Zu schnell...

  • hey jungs ich brauche mal dringend eure Hilfe...
    schreibe das jetzt hier rein weil ich sonst nicht weiß wo!


    Also folgendes...
    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit haben sie mich gefilmt--Videowagen!
    Sie sagten "Ihre Geschwindigkeit so bis 162" (bei erlaubten 100 Bundesstraße)
    Haben mir das Video gezeigt habe aber nicht so recht hingesehen..
    War ja total aufgelöst!


    Befinde mich zur zeit noch in der Probezeit, sie wurde schonmal verlängert (Nachschulung schon gemacht)
    Das ist dann also der zweite derbe Verstoß!


    Sie sagten auch 5 Prozent würden abgehen wäre dann also der bereich 151-160!
    Laut Busgeldkatalog wären das dann 1 Monat/ 4 Punkte/ 150 Euro
    Weil ich aber noch in der Probezeit bin wird noch eine "Verkehrspyschologische Beratung" empfohlen! (Keine MPU)
    Die können mich bei diesem Mal doch noch nicht direkt zur MPU schicken, oder?
    Ein mehr oder weniger schnittiges Überholmanöver war auch noch dabei!

  • hi stefan,
    nun hats dich auch erwischt? da warst du aber derbe zu schnell...


    aber zu deinen fragen:
    da du schon ne nachschlung hinter dir hast kannst du froh sein wenn du nur zur "erkehrspsychologischen beratung" musst und deinen lappen nicht ganz abgeben musst... :blass:
    wenn du bei deinem überholmanöver jemanden gefährdet hast wirds noch teurer...
    die videos gelten übrigens auch vor gericht als beweis, d.h. es ist schwierig dagegen anzugehen...
    wenn du rechtshutzversichert bist würde ich an deiner stelle nen anwalt aufsuchen, aber viel hofnung solltest du dir nicht machen.


    sorry, aber so siehts wohl aus...


    mfg


    pe

  • Ist das denn ermessenssache vom amt oder vom Richter? Mit der MPU
    Weil der "normale Weg" ist laut Busgeldkatalog so:
    Probezeit 2 Jahre
    Auffällig? Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre- Nachschulung
    2. Mal auffällig: (1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße) Empfehlung einer verkehrspschyschologischen Beratung (Freiwillig)
    3. mal Auffällig: Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung erst nach MPU

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  • Nimm Dir auf jeden Fall nen Anwalt. Wenn Du nämlich zur MPU mußt siehst Du Deinen Lappen erstmal nicht wieder. Die Psychologen da sind die reinsten Arschlöcher. Ohne sauteure Vorbereitungskurse geht da nicht viel.

  • Zitat von BjoernVR6

    Würd ja schon fast sagen: Strafe muss sein :exclamation_mark: Wenn du doch schon vorbelastet bist ....naja :exclamation_mark:


    Ist das wirklich Dein Ernst? :roll:

  • sei mir nicht böse, jeder fährt mal zu schnell, aber wer 160 auf einer Bundesstrasse fährt dabei jemanden 'schnittig' überholt und einer fährt noch genauso hinterher :exclamation_mark: den man nicht kennt -> das ist schon, sagen wir mal vorsichtig, ein wenig dumm. Sorry, aber das seh ich so.


    93'er 16V Exclusive Violett Touch Perleffekt (LC4U)
    K&N Luftfilter, Lupo GTI Scheibenwischer, Hartmann ab Kat, KW Suspension, G60 Bremsanlage vorn

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  • wie ist das denn, müssen die sich nicht eine Sache aussuchen, entweder zu schnell, oder 'gefährliches' Überholen.


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  • Also ich bin auch der Meinung von mcflei, weil es müsste doch auffallen wenn ich überhole und ein meist unaffälliger BMW,Mercedes,Opel Audi in der oberen Mittelklasse überholt mit bzw fährt genauso schnell, dann würde ich stutzig werden. Ich würde auch sagen dass es schlecht aussieht aber würde einen Anwalt jedenfalls hinzuziehen weil der kennt evtl noch Hintertüren dass man sagt evtl höhre Geldstrafe und dafür Lappen behalten wegen Beruf aber ich glaube net dass das beim zweiten Mal dir noch einer glaubt dass du nicht mehr schneller fährst.
    Gruß Sandro

  • ja gut, auch wenn er im rückspiegel gesehen hätte, das ein anderer wagen hinter ihm genau so fährt, wäre es dann wohl eh zu spät gewesen...


    und es gibt auch oft genug leute die in solchen situationen denken, wenn der das schafft, dann ich auch!!! denkt dran, die deutschen folgen dem herdentrieb *lach*


    in der probezeit sollte man solche aktionen generell vermeiden !!!

  • da sollte man sich eben vorher im rückspiegel erkundigen. ausserdem nehmen die glaub ich die durchschnittsgeschwindigkeit von 300m (?). Da wär also noch Zeit gewesen, den Durchschnitt zu drücken


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  • ~6,75 sekunden. da kann man schon ein paar Gedanken tun ... .


    Na, ist ja auch egal


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  • die max geschwindigkeit. für eine gültige aufzeichnung muss der wagen dir nur 300m bei annährend gleichem abstand folgen.
    und "aussuchen" ob geschwindigkeit oder überholmanöver wie mcflei schrieb ist nicht, das ist dann quasi "überhöhte geschwindigkeit in tateinheit mit gefährlicher fahrweise", so oder ähnlich wirds dann wohl ausgedrückt...


    mfg


    pe

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pe

    die max geschwindigkeit. für eine gültige aufzeichnung muss der wagen dir nur 300m bei annährend gleichem abstand folgen.
    und "aussuchen" ob geschwindigkeit oder überholmanöver wie mcflei schrieb ist nicht, das ist dann quasi "überhöhte geschwindigkeit in tateinheit mit gefährlicher fahrweise", so oder ähnlich wirds dann wohl ausgedrückt...


    mfg


    pe



    Entscheidend ist nicht die Vmax. sondern die von den Beamten ermittelte Durschnittsgeswindigkeit auf der Länge die sie dem Fahrzeug gefolg sind.
    Es kann duraus sein das die Durschnittsgeschwindigkeit 140km/h beträgt auch wenn eine
    Vmax-Spitze von 160 km/h in der zu rechnenden Geschwindigkeitskurve drin war.
    (Die sagten ja: Ihre Geschwindigkeit war bis zu 162 km/h)
    Richte dich am besten schonmal auf 4 Wochen Fahrrad ein und ca. 200Euro Bußgeld.
    Mehr dürfte es nicht wirklich werden.

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