• Hallo
    Ich weiß daß das nich die feine Englisch is was ich jetzt von euch "verlange", aber:

    Hab mir einen Kühlergrill gekauft der ohne jeglicher Herstellerdaten ist, nun meine Frage ob mir jemand von euch ne ABE von irgend einem Grill geben kann (ohne VW Zeichen aber mit Aufnahmepunkt für das Typenschild).

    Da mein Grillspoiler, Fahrwerk alles eingetragen ist hoffe ich ja darauf das die netten Herren in grün nicht von mir verlangen den Grill auszubauen, wenn Sie schon sehen das der Rest in Ordnung ist, und sich dann mit der ABE für einen Grill ohne VW-Zeichen zufrieden geben!

    Bitte jetzt kein schlechtes Gewissen machen, ich weiß daß das nicht wirklich korrekt ist, aber es ist ja nur ein Grill der absolut paßgenau ist.
    Also wäre echt lieb von euch wenn Ihr mir helfen könntet!

    Gruß der 4000der

    CCG # 322

    I don't play the game! I make the game!

  • Hallo,

    ich will Dir jetzt kein schlechtes Gewissen machen, soll nur ein Tip sein. Aber ich bin bei dem Trachtenverein Grün-Weiß Niedersachsen, ein Corrado und Tunigfan, was aber aufgrund meines Berufes bei alles der Vorschrift entsprechen muss.

    Ich kenne mich in Sachen Bauartveränderungen/Tuning auch recht gut technisch aus. Das bedeutet also, dass ich aufgrund meines Hobby's einigermaßen erkennen kkann, was an Fahrzeugen so verändert wurde und dies auch rechtlich würdigen kann, weil ich u.a. mein Leitthema letztes Jahr zu dieser Zeit zum Abschluss meines Studiums in Sachen Bauartvänderungen/Tuning gemacht habe.

    Ich kontrolliere auch diese Fahrzeuge, scheiße aber nicht an was nicht bei 3 auf den Bäumen ist, sondern nur, für mich, gravierende Sachen, wie Fahrwerk, Reifen usw. Mit dem Grill würde ich Dich höchstwarscheinlich fahren lassen wenn Du ok bist.

    Wenn jemand nett zu den meisten von uns ist, sind wir das auch.


    Nun zu Deinem Grill: Kommst Du an den Richtigen, guckt er nicht nur die ABE, sondern auch Deinen Grill an. Auf dem Grill steht nämlich eine Individualnummer des KBA, die mit der in der ABE übereinstimmen muss. Stellt ein Kollege fest, dass das nicht übereinstimmt, dann muss er doch meinen, Du willst ihn verarschen und wird seine Maßnahmen durchziehen.

    Wirst Du das zugeben wenn er Dich anspricht, würde er wohl eher ein Auge zudrücken, gerade wenn er sieht, dass sonst alles i.O. ist.

    Wenn Du natürlich immer an Leute gerätst, die sich mit der Matrerie nicht auskennen, dann hast Du glück und die ABE reicht. Das wird aber unwahrscheinlich, denn die meisten Kollegen, die sich damit nicht auskennen, halten ein verändertes Fahrzeug auch nicht an, bzw. schaun nicht unbedingt nach den Veränderungen. Also nur mal zum nachdenken.


    Gruß


    Björn

    Jetzt mit Audi 80 Avant 2,6 l unterwegs, fährt übrigens auch sehr gut!
    Tips die ich zum Thema Recht abgebe sind absolut unverbindlich, Recht ist auslegbar, Recht ändert sich und in Sachen Bauartveränderungen kann man ohne ein Auto zu sehen, sowieso nichts sicher sagen! Auf meine Ausführungen kann sich keiner berufen. Für falsche Tips übernehme ich keine Haftung, versuche jedoch alles objektiv und richtig zu beantworten.

  • Tach Björn!

    Ist ja interessant, ein Grün-Weißer! :wink:

    Habe an deiner Signatur gelesen, dass du die KR Nocken drin hast, ebenfalls die große Ansaugbrücke sowie den GIAC Chip.

    Das heißt, du hast mal mindestens 155 PS, eher mehr...

    Das sind aber auch über 20 PS mehr, als ein Serien-16V hat...

    Und du hast auch keine ABE oder Gutachten für den Chip, dass andere sind VW Teile, ok, sind aber auch leistungssteigernd.

    Wie sieht es denn dann damit aus, polizeilich gesehen?

  • Tja, hierzu muss ich sagen, dass aufgrund des Chips die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, gebe ich ja zu.

    Ich wollte den Chip ja auch unbedingt eintragen lassen, aber das hätte mich ca. 2500 € gekostet, weil ich zusätzlich zu der Sonderabnahme ein Abgasgutachten hätte erstellen lassen müssen.

    Aber Chip sieht eh keiner, höchstens, wenn das Auto durch einen Sachverständigen unter die Lupe genommen wird.

    Dies kann passieren, wenn:

    1. ein schwerwiegender Unfall passiert (Dann aber auch höchst selten, und wenn wird am Fahrzeug nach der Unfallursache geforscht- bremsen, Fahrwerk, etc., eine so geringe Leistungssteigerung wird auch kaum Unfallursächlich sein, sodass eine Versicherung trotzdem zahlen müsste, bin mir mit der Versicherung zwar nicht soganz sicher, aber so müsste das eigentlich aussehen)

    2. Wird eine Hauptuntersuchung angeordnet, wenn erlöschen der betriebserlaubnis Vorliegen könnte (gefährdung durch veränderungen am Fahrzeug, beeinträchtigung des Abgas und geräuschverhaltens - trifft auf den Chip zu, da abgasverhalten verändert wird, aber wie gesagt, kann ein kollege vor ort nicht feststellen und deshalb hat er keinen Grund eine HU anzuordnen. Desweiteren erlischt die BE des Fahrzeugs, wenn die Bauart verändert wird - aus einem Mofa durch Tuning ein Kleinkraftrad machen.)

    Die VW-Teile muss man auch durch den TÜV abnehmen lassen. Wäre keine wilde sache, Leistungsprüfung durchführen lassen, mit dem Protokoll zu TÜV, der trägt dann die Leistungssteigerung in de brief und schein ein.

    Sieht aber auch keiner.

    Sind ja alles Ordnungswidrigkeiten, bei deren Verfolgung ein einschreitender Beamter einen Ermessensspielraum hat. Die Veränderungen, die ich habe sind nicht sicherheitsrelevant, meine ich zumindest, und die würde ich, dass sieht nat. jeder anders, nicht unbedingt verfolgen, aber wahrscheinlich mit einer mängelmeldung belegen (um mich abzusichern, falls doch was passiert.)

    Anders wäre das beim G60, G40 oder Turbo, da ist durch Chip und laderad, eine hohe leistungssteigerung zu erziehlen. hierdurch wäre eine stärkere Bremsanlage erforderlich, gefährdung wäre meiner meinung nach gegeben und sollte ich das so feststellen, würde ich das auch ahnden.

    Aber da das von mir veränderte keiner sieht und alles sichtbare, ordnungsgemäß ist, kann keiner was feststellen, also wo kein kläger, da kein richter.

    Ich will hier auch keinen dazu aufrufen, ordnungswidrigkeiten zu begehen. hat man einen chip verbaut und das kommt raus, gerade bei einem unfall, könnte es schon erhebliche schwierigkeiten geben, seit euch dessen also bewusst. Denk aber auch immer dran dass wir auch nur menschen sind und auch fehler machen...

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  • außerdem, meine ich, dass ich einer der wenigen bin, der zumindest etwas von Tuning und den rechtsfolgen versteht.

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  • Ich zweifle dein Wissen ja nicht an, bin ja froh, wenn ich qualitativ gute Beiträge lesen kann!

    Habe nämlich ähnliche Sachen gemacht wie du und hatte und habe noch immer ein schlechtes Gewissen deswegen.

    Aber versicherungstechnisch brauchst du dir keine Sorgen zu machen (da kenne ICH mich aus...!), die Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie immer zahlen, ob du betrunken bist oder sonstiges. Der Versicherungsnehmer selbst kann nur maximal bis 5.000 € in Regress geholt werden, egal, wie groß der Schaden ist (bis max. 50 Millionen €).

    Aber trotzdem: Leistungssteigerung = Gefahrerhöhung...

    Und die Sache mit den Bremsen: ich habe jetzt die PS Zahl, die über der eines serienmäßigen G60's liegt, habe aber noch die ,,kleine'' Bremse vom 16V.

    Und wie du sagst, wo kein Kläger, da kein Richter, stimmt schon.
    Wie siehts denn dann aus, wenn der Verdacht besteht oder die Polizei einen Tipp erhält?

  • tja, karre wird zum gutachter geschickt. während der öffnugszeiten des Sachverständigen sofort, wenn es außerhalb der geschäftszeiten ist wird das auto zwecks gutachtung bis zum nächsten tag sichergestellt. Meist wird ein Gutachten durch den TÜV erstellt, wir ordnen dann eine Hauptuntersuchung an.

    Werden die veränderungen dann durch den sachverständigen bestätigt gibts ne ordnungswidrigkeitenanzeige, erlöschen den be, 50 €, 3 pkt. Desweiteren darfst du dein fahrzeug erst wieder im straßenverkehrsraum bewegen, wenn es wieder vorschriftsmäßig ist. Möglich ist auch noch eine zwangsstillegung durch den TÜV (wird meist als sachbverständiger verein herangezogen.

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  • was hast du denn an deinem gemacht (kannst auch per pm)? würde mich interessieren, was ich noch schönes machen kann.

    würde dir vorschlagen, zumindest eine g60 bremsanlage zu verbauen, hab ich ja auch noch vor und die bekommt man gebraucht ja ganz günstig.


    Gruß


    Björn

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  • Ok, dann liste ich mal auf, was ich verändert habe:

    KR-Nockenwellen (VW Teile)
    50 mm Brücke (VW)
    Fächerkrümmer + Bi-Kat (Hartmann, eingetragen)
    VSD + MDS + ESD von Hartmann (eingetragen)

    Mit dieser Kombi hatte ich bereits 159,8 PS, gemessen auf einem Leistungsprüfstand.

    Nun wurde der Motor dort noch richtig eingestellt (kein Chip)...

    Ergebnis: 170,6 PS nach DIN 70020.

    Kann ich diese Leistung anhand der Leistungs-Diagnose eintragen lassen und dann ists ordnungsgemäß?

    Macht der Tüv das?

    Trägt der Tüv die VW-KR-Sachen ein?


    Also wenn der Verdacht besteht, wird das Auto untersucht?
    Man erkennt doch nichts, weder bei dir, noch bei mir!
    Oder wird dann das Auto extra auf einen Prüftstand gefahren?

  • Jetzt hab ichs schon geschrieben!

    Würde auch gerne umrüsten auf G60 Bremse oder eben Cupra, aber erst nächstes Jahr.

    Die 16V Bremse ist nicht soo der Reißer.

    Und grad jetzt mit der Leistung eines G60...

    Mit dem GIAC Chip hatte ich auch überlegt, aber eine individuelle Einstimmung war mir aber dann doch sinnvoller! Übrigens bei Rüddel Motorsport in Duisburg!

    Grad, wenn man noch ein paar Kleinigkeiten gemacht hat!

    Wie läuft deiner denn jetzt so?

  • Hallo
    jetzt hast du mir doch ein schlechtes Gewissen gemacht, aber ich hoffe auf mein Glück und meine Redekünste!

    Bitte schick mir die ABE: Xenaaa@t-online.de

    Ich bedanke mich schon im voraus bei Dir (werf mich auf den Boden denn ich bin unwürdig)!!!!!!

    Gruß der 4000der

    CCG # 322

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  • Also, meiner Läuft eigentlich schon echt klasse! gerade im oberen Drehzahlbereich merkt man die Leistungssteigerung.

    Musst mal bei deinem TÜV Menschen anfragen, ich hatte bei sls in Hofgeismar angefragt. Die sagten mir, dass man die vw sachen nicht unbedingt eintragen muss. Wenn ich das aber wünsche, würden sie eine Leistungsmessung durchführen, und könnten das dann leicht eintragen.

    So müsste es dann eigentlich auch über den TÜV gehen.

    Wie ein Verdacht besteht, wird eine Untersuchung durch uns angeordnet. Der Verdacht muss aber schon begründet sein:

    - Sichtbare Veränderung

    - du wirst angeschissen

    wird nix passieren, bist ja hier unter synonym drin, sonst hast du es ja sicherlich keinem gesagt, der dir was böses will und sehen wird das kein Kollege, da muss man sich mit dem 16v schon sehr gut auskennen, um allein die Brücke zu erkennen und welcher kollege kann das, wir sind ja nun mal keine mechaniker!

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  • @ stefan

    ich habe alles gesammelt, was ich über den GIAC chip gefunden habe (Forenbeiträge, Leistungsmessung vor und nach einbaus des Chips vn Robert Hehl, englische beschreibung vom Hersteller - auf dessen website nicht verfügbar) das ganze hab ich in eine *.doc datei gepackt, wenn du die haben möchtest, schreib mir ne leere mail an gonzom79@aol.com

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  • Wenn das mal nicht herlich zu lesen ist!

    GonzoM79

    Du verweist andere auf Gesetzte, nimst dir aber selber das Recht raus diese nicht zu beachten!

    Götter in Grün-Weiß eben!

    "Einen Chip sieht eh keiner" - Ist richtig! Wenn du schnell genug in der Bank und wieder raus bist, sieht dich auch keiner! :)

    Nur mal so als Denkanstoß!

    MFG

    Ben

  • Naja, also dass nur ich mir das rausnehme ist ja wohl nicht richtig so, oder? Und ich nehme mir das nicht als grün-weißer, sondern als privatperson raus! Klar sollte ich vorbild sein, aber wie oben erwähnt sind wir auch alle menschen!

    habe lediglich auf die risiken hingewiesen, was mit tuning passieren kann, was dann jemand macht,ist seine sache und ich wäre, wenn es mich treffen würde, ebenso von maßnahmen betroffen, wie jeder andere auch!

    und der vergleich mit einem bankraub ich bitte dich! tuning, was nicht eingetragen ist, ist eine ordnungswidrigkeit, bei der, in meinem falle zumindest, keiner schaden nehmen kann.
    Bei einem Bankraub sieht das wohl ganz anders aus, das ist eine schwerwiegende straftat, bei denen die volkswirtschaft, die banken, versicherung, bankangestellte und meist auch, unbeteiligte, die in der bank verweilen (kunden) betroffen.

    wie gesagt, auf die konsequenzen habe ich aufmerksam gemacht, was jeder für sich drauß macht, ist seine eigene sache!


    gruß

    björn

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  • meinst du mich? ich habe allerhöchstens 20 ps mehr!

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