Wie ein Auto abholen ohne Kurzkennzeichen?

  • Hi!


    Hab einen Wagen ersteigert und wollte keine 60-70 Euro für ein 5 Tage Kennzeichen ausgeben.
    Gibt es die Möglichkeit,daß wenn der Wagen noch angemeldet ist,ihn damit nach Hause fahren kann und anschließend kümmere ich mich um die Abmeldung?
    Kann man ab der Übergabe für die Zeit bis zur Abmeldung die volle Verantwortung übernehmen?

  • Ja. ist gar kein Problem.


    Ist gang und gebe beim Autoverkauf.
    Da wird im Vertrag einfach ne Zeile wie z.B.:
    Die Kosten für die Abmeldung trägt der Käufer.
    Das Fahrzeug bleibt nur für die Überführung des Fahrzeuges angemeldet und muss vom Käufer umgehend abgemeldet werden.


    Hab ich gerade auch bei meinem Golf so gemacht :wink:

    Sommerauto: Corrado VR6 2,9L
    Alltagsschleuder: Audi S4 2,7 Biturbo
    Zusammen Knapp 500 PS ! :p:

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  • Abmelden kann jeder, der die Kennzeichen, den Fzg.brief und Fzg.schein hat!


    Kein Thema!


    Du kannst das Auto auch angemeldet mit nach Hause holen, wenn dann aber was passiert (Unfall zB), dann haftet der Verkäufer, weil das Auto ja noch auf ihn läuft!


    Also auch kein Thema!


    Du kannst aber auch das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen, wenn du das Auto dann spätestens 2 Wochen später anmeldest, werden dir die 60 € verrechnet, kostet somit quasi nicht mehr (außer 20 € Kennzeichen + Gebühr Zulasungstelle).

  • Als ich meinen Corry gekauft habe, konnte ich den noch 1 Woche mit dem alten Kennzeichen fahren. Ich musste ihn allerdings innerhalb dieser Woche selber ummelden.
    Abgemeldet hat ihn der Verkäufer zur Sicherheit bei sich auch. Versicherungstechnisch lief mein Corrado schon ab Kaufdatum mit meiner Versicherung.
    Wäre mir mit dem alten Kennzeichen was passiert, hätte da schon meine Versicherung eingegriffen. :smiling_face_with_sunglasses:

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  • Also ab- bzw. umgemeldet habe ich ihn definitiv selber. Der Verkäufer sagte mir, dass er sich wegen des Abmeldens bei sich im Ort auch kümmern wollte...
    Keine Ahnung was er damit gemeint hat. Ist ja jetzt auch eh egal weil ich mich selbst drum gekümmert habe.

  • Hm, vielleicht wollte er bei dir Druck machen oder so!


    Weil man zum Abmelden defintiv


    Zitat

    Kennzeichen, den Fzg.brief und Fzg.schein


    braucht.


    Und das hattest du ja defintiv bei dir, der Verkäufer hatte ja nichts mehr!


    Na ja, Leute gibts...!

  • Habe gerade mit dem Herrn gesprochen und er hat nichts dagegen,wenn ich mit seinen Kennzeichen nach Hause fahre.
    Er möchte nur,daß ich meine Doppelkarte von der Versicherung hole und es schriftlich im Vertrag festlegen. :klatsche:

  • Ist kein Problem Habe ich mit meinem ersten und meinem jetzigen gemacht. Habe im Kaufvertrag festgelegt das Datum und die Uhrzeit!!! der Übergabe und bin dann nach Hause gefahren. Habe dann die Doppelkarte geholt und ihn dann 2-3 Tage später umgemeldet.
    Einfach auf die Zulassung gehen Ausweis, KFZ-Schein und Brief, Doppelkarte, Kennzeichen mitnehmen evtl TÜV und AU Bescheinigung und dann sagen dass du das KFZ ummelden willst. Das wars


    Habe ich erst Ende Februar bei mir gemacht :grinning_squinting_face:

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  • Servus,


    ich habe es mit meinem so gemacht, das der Verkäufer den Wagen an dem Tag abgemeldet hat, wo ich ihn geholt habe.


    Am Abmeldetag kann das Fahrzeug noch bis 23:59Uhr gefahren werden, ab 24:00 Uhr ist es nicht mehr gestattet damit zu fahren, da keine Zulassung mehr besteht.


    Wichtig ist es aber als Verkäufer im Vertrag die genaue Uhrzeit festzuhalten wann der Wagen übergeben wurde und für eventuelle Schäden den Verkäufer Schadfrei zu halten.

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