerade mal 3cm bodenfreiheit hat.... :mad:
hat mein Vorbesitzer so eingestellt... da das Gewinde völlig im Arsch ist, kann ich es nun auch nicht mehr hochdrehen... aber kriege schon ein neues fahrwerk.
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@ harti: Was gibts da zu alchen wenn ich sage, dass er woanders hinfahren soll?
Ich kenne genug Tüv-Stellen die keinen Stress deswegen machen.
Und seine Frage bezog sich auf Tüv.
Und bevor ich mir Begrenzer reinhaue um Tüv zu bekommen fahre ich lieber da hin wo aich auch so Tüv kriege.
Weiß net was daran Quatsch sein soll?
Quatsch ist es dafür das Gewnidefahrwerk zu verstellen oder eben auf Begrenzern zum Tüv zu eiern.Und das mir die polizei trotz Tüv bei unter 50 Cm Lichtaustrittskante was kann, ist richtig.
Na und? ich hab aber keine Lust mit so ner hohen Karre rumzufahren, darum gehe ich, wie viele andere auch, eben das Risiko ein.
Wenn alles andere stimmt, kommt man fast immer damit durch.
ich hatte damit auf jeden fall noch keinerlei Probleme. -
Ich gehe davon aus, das seine Eintargung rechtmässig sein soll. Also MUSS er die 50 cm einhalten. Sonst nichts. Deswegen wird er das bei keinem TÜV der korrekt verfährt eingetragen bekommen.
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neee ich will keinen jeep fahren sondern einen corrado! nur um das geht es mir!
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Zitat von Harti
Ich gehe davon aus, das seine Eintargung rechtmässig sein soll. Also MUSS er die 50 cm einhalten. Sonst nichts. Deswegen wird er das bei keinem TÜV der korrekt verfährt eingetragen bekommen.
Das Problem ist nur, dass auch der ''korrekte'' TÜV gemeinsam mit dem Antragsteller das Gutachten erstellt hat ! Und aus diesem Grund finde ich es eine *******erei, wenn in einem Gutachten für ein 60er oder gar 80er Fahrwerk drin steht: Die Scheinwerferkante muss mindestens 50 cm hoch sein und 10 cm Bodenfreiheit sind zu gewährleisten. Das ist der eigentliche Betrug und zwar am Kunden ! Das schaffst Du nämlich nur, wenn Du nen Touareg tiefer legst :--)) Für solche Sachen gibt es übrigens Ausnahmeregelungen, z.B. 70 mm Bodenfreiheit für formelastische Teile. Und so sollte es auch für die Scheinwerfer sein. Muss mich eben doch mal beim TÜV bewerben :--))
Gruß Thomas
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Hm, bei mir passts gut. Am Golf wie am Corri.
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