Neuwagen / Vertragsbestimmungen

  • Moin zusammen,
    hier mal ne Frage an die Rechtsexperten. Ich hab Ende Februar einen Vertrag für einen neuen EU-Import Wagen unterschrieben, der bereits vom Händler zu dem Zeitpunkt bestellt war. Lieferung sollte mitte bis Ende März sein.
    Der Wagen steht jetzt endlich auf dem Hof, aber und as stört mich gerade wirklich, er hat kein ESP, obwohl es vertraglich so vereinbart war. Er meint es gab da wohl ne Produktionsänderung. Nunja, er bietet mir nun ein Preisnachlass von 250 -300€ an oder das ich evt. vom Vertrag zurücktreten kann. Zu den Fragen:

    Würdet ihr noch ein Auto ohne ESP generell kaufen (es handelt sich um ein SEAT Leon)

    Hab ich meinerseits irgendwelche Rechte, das ich auf Vertragserfüllung pochen kann? (Nachrüstung, Besorgung eines Ersatzwagens in einem zietlichen Rahmen)

    Vielen Dank schonmal an alle.
    Wie es aussieht bleib ich dem Corri doch wohl länger treu.... beim ersten selbstbestellten Neuwagen sollte eigentlich auch alles stimmen.

  • Also bei Rechtsfragen kann ich dir auch nicht wirklich weiter helfen.
    Aber ich würde vom kauf zutücktreten, da ich persönlich bei einem Neuwagen sicher nicht auf ESP verzichten würde und schon gar nicht wegen 250€ !!

    Erst gestern war ein Test über das Fahrverhalten eines Wagens mit und einmal ohne ESP. Gerade da hat man gesehen, was für einen großen Unterschied das ESP bei schnellen Ausweichmanövern,.. macht.

    MfG
    Martin

  • Also, wenn es so vertraglich geregelt war muss der Verkäufer diesen Vertrag auch erfüllen.
    Ausnahmen müssten in deinem Vertrag in den AGBs stehen. Meist haben Händler da ne Klausel drin wo sie sich irgentwie rauswinden können... so genau weiss ich das aber auchnich

  • Wenn das Auto mit ESP im Vertrag steht, und das ist ja scheinbar zum Glück so in deinem Fall, ist es eine zugesicherte Eigenschaft. Da der Wagen ohne ESP ist, kommst du leicht aus der Nummer raus. Die Minderung von 250€ würde ich nicht akzeptieren, da mir ESP wesentlich mehr wert ist. Auch wenn du den Leon erst gerade neu hast: Denk mal an den Wiederverkauf, ganz egal ob in einem Jahr oder in zehn Jahren.

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