Offener Lufi bei geändertem Endtopf?

  • Hallo,


    habe mir nun mein neuen Doppelrohrendtopf von Remus drangemacht.
    Der Endtopf hat ne ABE, so dass die Eintragung nicht notwendig ist.


    Ist nun der Betrieb eines offenen Luftfilters neben dem Endtopf möglich, bzw. würde der Gutachter den dan eintragen?


    Oder ist grundsätzlich nichts mehr mit Auspuff+Luftfilter?

  • selbst wenn ER nen auge zudrückt...
    der nächste dem es dann auffält, wird dir ans bein *urinieren...
    Denn einfach sagen ist eingetragen hilft nicht.....;-)

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  • HM nun ja, wenn die keine papiere von dem bauteil selber sehen wollen,
    und es ja schwarz auf grün/weiß drin steht. wird keiner etwas sagen.
    Nur kommt es echt mal hart auf hart, und die prüfen das,und bemerken es.
    Dann gibt das ne menge stress, vorallem auch für den prüfer welcher das dann abgenommen hat.
    Ich pers. würde auch immer darauf bestehen,das in irgend einer form die bisherigen veränderungen mit erwähnt werden.
    z.B. verweiß auf Prüfgutachten nr.xy123 usw. dann ist das ganze nähmlich auch in verbindung miteinander geprüft "laut papier" denn es zählt nur dass was auch schriftlich festgehalten und unterschrieben vorliegt...
    Es ist ja immer "auslegungssache oder ermessungsspielraum":-)

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  • Also wenn ihr nicht Wert auf den Namen K&N legt, holt euch einen von EUFAB. In den Gutachten steht nix von wegen Originalauspufffanlage,Lautstärke,Abgasverhalten,etc. ich hab etra nochmal nachgefragt beim DEKRA, wo ich ihn hab abnehmen lassen. Das war am 20.04.2006, also war nix von der TÜV-Vorgabe vom 01.01.2005 bekannt.
    Muss ein Kaltluftschlauch(bei mir vom Staubsauger)eigentlich auch mit abgenommen werden?


    Gruß André

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