Hi,
normalerweise ist es ja so, dass wenn ich z.B. im August 2003 Termin für HU und AU habe, aber erst im September zum TÜV fahre, ich dann auch nur eine Plakete bis August 2005 bekomme. Überziehen bringt also nichts.
Wie ist es aber, wenn ich mein Auto mit abgelaufenen TÜV, also z.B. im Septemeber still lege, und es beispielsweis im März 2004 wieder anmelde und zum TÜV fahre, um HU und AU machen zu lassen? Wie "klebt" der TÜV da? Bis August 2005, also so als ob ich den Termin einfach nur versäumt habe, oder gelten bei Stillegungen andere Regelungen und ich würde dann eine Plakette bis März 2006 bekommen?