Anfrage an die österreichischen Einfuhrspezis
geht um ein 2000 in Deutschland erstzugelassenes Fahrzeug, das nach Österreich eingeführt und umgeschrieben werden soll
neuer Standort Wien, wo muss man hin, welcher Papierkram ist zu erledigen, wie siehts mit den Kosten aus (nova?)
wie siehts aus mit älteren Fahrzeugen, z.B. 1997 oder sogar 1991?
Probleme, Erfahrungen, Tipps?
gibts immer noch die Einzelgenehmigung vom Landeshauptmann nach §§ 28 und 31 KFG?
sollte doch im Rahmen der euröpäischen Handelsfreiheit einfacher werden, oder?
gruss