TÜV im September - Plakette jetzt ?

  • Wie in der Überschrift beschrieben, folgende Frage :confused::confused:

    Hätte mit meinem Corri im September 04 zum TÜV gemusst.
    Da ich aber 04/10er Saison fahre und im WInter sowieso wieder schraube und umbaue (was dann ja logischerweise im nächsten jahr eingetragen werden muss), bin ich erst gar nicht hin, sondern fahre dann jetzt im April oder Mai zum TÜV.

    Bekomm ich ne Plakette für September??

    Mein Corri war ja über den WInter stillgelegt... :confused:

  • Hi

    Nein du bekommst den Stempel dann ab den Monat wo du gehst,wenn du also im April zum Tüv gehst dann bekommst den Stempel bis 04/07.

    Bei mir ist es auch so,habe mich dann vorher noch beim Tüv Erkundigt.

    Das ist aber nur die Ausnahme bei Saison Fahrzeugen.

    Gruß

    VR6 Alf

    Corrado VR6:Bj.1/93,Gewindefahrwerk,Alarmanlage,Klima,Fleckpunktlackierung,Kotflügel gezogen,9x16 Alus mit 4mal 215er Bereifung,Spurverbreiterung,Fußraumbeleutung in Neonblau,Rieger Frontgrill, K&N Filter, Gruppe N Anlage.Fächerkrümmer.

  • Zitat von VR6 Alf

    Bei mir ist es auch so,habe mich dann vorher noch beim Tüv Erkundigt.

    Das ist aber nur die Ausnahme bei Saison Fahrzeugen.

    Gruß

    VR6 Alf

    Ich würde aber dennoch beim ortsansässigen TÜV mal nachfragen, da das Fz. Saison von 04-10 hat. Der TÜV-Termin war ja 09 und einen Monat (10) ist er ohne gültige Plakette gefahren.
    Könnte ja sein, dass die Saison-Ausnahme nur greift, wenn der TÜV-Termin zwischen 11-03 gewesen wäre... :face_with_rolling_eyes:


    Gruß, Gregor

  • Zitat von Corrameleon

    Bin aber der meinung, das man drei Monate drüber sein darf, ohne einen Verstoß zu begehen!

    Ja, kann gut sein. Das hab ich auch nicht bestritten.
    Es ging ja darum, dass der TÜV-Termin noch im Zulassungszeitraum war und nicht im Winter (außerhalb der Saison).
    Die Frage wäre nun, ob auch in diesem Fall die Ausnahme für Saisonkennzeichen in Kraft tritt, den Termin der neuen Plakette für den tatsächlichen Prüf-Monat zu datieren oder ob die mittlerweile allgemein gültige Regel (für Autos ohne Saison-kz.) gilt, das Plakettendatum auf den Soll-Termin zurück zu datieren.


    Gruß, Gregor

  • Zitat von Gregor

    Ja, kann gut sein. Das hab ich auch nicht bestritten.
    Es ging ja darum, dass der TÜV-Termin noch im Zulassungszeitraum war und nicht im Winter (außerhalb der Saison).
    Die Frage wäre nun, ob auch in diesem Fall die Ausnahme für Saisonkennzeichen in Kraft tritt, den Termin der neuen Plakette für den tatsächlichen Prüf-Monat zu datieren oder ob die mittlerweile allgemein gültige Regel (für Autos ohne Saison-kz.) gilt, das Plakettendatum auf den Soll-Termin zurück zu datieren.


    Gruß, Gregor

    War gestern bei der DEKRA, (Saisonkennzeichen 04-10), TÜV im August 04 abgelaufen, hatte damals keine Zeit :winking_face: und siehe da TÜV bekommen bis April 07. Hab aber nicht nachgefragt, ob das ein Versehen war, bin diesen Monat aber noch mit meinem VR6 da und werde dann fragen, da ist der Scirocco so weit weg, daß er die Plakette nicht mehr abkratzen kann :grinning_squinting_face:

    Gruß

    Gunther

  • Bei zeitweise stillgelegten Fahrzeugen wie zB Saisonfahrzeuge kann das gemacht werden.
    Auch wenn der Tüvtermin im letzten Zulassungsmonat war wird, da es zwischenzeitlich nicht zugelassen war, einen Aufkleber/Stempel geben auf dem dann April steht.
    Hatte da letzte Woche eine Unterhaltung mit den Tüvleuten gehabt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!