Neuzulassung

  • Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Ich habe meinen G 60 vor 2 1/2 Jahren abgemeldet und möchte Ihn jetzt wieder zulassen, wird es da Probleme geben, von wegen Brief verfallen oder so etwas?
    Brauche ich für Kurzzeitkennzeichen TÜV und ASU? Ich habe das alles vor 3 Jahren neu gemacht, seitdem ist er nicht mehr gefahren.
    Aber dennoch abgelaufen :grinning_squinting_face:
    Das Auto muss jedoch an einen anderen Ort bewegt werden, da er dort neu zugelassen wird.

    Ich danke Euch für Eure Bemühungen :grinning_squinting_face:

  • Also dein Brief verfällt nicht, es gibt da 2 Möglichkeiten: 1. du müsstest dir Kurzzeitkennzeichen holen, damit zum TÜV fahren die HU/AU (Vollabnahme da länger als 1 Jahr abgemeldet) machen lassen und dann zur Zulassungstelle und die Kennzeichen beantragen.
    2. Du holst dir ungestempelte Kennzeichen bzw hast deine alten noch, dann kannst du mit der Doppelkarte der Versicherung in dem Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk mit dem Corrado zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren (direkter Weg)

    [SIZE=-2]seit 05/2005: 16V - Darkburgundy, EZ11/90, G60 auf 16V Umbau 150PS, Spax-Federn, 8x17"-215/40R17
    seit 07/2005: VR6 - Rot, EZ5/95, Klima, Schiebedach, Zusatzinstrumente, Doppelairbag, Koni-Fahrwerk, Weitec-Federn, Hartmann Phase3[/SIZE]

  • Zitat von Pan

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Ich habe meinen G 60 vor 2 1/2 Jahren abgemeldet und möchte Ihn jetzt wieder zulassen, wird es da Probleme geben, von wegen Brief verfallen oder so etwas?
    Brauche ich für Kurzzeitkennzeichen TÜV und ASU? Ich habe das alles vor 3 Jahren neu gemacht, seitdem ist er nicht mehr gefahren.
    Aber dennoch abgelaufen :grinning_squinting_face:
    Das Auto muss jedoch an einen anderen Ort bewegt werden, da er dort neu zugelassen wird.

    Ich danke Euch für Eure Bemühungen :grinning_squinting_face:

    Servus PAN

    also rechtlich sieht es so aus. Um Deinen Corri wieder zuzulassen musst DU erstmal das Auto beim Tüv vorführen. Es wird dann eine sogenannte $21 abnahme gemacht. Das heisst, eine Vollabnahme, da das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war. Um das Auto von A nach B bewegen zu können hast Du 3 Altenativen:

    1.) mit einem sogenannten Kurzzeitklennzeichen. Hier benötigst Du ledigleich eine Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen. Unter Umständen kriegst Du die auch gelich beim Schildermacher. So weit ich das weiß kostet alles in alem ca. 80 Euro. Tüv usw ist bei Kurzzeitkennzeichen unerheblich.

    2.) Du besorgst Dir von einer befreundeten KFZ-Werkstatt Rote Nummernschilder.

    3.) Du brringst deinen Corri mit einem abschleppwagen von A nach B.

    Beste Altenative ist meiner Meinung nach das Kurzzeitkennzeichen.


    Gruss

    Kral_34

  • Was wird denn bei der § 21 Abnahme gemacht?
    Normale TÜV Prüfung zum doppelten Preis?

    Wenn ich mir eine Kurzzeitkennzeichendoppelkarte hole, dann muss ich doch einen vollen Jahresbeitrag Versicherungsbeitrag hinterlegen oder?

    Ich habe mich mit der Materie schon einige Jahre nicht mehr befasst.
    Da sind erhebliche Wissenslücken :frowning_face:

  • dort steht was da alles gemacht wird, Preis hab ich leider nicht gefunden aber bestimmt das doppelte einer HU

    http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/default.asp

    Das Kurzzeitkennzeichen gilt für 5 Tage und wird von der Versicherung gegen Zahlung einer festgelegten Prämie ausgegeben, je nach Versicherer sollten es 70-120€ sein, der Versicherer erlässt die Prämie wenn du den Corrado richtig zulässt und dort auch versicherst.

    [SIZE=-2]seit 05/2005: 16V - Darkburgundy, EZ11/90, G60 auf 16V Umbau 150PS, Spax-Federn, 8x17"-215/40R17
    seit 07/2005: VR6 - Rot, EZ5/95, Klima, Schiebedach, Zusatzinstrumente, Doppelairbag, Koni-Fahrwerk, Weitec-Federn, Hartmann Phase3[/SIZE]

  • Danke für Eure Antworten. Damit ist mir schon sehr geholfen, jetzt nur noch eine Frage und dann habe ich es hoffentlich geschafft. Da der KFZ - Brief ja nun verfallen ist, ist es denn dann überhaupt möglich Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

  • Wie der Matthias Andt bereits sagte der Brief verfällt in der Regel nicht. Es sei denn das Auto wurde endgültig stillgelegt. Dann wird von der Zulassungsstelle eine Kante vom Brief abgeschnitten.

    Ich würde mich aber bezüglich der Vollabnahme beeilen. Denn es wird entweder zum 01.09. oder zum 01.10. bei allen wiederzulassungen oder neuzulassungen ein neues KFZ-Brief ausgehändigt. Ich meine bei der Zulassung nach dem 01.09. ooder nach 01.10. musst du ein neues KFz-Brief beantragen. Dieser besteht dann nur noch aus einer DIN A 4 seite und es sind max. 3 Halter ( glaube ich ) eingetragen. ALso beil DIch mit der Wiederzulassung.

    Auf Deine Frage was gemacht wird bei § 21 ABnahme--> Das Fahrzeug wird komplett überprüft und nachgeschaut. Es dauert länger als nur eine einfache TÜV Abnahme.


    Hoffe Dir weitergeholfen zu haben

    Gruss

    Kral_34

  • Ja, das hast du wirklich, dann werde ich mal sehen wie ich das am besten mache.
    Ich habe mir soeben einmal den KFZ Brief, beziehungsweise die Stillegungsbescheinigung angesehen.
    Das Fahrzeug wurde vorübergehend stillgelegt. Gleichzeitig ist ein Satz zugetragen worden: "keine Verlängerung möglich. Gilt bis maximal 28.02.2005"
    Ich denke mal das ist die Frist gewesen, in der das Fahrzeug wieder angemeldet werden sollte, damit der Brief nicht verfällt?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure tollen Informationen, Ihr habt mir damit sehr weitergeholfen.

  • "Nach Ablauf der gesetzlichen Stilllegungsfrist von maximal 18 Monaten kann das Fahrzeug nur mit einem Vollgutachten des TÜV nach § 21 wieder in Betrieb genommen werden."

    Klingt doch gut

    [SIZE=-2]seit 05/2005: 16V - Darkburgundy, EZ11/90, G60 auf 16V Umbau 150PS, Spax-Federn, 8x17"-215/40R17
    seit 07/2005: VR6 - Rot, EZ5/95, Klima, Schiebedach, Zusatzinstrumente, Doppelairbag, Koni-Fahrwerk, Weitec-Federn, Hartmann Phase3[/SIZE]

  • Zitat von xthxth

    "Nach Ablauf der gesetzlichen Stilllegungsfrist von maximal 18 Monaten kann das Fahrzeug nur mit einem Vollgutachten des TÜV nach § 21 wieder in Betrieb genommen werden."

    Klingt doch gut


    Ich habe mit dem TÜV schon gesprochen, die lieben mich :) Das wird richtig Geld kosten. Und Geld nehmen Sie gern :frowning_face:

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