Da ahnt man nichts schlimmes, beschleunigt schön kräftig beim Auffahren auf die Autobahn (Autbahnanfang ohne Tempolimit) und überholt schonmal einige Autos, um den Verkehrsfluss nicht zu stören! Dummerweise war anscheinend auch ein silber-grün karierter Mercedes Kombi dabei, der es nicht verkraftet hat, überholt zu werden.
Nach 3 Kilometern kommt dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100, dann auf 80 km/h. ich lasse mich schön ausrollen, fahre bei 80 knappe 90 und werde überholt...und siehe da, ein silberner Mercedes C-Klasse T-Modell überholt. Fahren dann vor mich, machen dann endlich ihr Lämpchen an ,,bitte folgen'' und fahren dann rechts ran.
,,Allgemeine Fahrzeugkontrolle''. Na toll. Bin leider mit Nebellampen gefahren, da es dunkel war und vorher geregnet hatte. Nachdem sie alles kontrolliert hatten (auch meine Augen, Alkohol!), durfte ich dann 10 € bezahlen. Als der ,,Schutzmann'' mich gefragt hat, warum ich denn mit den Nebels gefahren bin, habe ich ihm geantwortet, dass der Corri eben nicht die besten Scheinwerfer hat und ich sie deswegen an hatte. Da kam er doch glatt auf die Idee, mir eine Mängelkarte/ Mägelbericht deswegen schreiben zu wollen! Habe ihm dann den kausalen Zusammenhang zur Tieferlegung erklärt, da hat er sich nochmal abbringen lassen.
2 Kilometer weiter wurde ein Ford Cougar von denen angehalten...weiß aber nicht warum.
Nichts zu tun die Polizei, sollen mal besser auf Verbrecherjagd gehen!
ich bins ja selbst Schuld mit den Nebels, aber auf Autobahnen habe ich die schon gerne an, um besser gesehen zu werden (von weitem) und selber besser zu sehen.
Hat mich halt nur tierisch aufgeregt!
Dann meinte er noch, was das für ein Baujahr wäre, der Wagen wäre ja gut gepflegt , dürfte ja keine Lampenprobleme haben.
Na ja, die deutsche Polizei...!
gestern Abend Ärger mit der Polizei gehabt...
-
-
-
Naja find ich nicht so schlimm ausser dass die wohl echt nicht viel zu tun hatten. Ist hier in Karlsruhe genauso, einfach zu viel Polizei hier. Auch mal wegen Neblern angehalten worden (aber nicht selber).
Dass mit den Augen ist ja wohl Standard das ist jetzt vor allem wegen Drogen da sind die voll scharf drauf! -
ich kanns voll verstehen, nebles stören schon teilweise extrem. gerade abends und wenn die strasse nass ist.
tomas
-
Hatte heute auch ein super Erlebnis mit unserem Freund und Helfer am Nürburgring.
Der Mann wollte einfach nicht glauben dass Porsche Felgen auch auf einen VW passen, aber lest selber wenn ihr wollt http://www.touristenfahrer.de/forum/viewtopic.php?t=1495, habe für heute die Schnauze sowas von voll... -
@G-Schock: da kann ich mich ja schon fast nicht mehr beschweren, wenn ich mir deinen Fall ansehe! Ist ja der Hammer! Klar, bei den Porsches ist IMMER alles in Ordnung, nur bei den kleineren Autos, die sind verbastelt und nichts ist eingetragen!
Die Polizei sollte mal wirklich wichtigere Sachen machen, lieber irgendwelche kaputten LKW's auf deutschen Autobahnen aussortieren und ähnliches.Thomas: also ich finde ja eigentlich nicht, dass die Nebels so blenden...gut, ich habe sie ja auch nicht im Rückspiegel, aber wenn das Auto irgendwo steht und ich schaue in die Lichter rein, dann blendet das eigentlich nicht. Und bei starken Regen darfst du sie ja auch anmachen, außer in geschlossenen Ortschaften.
Aber 10 € sind ja noch human, war halt noch doof, dass er gleich mit einer Mängelkarte gedroht hat, nur weil ich ihm gesagt habe, dass die Corradoscheinwerfer nicht die hellsten sind!
-
-
aber wenn du sie bei starkem regen oder schneefall anhast, dann darfst du auch nur die entsprechende Geschwindigkeit fahren, also je nach sichtweite nur 50.
-
-
soweit ich weiß gilt das auch für nebellampen. Du darfst sie bei starkem Regen oder Schneefall eigentlich erst bei einer Sichtweite von 50m anmachen, also darfst du folglich auch nur 50 fahren (Bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber steht glaub ich in §3 und 17 Stvo)
-
Wenn ich das immer höre, sollten doch auf Verbrecher Jagt gehen!
Zu den Aufgaben der Polizei gehört auch die Verkehrsüberwachung, und wenn du dich Verkehrswidrig verhältst, brauchst du auch nicht Meckern mal angehalten zu werden.
Manchmal ist halt nix auf der Strasse los, und dann kontroliert man mal ein paar Autos. -
Clemaldi:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.QUelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
D.h. wenn es neblig ist oder stark regnet langt theologisch stand & nebler - bei guter sicht kost das Geld
-
-
Ganz genau!
-
Über die Nebler brauchen wir nicht diskutieren, gebe ich euch natürlich recht!
Na ja aber so wie die bei mir gesucht haben, finde ich das nicht mehr gut, hätte ich nicht im Auto gesessen wären sie wahrscheinlich weiter gefahren, so wie bei den anderen Karren..
Und so unfreundlich wie die waren, keine Kappe auf, aber die sitzen ja am längeren Hebel. aber mal einen Porsche GT3 zu kontrollieren der auch tiefer, breiter, lauter als original ist trauen sie sich wohl nicht, könnte ja Ärger geben. Aber der junge Corrado Typ hat bestimmt nix eingetragen, der war schon sauer weil mein Fzg-Schein 2 Seiten hat...und dann auch noch jede Eintragung anzweifeln!?
Ich habe null gegen Kontrollen, aber nicht so, Freundlichkeit kostet nichts, bin gerne bereit ihm das mit den Porsche Felgen zu erklären, aber wenn der erste Satz ist "bauen sie das Rad ab, die KBA Nr. muß von außen auf der Felge stehen." !??
Dann sollen sie diese Kontrollen bitte nur Beamte machen lassen die auch Ahnung davon haben und nicht mit einem Fahrzeugschein überfordert sind der mehr als die originalen Räder eingetragen hat!
Soll kein Angriff gegen dich sein Matthias, ich weiß aus Erfahrung dass es auch andere Polizisten gibt!Ach hab´ sogar eben noch Bilder in Holland gefunden von der Aktion:
-
[quote='Jolly Joker'] Clemaldi:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich...§3 Geschwindigkeit
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren,...
Ich rheime mir hieraus (hab dies auch von mehreren Leuten schon gehört), dass wenn die Sicht erheblich behindert ist - und du nach Sicht fahren musst, sowieso nicht schneller wie 50 fahren darfst.
Hab ja selber auch nix gegen NSW. Habs halt nur so schon erklärt bekommen.
mfg,clemens -
Ne ist schon klar, das ärgert mich auch immer wenn man hört das Kollegen unfreundlich sind.
Und das Vorurteil mit den getunten Autos kenne ich zu genüge.
" Was sie sind Polizist und fahren so ein Auto? "
Ich frage mich was so schlimm ist ein getuntes Auto zu fahren. -
Zitat von Clemaldi82
...Ich rheime mir hieraus (hab dies auch von mehreren Leuten schon gehört), dass wenn die Sicht erheblich behindert ist - und du nach Sicht fahren musst, sowieso nicht schneller wie 50 fahren darfst.
....1.) Ich fahre eigentlich immer auf sicht leider haben die meisten autos bislang noch keine Möglichkeit zum sogenannten "Instrumentenflug" wäre aber ne geile Sache *g*
2.) Du musst dein Tempo ja so wählen, dass Du innerhalb der Halben Sichtweite anhalten kannst - sprich bei 100 m sichtweiter auch nich schneller als 100 da du ca 50 m zum anhalten brauchen würdest.
3.) irgendwelche Pappnasen schaffen es, bei eingeschränkter Sicht (ca 200-300 m) die Nebelschlußleuchte anzuschmeißen und fürchterlich zu blenden. Fahren aber trotzdem Tempo 140 km/h
Achim
-
-
- Offizieller Beitrag
Zitat3.) irgendwelche Pappnasen schaffen es, bei eingeschränkter Sicht (ca 200-300 m) die Nebelschlußleuchte anzuschmeißen und fürchterlich zu blenden. Fahren aber trotzdem Tempo 140 km/h
Deswegen auch mein Vorschlag die Nebelschlußleuchte mit dem Tacho zu verbinden.
Soll heißen:
Sobald die NSL an ist sollte das Fahrzeug nicht mehr über 50km/h fahren können.
Dann hört das schlagartig auf das man die NSL "vergisst".
-
Dann haben das auch nur die neuen Autos und der sichererlich gute effekt würde erst über jahre eintreten.
Ich denke mal wenn man so jemand vor sich hat und gibt ihm ne lichthupe, sollte man doch schonmal seine schalter kontrollieren.
ber viele denken nicht so weit -
- Offizieller Beitrag
ZitatIch denke mal wenn man so jemand vor sich hat und gibt ihm ne lichthupe, sollte man doch schonmal seine schalter kontrollieren
Wobei viele aber dann die Lichthupe falsch verstehen und sich provoziert oder angegriffen fühlen.
Das das aber nur bei neuen Fahrzeugen realisierbar ist stimmt nicht ganz.
Einfach zum Pflichteinbau machen und schon sind alle betroffen.
Aber bleiben wir mal auf dem Teppich:
Das wird es wohl nie geben. -
ich mache wenn ich vorbei meist zweimal kurz nebelschlußleuchte an in der hoffnung das die blinden merken was ich meine - leider hab ich meistens das gefühl, dass die sich dann meist kurz freuen dass sie mich besser sehen können, ich dann aber wieder in völliger Dunkelheit verschwinde - an dieser Stelle einen Gruß an die Augenärzte
-
Zitat von Matthias Arndt
Ne ist schon klar, das ärgert mich auch immer wenn man hört das Kollegen unfreundlich sind.
Und das Vorurteil mit den getunten Autos kenne ich zu genüge.
" Was sie sind Polizist und fahren so ein Auto? "
Ich frage mich was so schlimm ist ein getuntes Auto zu fahren.Vielleicht kannst Du mir als Hüter des Gesetztes oder jemand anderes folgene Fragen beantworten (Wurde das Thema schon irgendwo n-mal gequält, so wäre ich über eine URI sehr dankbar):
- Wann muss eine Veränderung am Fahrzeug in den Fahrzeugschein eingetragen werden (Im Hinblick auf ABE und Gutachten für ein Teil)?
- Wer darf das tun? (Staatlicher TÜV? DEKRA? nur ein Ing.?) und was kostet sowas?
- Ist es Angelegenheit der Polizei zu prüfen ob eine "Auffäligkeit" eingetragen ist oder ist deren Aufgabe nur zu prüfen ob ein eingetragenes Teil der Realität am Fahrzeug entspricht?
Ich arme Sau darf morgen zum TÜV und außer den Felgen ist in meinem Kfz-Schein Leere. Kein Auspuff, kein Gewindefahrwerk, keine Heckleuchten. (Habe für alles Gutachten... und bitte jetzt keine Gutachten-und-Rückleuchten-Diskussion anfangen!
Wie verhält sich das im Hinblick auf meine Frage 1?Danke vielmals für Euro Antworten
G60, 91
-
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!