nee is klar...
schau mal in deinen fahrzeugschein wieviel du zuladen kannst und dann staune...
beim g60 sind das 390kg und das reicht nicht für 5 personen gerade für 4..
tomas
Rückbank ?
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Hallo
also mit der zuladung ist so ne sache aber ich weiß das es möglich sein muss
da ich mal ein beitrag in der WOB glaub ich wars gelesen hab da war ein corrado fahrer der sein corry als 5sitzer umgebaut hatte und alles war eingetragen ....also durfte das das kleinste prob sein denk ich mal .
Und wegen der 360 Kg also wen ich richtig lese steht bei mir drin bei
Nr16 : 865 Kg Vorn ,Hinten 710 Kg
Nr28 : (anhängerlast) 1200 Kg , ohne bremse 520 Kgdie rückbank sol ja auch nur für die kinder dienen und ist ja auch nur für bestimmte fahrten .
MFG
Clippi -
- Offizieller Beitrag
ZitatUnd wegen der 360 Kg also wen ich richtig lese steht bei mir drin bei
Nr16 : 865 Kg Vorn ,Hinten 710 Kg
Nr28 : (anhängerlast) 1200 Kg , ohne bremse 520 Kg
Das was du da schreibst ist die zulässige Achslast vorne und hinten sowie die Anhängelast gebremst und ungebremst.
Die Zuladung ergibt sich aus zul. Gesamtgewicht minus Leergewicht.VORSICHT
Das angegebene Leergewicht im Fahrzeugschein stimmt meist nicht mit dem tatsächlichen Leergewicht überein.
(Beisp. mein 16V: Leergewicht laut Schein 1175kg tatsächlich 1300kg) -
Hallo
Ok sorry sehe es grade hab ich mich vertahn *schäm*
dan wirds wol zif.14 und 16 sein
da steht dan bei Nr 14:1115Kg und Nr16:1505
aber auch wen bei 3kinder und 2erwachsene wird man ja nicht die zulasige
gewichts zuladung überschreiten zb 2 erwachsne Ca140Kg+3kinder ca 90Kg usind ja 230Kg und dan noch ca 100Kg gepäck das ist ja schon ne mänge 100Kg gepäck da must ja schon einiges mit nehmen *denk* oder liege ich da so valsch ????MFG
ClippiZitat von ClippiHallo
Ok sorry sehe es grade hab ich mich vertahn *schäm*
dan wirds wol zif.14 und 16 sein
da steht dan bei Nr 14:1115Kg und Nr16:1505
aber auch wen bei 3kinder und 2erwachsene wird man ja nicht die zulasige
gewichts zuladung überschreiten zb 2 erwachsne Ca140Kg+3kinder ca 90Kg usind ja 230Kg und dan noch ca 100Kg gepäck das ist ja schon ne mänge 100Kg gepäck da must ja schon einiges mit nehmen *denk* oder liege ich da so valsch ????MFG
Clippi
Ps: solte Nr14 und Nr 15 sein -
- Offizieller Beitrag
Geh davon aus das dein Wagen 1250kg wiegt.
(Es gibt selten welche die darunter liegen)
Bleibt also eine Zuladung von 250kg
2xErwachsene 150kg
3xKleinkinder 90-100kg
Da ist nichts mehr mit nen Kasten Bier mitnehmen.....Frag beim Tüv der sagt dir das richtig weil er es abnehmen muß.
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werde mich mal kundig machen beim tüv ....
solte ja nur ein beispiel sein weil meine kidis
wiegen zusamen vieleicht grad mal 50Kg max
und wir sind auch nit grade die schwerstewen ich was näheres weiß dan sag ich mal bescheid
sol ja nur für gelegentliche fahrten sein
MFG
Clippi -
wenn in der wob oder scene oder sonstwo steht das es eingetragen ist ist es das deshalb noch lange nicht...
tomas
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Zitat von Clippi
werde mich mal kundig machen beim tüv ....
solte ja nur ein beispiel sein weil meine kidis
wiegen zusamen vieleicht grad mal 50Kg max
und wir sind auch nit grade die schwerstewen ich was näheres weiß dan sag ich mal bescheid
sol ja nur für gelegentliche fahrten sein
MFG
ClippiAber der TÜV wird ja nicht davon ausgehen das du immer nur 3 Kinder mitnimmst
Sonst müßten die es ja explizit eintragen: 3 Sitzplätz hinten, nur Kinder bis 12 Jahre, max 30 kg pro KindBin aber wirklich mal gespannt, viel Glück dabei
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es gibt ja eintragungen wie beim tigra wo die maximal grösse einer person die hinten mitfährt geregelt ist.
Und es wird den tüv nicht interessieren ob es nur alle jubel jahre mal mit 5 leuten gefahren wird sondern wenn das eingetragen wird dann unter dem aspekt das das täglich auch gehen würde...tomas
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ich halte es für unmöglich das eintragen zulassen....sind die gurthaltepunkte überhaupt für einen dritten gurt geprüft von vw?wenn nicht dann is ne einzelprüfung fällig glaub ich dann wirds teuer.
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so hier die erste antwort vom TÜV Rheinland (Köln)
wie versprochen ...warte halt noch auf die antwort von VW Wolfsburg-------------------------------------------
Sehr geehrter Damen und Herren,
die von Ihnen angesprochene Nachrüstung der Rücksitzbank mit 3 Sitzplätzen ist nur unter Vorlage eines gültigen Teilegutachtens zulässig. Eine " Einzelabnahme" ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Helo-Christian Rehs
helo-christian.rehs@de.tuv.com
T 0190-88388838
F 0049-221/961552TÜV Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
51105 Köln
http://www.tuv.comGeschätsführung
Prof. Dr.Ing. habil. Bruno O. Braun
Dr. Christoph Hack
Ulrich O. Feik
Ulrich Fietz
AG Köln HRB 30377 -
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