Lackierten Klarglasscheinwerferteile erlaubt?

  • die lackierten flächen sind nicht reflektierende teile. somit wird die leuchtkraft und sämtliche anderen eigentschaften der scheinwerferfunktion nicht beeinträchtigt. habe ich bei meinen scheinwerfern auch gemacht bzw. damals machen lassen und ich komme regemäßig in fahrzeugkontrollen.

    andreas

  • Zitat von SkyBlue

    die lackierten flächen sind nicht reflektierende teile. somit wird die leuchtkraft und sämtliche anderen eigentschaften der scheinwerferfunktion nicht beeinträchtigt. habe ich bei meinen scheinwerfern auch gemacht bzw. damals machen lassen und ich komme regemäßig in fahrzeugkontrollen.

    andreas

    Auch hier gilt wie immer: Auch wenns gut geht, legal ist es deffinitiv nicht!
    Sobald eine Änderung vorgenommen wird, erlischt die Betriebserlaubnis...

  • das glaube ich in diesem fall nicht, weil ich ja nichts in dem sinne verändere, das sich was auschlaggebend ändert hm.. :confused: :kopfkrat:
    also ich meine, es ist ja nicht so wie rückleuchten lackieren. Da geht dir ja Leuchtkraft usw.. verloren. Wenn du die nicht reflektierenden teile im scheinwerfer lackierst, z.b. den rahmen innen, hat das keinerlei einfluss auf irgendetwas ausser der optik.
    ichbin der meinung sogar mal mit nem polizisten drüber gesprochen zu haben, aber da bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich den das damals gefragt habe...

    andreas

  • Also nochmal, sobald irgendwas an einem Scheinwerfer verändert wird, er als nicht mehr dem orsprünglichem, geprüften Zustand entspricht erlischt die Betriebserlaubnis.

    Völlig egal ob es eingetragen wird oder ein Polizist nichts dazu sagt, es ist verboten...

    Gerate mal an den richtigen Beamter, der sich auskennt, dann ist laufen angesagt, weil, du hast ja wohl kaum Ersatzscheinwerfer dabei die du sofort tauschen könntest oder ???

  • Zitat von Freak 19e


    Gerate mal an den richtigen Beamter, der sich auskennt, dann ist laufen angesagt, weil, du hast ja wohl kaum Ersatzscheinwerfer dabei die du sofort tauschen könntest oder ???

    Wobei immer noch abzuwägen ist, was mit "Veränderung" in diesem Fall wirklich gemeint ist. Tendiere auch in die Richtung, dass es keinen jucken kann. Nicht reflektierende und relevante Teile nur in einer anderen Farbe zu bemalen kann nicht wirklich verboten sein. Würde auch keiner was sagen, wenn ich das Scheinwerfergehäuse AUßEN anmale.

    Und zur Kontrolle: Tagsüber kann dir höchstens ne Mängelkarte bei einem übereifrigen Beamten drohen und nachts hab ich bei einer Überprüfung höchstens die Warnblinkanlage und das Innenraumlicht an. :winking_face:

    Ich würds ohne Bedenken machen, weil mir einfach kein Gegenbeispiel einfällt, wo sowas lapidares wie sicherheitsirrelevante Teile nicht ohne weiteres angemalt werden dürfen...

    Member #236 of CCG
    Beulen, Kratzer aber mir :winking_face: :Mein Corrado
    Vor der Haustür gestohlen: Mein Baby Ich hoffe, dem Dieb platzt bei 250 der Reifen :smiling_face_with_horns:

  • Zitat von eisgrau

    Wobei immer noch abzuwägen ist, was mit "Veränderung" in diesem Fall wirklich gemeint ist.

    Steht doch da... :face_with_rolling_eyes: jegliche Veränderungen !!!

    Einfach ausgedrückt, ein Scheinwerfer wird ja geprüft um z.B. das E-Zeichen zu erhalten, um den amtlichen Segen zu haben und wenn dieser Scheinwerfer in irgendeiner Art und Weise verändert wird, sprioch er entspricht nicht mehr dem Zusatnd in dem er geprüft wurde ist er nicht mehr zulässig und deswegen auch Betriebserlaubnis erloschen !!!

  • man könnte meinen, einige von euch sind Diplom Ingenieure in sachen Fahzeug und Lichttechnik :confused::confused:

    Leute fragt einfach jemanden, der sich damit auskennt und damit meine ich nicht die gelben Seiten! :lachen3:

    Bei mir sind die Scheinwerfer auch getönt, wie üblich eben Blindflächen geschwärzt. Dies ist so auch eingetragen, legal und gültig!!

    Meine Blinker und Nebelscheinwerfer habe ich auch grad auf die gleiche Weise getönt, sobald der Corry wieder angemeldet wird, wird es auch eingetragen!


    Ihr solltet euch mal mit einem Diplom Ingenieur beim Tüv unterhalten, ihr glaubt garnicht was die alles dürfen und was alles "im Ermessend des Prüfers" liegt, demnach braucht man nichtmal ein Gutachten für Felgen, weder Traglast noch Materialangaben, dies kann ein laut Gesetzt ein Diplom Ingenieur aufgrund seiner Ausbildung und seinem Technischen Wissen beurteilen!


    Gruß Achim

  • Zitat von Freak 19e

    Nicht alles was eingetragen ist, ist auch legal, nur mal so am Rande... ;););)

    Trotzdem sage ich, dass es nicht verboten ist. Und dazu stehe ich solange, bis mir jemand einen Paragraphen oder die Aussage von einem Tüv-Prüfer zeigt, die das Gegenteil behauptet. Nicht allgemein, sondern genau in diesem Fall.

    Und nochwas: Steht im gesetz nur "Änderung" oder vielleicht doch "technische Änderung"? :winking_face:

    Member #236 of CCG
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  • hm, dann werd ich auchmal zum TÜV fahren und nachfragen...
    kann mir aber eigentlich nich vorstellen das es verboten is, immerhin gibts ja zb von BMW blenden für die scheinwerfer (innen, die blindflächen) in verschiedenen Farben... :)

    Danke & mfG
    logan

  • freak19e, wenn man das sooo genau nimmt, dann wurden unsere autos mit den orginalen kotflügeln abgenommen und die breite im fahrzeugbrief usw.. eingetragen. Also müsste ich die fahrzeugbreite auch neu vermessen lassen weil meine kotflügel gezogen sind und so nicht mehr dem entsprechen wie es mal abgenommen wurde. Da das keiner macht, fahren sehr viele mit einem auto rum, dessen betriebserlaubniss erloschen sein müsste.

    andreas

  • Zitat von SkyBlue

    den orginalen kotflügeln abgenommen und die breite im fahrzeugbrief usw.. eingetragen. Also müsste ich die fahrzeugbreite auch neu vermessen lassen weil meine kotflügel gezogen sind und so nicht mehr dem entsprechen wie es mal abgenommen wurde.

    Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst oder ??? :lachen3::lachen3::lachen3:

    Die Breite des Autos wird wohl an den Spiegel gemessen weil das die breiteste Stelle ist (Lambo ect. aussen vor :winking_face: ) oder sind deine Kotflügel breiter wie die Spiegel... :winking_face:

  • Zitat von Freak 19e

    Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst oder ??? :lachen3::lachen3::lachen3:

    Die Breite des Autos wird wohl an den Spiegel gemessen weil das die breiteste Stelle ist (Lambo ect. aussen vor :winking_face: ) oder sind deine Kotflügel breiter wie die Spiegel... :winking_face:


    kommt drauf an, wie weit du die Kotflügel ziehst :winking_face:

  • freak 19e hat leider Gottes recht....;-)
    Ich habe mich mit solchen Sachen schon sehr sehr lange beschäftigt!
    Leute...keine Chance...
    Es ist jegliche Veränderung der Scheiwerfer unzulässig...egal was jeder Prüfer sagt!
    Und wenn es ein Prüfer einträgt, dann hat er nicht viel Ahnung von dem was er da macht! Er ist nämlich garnicht berechtigt dazu!
    Alles Scheinwerfer werden nämlich von speziellen Gutachtern geprüft und bekommen somit Ihre Betriebserlaubnis! Ihr könntet Euch höchstens ein Gutachten bei denen holen, bzw. ne ABE dafür, aber das wird richtig Teuer! Und dann ist noch die Frage.... ob es dann auch wirklich keine Beeinträchtigung des Lichtes gibt!
    Ich selber fahre auch mit unzulässigen Scheinwerfern rum, da ich diese Regelung mehr als sch.... finde! Und auch bei mir gibt es keine Beeinträchtigung des Lichtes!
    Siehst du da:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=77689
    Aber...es ist eine Veränderung und nicht zulässig!
    Hab alles schon probiert und nachgefragt... nichts zu machen! Ist halt Risiko für jeden selber der mit sowas rum fährt....und das gleiche gillt auch für gefärbte Scheinwerfer!
    goose

    !! ACHTUNG G60 !! :uaarg:
    Kinder und Kleintiere vom Ansaugbereich fernhalten! :huch:
    RS G-Lader,Chip, gr.LLK, 9x16 CR7, Clean Front, Blinker vs. Scheinw., schw.Rückl. usw.

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