Mindestbodenfreiheit?

  • Moin!

    Hab da mal ne Frage, wieviel Mindestbodenfreiheit muß ein Auto haben. Ein kumpel von mir war gerade beim Tüv, um sein Fahrwerk eintragen zu lassen. Die Karre ist 50mm dem Boden näher gekommen. (kein Gewinde!) Im wurde es allerdings nicht eingetragen, da der Kat jetzt noch ca. 5cm Bodenfreiheit hat. Erlaubt wären laut denen aber erst ein Abstand von 8,5cm. Was kann man jetzt machen. Es kann doch nicht sein, das Fahrwerke mit Gutachten verkauft werden, die man dann nicht eingetragen bekommt?!

  • Zitat von Jonny Flash:Es kann doch nicht sein,das Fahrwerke mit Gutachten verkauft werden,die man dann nicht eingetragen bekommt?!

    In Österreich schon :mad:

    89er Corrado G60,Comeback im Originalzustand :lupe: und VIEL Glanz :coolsein:

  • 50 steht fest ja aber auch hier haben die prüfer ein maß wo sie ein auge zudrücken meistens max. 48cm (selbst von einem Prüfer so gehört!)
    50 cm sind aber absolut korrekt (rein gesetzlich)

  • haben nen golf2 tiefergelegt, neue fahrzeughöhe hat der prüfer eingetragen. 2 tage später zum selben tüv um neue placketen machen zu lassen, sagte der kollege der geht nicht ist zu tief, 2cm. musste er akzeptieren, aber er sagte noch, das muss nen scheiß tüver gewesen sein und hat seinen kollegen erstmal zurecht gewiesen. mal abgesehen davon, hat er ein fahrwerk von nem golf 2 gt in nen golf g60 eingetragen...

  • schon klar das sie Ihn stillegen können, aber bist jetzt hab ich mitm Corrado noch keine Probleme mit den GRÜNEN gehabt, meißtens sagten sie sogar was das für ein schönes Auto wäre.

    Wäre er ein Golf wäre er wahrscheilich schon lange stillgelegt, ist halt so das die GRÜNEN voll auf die Massengetunten Autos abfahren und sich dort beweisen müssen. Habs selber an meinem 2er GOLF GTI gemerkt den ich vorher gefahren habe.

  • da muss ich dir zustimmen, wie oft ich mit meinem golf rechts an der seite stand, nur weil sich ein grüner wieder mal unters auto legen wollte...
    dann haben sie mich mal gekriegt und mir erzählt der 2er gt hat nen kat, nen vor-, mittel- und nen nachschaldämpfer. aus die maus. selbst ein bestätigungsschreiben von vw, das der ab werk kein vorschalldämpfer hatte half nichts. und der grüne herr, hat mich 2 monate zuvor schon mal rausgezogen und da war noch nichts. denn hat er bestimmt mitgehen lassen und ich hab mich gewundert was da so lange dauert...
    selbst db messen sie vor ort...

  • Wow!!
    Habe gerade die Beiträge hier gelesen.
    Keine ahnung wo ihr so alle Wohnt aber diese Probleme kenn ich nicht.
    Ich kenn zwar die Ges. Best. von wegen Licht, Kennzeichen oder ins besondere wenn es um Radabdeckungen geht aber ich erlebe in unserer Gegend häufiger die Aussage " Na wenn der Tüv ja sagt soll es mir egal sein".
    Is doch auch letztlich mein Problem wenn die Ölwanne auf knallt oder so.
    Es gibt auch Tüv´s die nur nach Brief eintragen aber davon würde ich persönlich abraten denn die eigene Sicherheit steht meiner Meinung nach vor allem Tuning.

  • Hier auf der Page steht, das ein Holzblock mit 11 cm Höhe und 80 cm Breite ohne Berühung überfahren werden muß.
    Ok, den bringe ich selber mit und auch den Zollstock :winking_face:

    Der G-Lader, eine einmalige technische Rarität die es nie wieder geben wird !
    Davon werden wahrscheinlich noch unsere Enkel schwärmen. Schont ihn !
    Alle anderen Motoren sind doch nur faule Kompromisse :spineyes:

  • Das sind alles Richtwerte... 7cm,8,5cm,11cm...
    Das mit dem Holzblock ist meiner Meinung nach längst veraltet. Das wird so nicht mehr gemacht. Habe ich persönlich auch noch nie gesehen.
    Soweit ich das mal gehört und auch gelesen habe muss eine Mindestscheinwerferhöhe von 48cm gegeben sein.
    Wenn du dann irgendwo aufgesetzt hast (z.b.an nem Gulli) und was kaputt ging oder so, war das das Problem der Stadt.
    Inzwischen ist es so (wurde mir so gesagt) das du die Karre gesetzlich so tief legen darfst wie du willst, nur das du auch samtliche Kosten tragen musst, wenn es dir die Ölwanne zerreist. Also darfst du auch den Einsatz zahlen, wenn öl aufgesaugt werden muss usw...
    Aber es ist und bleibt Ermessenssache des Tüv-prüfers was er einträgt oder nicht.
    Aber auch wenn du die Tüv Eintragung hast, ist das keine Sicherheit dafür, das dir das "Unkraut" die Karre nicht trotzdem stilllegen kann.

  • Zitat

    46 cm Scheinwerferunterkante und

    Zitat

    5 cm von der Ölwanne und den Querlenkern zum Boden

    Zitat

    Interessiert hats den Tüver kein Bisschen!!!


    Achim Noah
    Und wie bist du dort auf die Grube gekommen?? Die hat doch gerade die genormte Höhe von der Stahlummantelung von 8cm.

    Ich schraub zum Tüv einfach meinen Corrado hoch, und mach den Spoiler ab!

  • was verstehst Du unter plattenprüfstand??

    Über die Grube komme ich bei meinem ja zum Glück noch aber der Bremsenprüfstand ist fast immer ein Problem.

    Das Problem habe ich jetzt nämlich auch, muß noch zum Tüv bevor ich mein Baby wieder anmelde, da seit Dezember der Tüv abgelaufen ist und ich die neuen Felgen auch noch eintragen muß und ihn daher nicht schon Zuhause hochschrauben kann.

    Aber warscheinlich wirds so laufen: Felgen eintragen, dann beim Tüv hochschrauben und Haupuntersuchung machen lassen und danach dort gleich wieder runterschrauben.

    Thats the way we like it! :down:

    Das die sich nicht mal gescheite Prüfstände leisten können. :wuerg::kotz:

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