H&R Gewindefahrwerk eintragen lassen

  • Nabend!
    Habe mir ein Gewindefahrwerk verbaut.So tief wie der Wagen ist, bekomme ich ihn sicherlich nicht beim TÜV eingetragen.Verzichten möchte ich auf die Bodenfreiheit auch nicht.Kennt jemand einen, der das Fahrwerk auch so eintragen kann, ohne das er auf der Bühne muß?
    Bitte nur aus NRW.

    Gruß Marcel

  • Muss ich nochmal die Frage stellen: Was bringt mir das wenn ich das Fahrwerk hochschraube, eintragen lasse und dann wieder runterschraube ? Dann passt doch die angegebene Höhe im Schein nicht mehr zum Fahrzeug und bei ner Verkehrskontrolle könnt das nur Theater geben. Hab ich alles schon mitgemacht (inkl. Gerichtsverhandlung)... Das ist Rennerei und kost'n Schweinegeld. Wär mir das nicht wert...

    90'er 2,0-l-16V (Umbau von G60), darkburgundy, 30'er Raid, 15-Zoll-VW-Speedline, FK-Gewinde, Umbau auf VR6-Bremsanlage. Sonst Serie.

  • Da muß ich Fong-Sai zustimmen.
    Bringt ja nix, wenn die Ordnungshüter mal nachmessen.
    Aber es sieht auf jeden Fall schonmal besser aus, wenn man das Fahrwerk im Fahrzeugschein eingetragen hat.Pech kann man schonmal haben und die messen dann nach.
    Was kostet denn so eine Fahrwerkseintragung?
    Vorraussetzung ist ja auch, daß der lastabhängige Bremskraftregler für die Hinterachse,Sturz-Spur und das Fahrlicht nachgestellt werden müßen,oder klappt das teilweise auch ohne?!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von MarcelG60

    Aber es sieht auf jeden Fall schonmal besser aus, wenn man das Fahrwerk im Fahrzeugschein eingetragen hat.Pech kann man schonmal haben und die messen dann nach.

    Eingetragen werden muss es auf jeden Fall!

    Zitat von MarcelG60


    Was kostet denn so eine Fahrwerkseintragung?

    Normale TÜV einzelabnahme. .. So um die 42€(glaub ich).

    Zitat von MarcelG60


    Vorraussetzung ist ja auch, daß der lastabhängige Bremskraftregler für die Hinterachse,Sturz-Spur und das Fahrlicht nachgestellt werden müßen,oder klappt das teilweise auch ohne?!

    Ist doch stark zu empfehlen. Bremskraftregler kontrolliert niemand, aber man merkt das deutlichst beim Bremsen. Spur einstellen muss glaube ich sein, sonst nix mit TÜV... oder?

  • Hallo

    Würde es versuchen mit deiner jetzigen höhe Eingetragen zu bekommen ,eine Pflichtboden-
    freiheit gibt es ja nicht ,wieviel Luft haste den noch zum Boden?Bis 5 cm würde ich es probieren.
    Ausserdem gibt es ja Tüv`s mit Gruben und hier die Dekra(Neubau)hat es mal richtig
    geil von der Technischen Ausstattung z.B. die Hebe komplette im Boden kommste auch
    mit 5mm Bodenfreiheit und Seitenschweller drauf.
    Wenn eine Tüvstelle gefunden hast wo es Technisch geht, machste schritt 2. Quatsch
    höfflich den zuständigen Prüfer an und bittest in mal zu schauen (machen sie zu 99%)
    und wirste schon höhren auf ihm das gefällt oder nicht,wenn nicht schauste mal weiter.

    CCG Chor rules ,CNN rockt das Boot
    Kinder statt Zylinder:ätsch:

  • In meinem Fahrzeugschein steht es sogar ganz genau:
    <<...Abst. Unterk. Radausschnitt z. Radmitte VA 305mm u. HA 310mm...>>
    also vermutlich bewege ich mich schon am Rande der Legalität, wenn mir der Reifendruck absinkt :wink: .

    Meines Wissens nach muß wohl jede Änderung der Fahrzeughöhe neu abgenommen werden.(...zwar totaler Schwachsinn bei Gew.Fahrw., aber so sieht´s wohl aus). War jedenfalls O-Ton von unserem KVA (Kraftfahrt-Verkehrs-Amt)...

    Wenigstens ist man von der Unsitte abgekommen, die Veränderung der Höhe durch Anpunkten des Gewindes zu verlangen...

    Allerdings hat mein TÜVler sonst keine Auflagen gemacht, von wegen Spur/Sturz, bzw. lastabhängige Bremskraftregler Korrektur.
    Habs zwar machen lassen (danach) aber war keine Auflage...

    92er VR6, darkburgundy, Klima,
    AP-Koni FW 60/40, 205/40/17 auf 8x17 Momo GT2, Bastuck Gr. A, offener K&N, staatl. gepr. In.Pro.-Aquarium-Tester :cheers: uvm...

    ...wer hat, der kann...

  • ..als ich den Satz geschrieben habe, habe ich´s mir fast gedacht, daß sich daran jemand "aufhängt" :wink:
    Gut aufgepasst :wink:
    War ja auch nur als kleiner Seitenhieb zu der Ultra-Korrekten-Formulierungswut des TÜV´s gedacht.

    ...Aber gut...so ganz korrekt ist Deine Aussage auch nicht, wenn der Wagen aus irgend einem wie auch immer gearteten Grund einfedert (Bordsteinparken oder so), ist´s vorbei mit den "305 / 310 mm"... :wink:

    92er VR6, darkburgundy, Klima,
    AP-Koni FW 60/40, 205/40/17 auf 8x17 Momo GT2, Bastuck Gr. A, offener K&N, staatl. gepr. In.Pro.-Aquarium-Tester :cheers: uvm...

    ...wer hat, der kann...

  • ...ja ungefähre Maße hoffe ich auch... :roll:
    ..Aber dann frag ich mich warum, der TÜVler das bis auf den letzten mm festgelegt hat.
    Irgendwie scheint´s keine einheitliche Regelung zu geben...nicht nur im Bereich Fahrwerke, sondern generell... :smiling_face_with_horns:

    92er VR6, darkburgundy, Klima,
    AP-Koni FW 60/40, 205/40/17 auf 8x17 Momo GT2, Bastuck Gr. A, offener K&N, staatl. gepr. In.Pro.-Aquarium-Tester :cheers: uvm...

    ...wer hat, der kann...

  • Bei mir geht nicht mehr viel tiefer.
    Die RS-Stoßstange hängt ca. 4-5cm, vom tiefsten Punkt aus gemessen(wenn ich so weiter fahre, dann habe ich irgendwann noch mehr Bodenfreiheit :lol: ).
    Der Rest ist relativ hoch(keine Seitenschweller und orig. Heckstoßstange).
    Werde das mal so ausprobieren wie es Sacha beschrieben hat.

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