Hallo zusammen,
wollte auch noch schnell mal meinen Senf dazugeben. Die Lenkradeintragung ist meist ne Einzelabnahme und liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers. Bei uns im *******furter Raum setzt sich der Prüfer hierzu ins Auto und schaut sich die Sache an. Voraussetzungen:
1. Es muß lenkbar sein, d. h. bei kleineren Durchmessern unbedingt Servo
2. Die Instrumente müssen ablesbar sein, d. h. meist reicht höhenverstellbarer Fahrersitz, bei sehr kleinen Durchmesser (280 mm) höhenverstellbare Lenksäule
3. Das Lenkrad braucht irgendein Gutachten oder ABE auf dessen Grundlage er die Eintragung machen kann.
Da aber jeder Prüfer anders drauf ist, am besten vorher vorbeifahren, mit ihm reden, dann kaufen und bei selbigen eintragen lassen, so gibts keine Probleme.
Schönen Tag noch
alfredo_G60