• Hi,

    es gab ja Änderungen vom TÜV, oder eine Richtlinie an die sich die TÜV-Prüfer halten sollten seit 2009, dass ab Kotflügelkante eine gedachte vertikale Linie die Felge nicht rausstehen darf, sprich alles abgedeckt sein soll.

    Ist dieses so richtig, oder liegt es im Ermessen des Prüfers und es könnte auch das "alt" bewehrte Radlauffläche muss abgedeckt sein gelten?

    Corrado fahren ist kein Gefühl, es ist eine Lebenseinstellung :super:

  • Hi,

    es gab ja Änderungen vom TÜV, oder eine Richtlinie an die sich die TÜV-Prüfer halten sollten seit 2009, dass ab Kotflügelkante eine gedachte vertikale Linie die Felge nicht rausstehen darf, sprich alles abgedeckt sein soll.

    So soll es sein, also stimmt.Der Rest ist u.U. mit einem wohlwollenden Prüfer und evtl. mit der Hilfe vom Toleranzkatalog (wenn man um die letzten mm kämpft) möglich..

  • Hab noch mal gesprochen, scheinen hier kullanter zu sein als ich dachte, der TÜV Prüfer meinte, es kommt immer drauf an, an sich gilt nur Radlauffläche ... hätte ich ja mal gar nicht gedacht.

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