Lenkrad Eintragung machbar?

  • Hi!

    Ich hatte mir auf der Motorshow nen 28 er Raid Lenkrad gekauft!

    In der Abe steht, Servorlenkung,Originale Felgen ,Fahrwerk etc...., und Winkelverstellebare Lenksäule!

    Ne Winkelverstellbare Lenksäule habe ich leider nicht,die in Essen meinten das es dafür nen Adapter gibt.
    Weis einer von euch wo?
    Bzw eintragen muss ich des so oder so wegen den Felgen.....aber wenn mein Sitz so bleibt wie er jetzt ist,sitze ich gemütlich drinne und kannst alle Tachoanzeigen lesen!
    Gibt es die möglichkeit das irgendwie eingetragen zu bekommen (Wenn man zb mit in die Eintragung schreib das der sitz so bleiben muss oder so)

    Jeder einzelne von uns ist nur ein Funke in der Dunkelheit!!,doch gemeinsam haben die Macht uns in einem Feuersturm zu bewegen!!

  • Gibt doch sehr viele hier im Forum, die ein 28er Lenkrad haben.
    Und die Meisten werden wohl auch nur eine ABE haben, weil die ja im Normalfall immer ausreicht.
    Aber verstellbare Lenksäule Pflicht? Glaube ich nicht!
    Welches Tuning-typische Fahrzeug hat denn bitte eine höhenverstellbare Lenksäule??
    Die allerwenigsten Autos...
    ...die allerletzten Corris, wenige 3er Golfs (selten), wenige 3er BMW's...
    Und die wollen das Lenkrad doch bestimmt öfters verkaufen...!
    Fahr doch mal zum Tüv und frag nach, ob die ABE in Ordnung geht.
    Fragen kostet nichts!

  • abe erlischt in den meisten fällen wenn die rad/reifen-kombi nicht mehr serienmässig ist. lenkrad muss also eingetragen werden. musste ich leider vor einiger zeit schmerzlich in form einer mängelkarte erfahren...

    mfg

    pe

  • Fahr einfach zum Tüv und lass es eintragen, ich hab auch das 28er Dino und 9x16 v+h und keine verstellbare Lenksäule. Dem Prüfer war nur wichtig das Servo vorhanden war, kleine Runde gefahren und gut is, allerdings meinte er selber dass man vom Tacho ja nicht mehr viel sieht... :wink:

  • @ Stefan Du ich kann da auch nix für wenn das so in der Abe steht,ausdenken tue ich mir das nicht :winking_face:


    ok G-Shock denn werde ich mal nachfragen ,wobei eigt isses ja nur ne ermessenssache der Prüfer.....musst halt mehrere abklappern im Notfall.


    Thx für die Antworten

    Jeder einzelne von uns ist nur ein Funke in der Dunkelheit!!,doch gemeinsam haben die Macht uns in einem Feuersturm zu bewegen!!

  • Zitat

    ok G-Shock denn werde ich mal nachfragen ,wobei eigt isses ja nur ne ermessenssache der Prüfer.....musst halt mehrere abklappern im Notfall.

    ..das wird mit ziemlicher Sicherheit so kommen...aber egal ob TüV, Dekra, oder sonstwas
    kommt immer auf den Prüfer an, deshalb fahr ich auch nicht mehr für solche Eintragungen
    dahin.

  • Das mit der ABE stimt auf jeden Fall so, bis 32`er gehts ohne Verstellung darunter offiziell nur mit, da, wie bereits erwähnt der Tacho sonst nicht mehr supi ablesbar ist. Das hat den Tüv-Prüfer bei mir aber 2mal nicht interessiert. Deswege würd ich mir nicht unbedingt den Kopf zerbrechen.

  • also Leute unter 320mm ist ne verstellbare Lenksäule PFLICHT beim corrado!!! Da kommt man auf offizellem Weg überhaupt nicht drumherum!! Einzige Möglichkeit ist halt das der polizist bei der kontrolle bzw. der Tüver beim eintragen "zeitig essen will" und das ganze übersieht! Dann hat man Glück gehabt!...aber sonst bleibt einem nichts anderes übrig!

    Also ich hab mir für 35€ eine verstellbare Lenksäule bei E-Bay ersteigert, mich ne Stunde in die Garage "gehockt" und die Lenksäule getauscht...ist ein kinderspiel! und man hat keinen Ärger mehr, dafür aber wieder ein bissel mehr komfort :smiling_face_with_sunglasses: Und ich denke wer das Geld für nen Sportlenkrad hat, hat auch noch ein paar Kröten übrig für ne Klasse lenksäule! :grinning_squinting_face:

  • G-Shock

    genau das ist ja das Problem!! Sobald du solche Veränderungen hast, kommst du um eine Sondereintragung bzw. einzelabnahme nicht rum!! Machst du das nicht, kann rein theoretisch, das Auto stillgelegt werden weil es nicht verkehrstauglich ist bzw. du bekommst eine Mängelkarte mit einer gewissen Frist, danach MUß das Fahrzeug mit allen eintragungen vorgezeigt werden! Das ist nunmal so....

    Also, entweder verstellbare Lenksäule, bzw. Sondereintragung die im Ermessen des Tüv-Prüfers liegt! Oder den bequemsten Weg: LKW-lenkrad :lachen3:

  • Also ich selbst fahre ein 30er Dino und in der ABE stand auch drinn wenn alles
    Serienmäßig ist, gilt die ABE.
    Wenn anderes Fahrwerk oder Felgen muß man das Lenkrad extra begutachten
    und Eintragen lassen.
    Bedingung : entweder höhenverstellbare Lenksäule ODER höhenverstellbarer
    Fahrersitz. Servo war klar!!!!!!
    Habe dann den Sitz ganz nach unten gemacht und nun konnte man den Tacho
    wieder einwandfrei sehen.

    Gruss Torsten

  • Cool danke Torsten!

    Dann zieht die Masche mit der Sitzverstellung bei mir hoffentlich auch!

    Jeder einzelne von uns ist nur ein Funke in der Dunkelheit!!,doch gemeinsam haben die Macht uns in einem Feuersturm zu bewegen!!

  • also das mit der pflicht unter 32er ist etwas falsch!!!!!!!!!

    ermessenssache trifft es da schon eher!!! denn selbst wenn die lenksäule nicht verstellbar ist gibts ja noch den höhenverstellbaren sitz, und im endefekt ist es dem prüfer wichtig das eine ungehinderte sicht auf den tacho möglich ist neben "fahreigenschaften" natürlich.

    ich fahr nen 30er und hatte gar keine probleme obwohl die verstellbare lenksäule "vorraussetzung" war. und das eintragen war ganz normal und legal.

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

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