Hallo
Ich frrage mich ob es Rechtlich legal ist an Autos die serienmässig einen Seitenblinker haben diesen zu endfernen.
Ist ja mitlerweile schon fast Standart ohne Seitenblinker.
Hat da jemand Erfahrung?
Gruss Sascha
Hallo
Ich frrage mich ob es Rechtlich legal ist an Autos die serienmässig einen Seitenblinker haben diesen zu endfernen.
Ist ja mitlerweile schon fast Standart ohne Seitenblinker.
Hat da jemand Erfahrung?
Gruss Sascha
also ganz ohne wird wohl kaum legal sein, aber viele "verstecken" den blinker einfach im hauptscheinwerfer...
mfg
pe
Hi,
ich denke, er meint die, die an der Seite sind, nicht die vorne, oder??
Die kann man ohne Bedenken wegmachen, soweit ich informiert bin.
...Gruß Michael...
Es gibt doch auch Corrados ohne Seitenblinker.
Wenn es bei seiner Frage um einen Corrado ging, was er jetzt so explizit nicht gesagt hat...
Sollte also kein Problem sein...
Ja es geht nur um die an der Seite.
Das es bei einem Golf 2 oder Corrado der keine seitlichen Bilnker hat kein Problem ist ist mir klar.
Wie ist das aber mit einem Golf 4 oder 3B Passat ?
Gruss Sascha
Seiten blinker sind doch irgendwie kein Muss oder?
Frag doch mal den Tüver was der dazu zu sagen hat.
Schau mal hier §54 Absatz 4 StVZO:
Türlich sind die Vorschrift.
Der eigentliche Witz ist: Die Corrado`s die ohne Seitenblinker ausgeliefert wurden, dürfen ohne fahren, die die sie aber ab Werk hatten, MÜSSEN sie normalerweise behalten !!!
Wenn man streng nach der StVZO geht...geht man ja aber nich....
Also folgender Satz steht in der StVZO:
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4m und einer Breite von nicht mehr als 1,60m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
Also unser Fall wäre ja, der normale PKW 4, Lang und 1,60m Breit dürfte zwar OHNE Frontblinker fahren, aber MIT Seitenblinkern. Seitenblinker sind NUR erforderlich an Fahrzeugen mit mehr als 6m Abstand zwischen beiden Rändern der Lichtaustrittsflächen (also Außenkante Frontblinker und Außenkante Rückblinker).
Also meiner Meinung nach, sind Seitenblinker keinesfalls erforderlich!!!
Davon mal abgesehen, gab es den Corrado (genau wie meinen Polo 2F) ja MIT und OHNE Seitenblinker ab Werk. Wenn ich mir also originale Kotflügel OHNE seitenblinker an einen Wagen MIT eigentl. originalen Seitenblinkern mache, interessiert das sicherlich nen Toten. Schließlich ist nirgendswo in den Papieren festgehalten, dass der Wagen Original Seitenblinker hatte!!!
So denn... meine Meinung...
Liebe Grüße sendet das LaderLuder
Soweit ganz richtig...
Problem ist aber, daß die unter der ABE Nr. 664 und 664/1 beim KBA in Flensburg registriert sind, und die wissen sehr wohl daß der Wagen mal mit Seitenblinkern ausgeliefert wurde...
Mal davon ab- es interessiert sowieso keine Sau....
Das mag ja sein, aber vom Gesetz her ist es definitiv KEIN MUSS, also ist es ziemlich egal, auch wenn es mal nen Bullen interessiert...!!!
Der klotzt eh nur blöd, wenn ich ihm den Paragraphen an den Kopf knalle!!!
So denn... meiner Meinung nach gibt es da überhaupt keine Diskussion?!
Liebe Grüße sendet das LL
Also du Luder...
Wenn du`s mir partout nich glauben willst, such ich dir die VOLLSTÄNDIGEN Gesetzesunterlagen dazu raus am Wochenende...
Nur mal so zum Nachdenken für dich: Wie kannst du denn von der Seite den Frontblinker des Corrado`s sehen, hm ???
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