Oranges Innenteil der RL rot färben

  • Hallo Jungs,


    ist es möglich das orange Teil, in dem die Rückfahrscheinwerfer sind, rot zu färben, ohne das man Probleme bekommt. Sind ohnehin ohne Funktion.

    MfG Manni


    Audi Coupé Typ89 2.8 AAH Fronti Bj: 4/95

  • Hi!


    Ja warum sollte das nicht erlaubt sein. Bin auch eine Zeit damit rumgefahren. Ist ja wirklich ohne Funktion.
    Und beim Sharan mit gelben Blinker ist der Innenteil in dem der Rückfahrscheinwerfer ist auch rot gefärbt.
    Musst nur den Scheinwerfer weiss lassen. Aber das wollteste ja eh.

    MfG Marcel


    ..und die Welt ist eine Kurve... :biggrin:

  • Sorry aber,
    die Rückleuchten wen gewollt von VW wären sie damals schon in ner anderen Farbe hergestellt und am Corrado montiert zum verkauf angeboten wurden.
    Die Rückleuchten sind so abgenommen wurden und im bereich der STVO zugelasen wie sie " ORIGINAL " am Corrado zu finden sind jegliches Lackieren und nicht eingetragen trägt dazu bei das die Betriebserlaubnis erlöcht ihr bekommt dabei 3Punkte und könnt noch nen bissel was blechen je nach dem wen ihr noch in der Probezeit seit könnt ihr zu Nachschulung. :)

  • Die Bremssättel darf ich ja auch lackieren und alles andere ja auch, wie ich es will, wieso darf ich dann ein Teil der RL nicht lackieren, die eh keine Funktion hat. Ist doch Schwachsinn.

    MfG Manni


    Audi Coupé Typ89 2.8 AAH Fronti Bj: 4/95

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  • Hi,


    @Blue: Stimmt so nicht ganz.
    ABG der Rückleuchten definiert ganz klar die Größe des Leuchtfeldes und der Funktion. Da steht ausdrücklich drin, das die anderen Bereiche auch anders ausgeführt werden dürfen. Das weiße ist z.B. auch nicht voll beleuchtet, die Helligkeit hört bei den Refernzmarkierungen auf :winking_face: .

  • So ich noch mal :)


    Corri_82 </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Die Bremssättel darf ich ja auch lackieren und alles andere ja auch, wie ich es will, wieso darf ich dann ein Teil der RL nicht lackieren, die eh keine Funktion hat. Ist doch Schwachsinn.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Weil die Rückleuchten so wie sie sind am STÜCK genau so wie so Original verbaut werden einem Licht test unterzogen wurden worauf ein Gutachten erstellt wurde.
    Welches nur Gültig ist für die Originale form und Farbe jegliche veränderung trägt dazu bei das die Betriebserlaubnis erloschen ist.
    Bremssättel sind auf Funktion von Bremsen getestet wurden nicht auf Optik wa sden Lack an geht!


    ChaoZ </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Seh ich auch so....genauso wie einige Teile im Scheinwerfer keine Funktion haben, die manche schwärzen....was keine Funktion hat kann man auch nicht beeinträchtigen </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Was kannst du im Scheinwerfer schärzen was keine Funktion hat?
    Acuh hier gilt das ding hat nur das E zeichen bekommen weil Test usw.


    Jolly Joker </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Gute Frage: Darf man einem Teil, das keine funktion hat, seine Funktion nehmen? Ich denke schon - sonst dürfte ich ja auch meine Blinker nicht auf Klar umrüsten, oder?
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Umrüsten ist doch wieder was ganz anderes, also färben ist nicht original also verboten.
    Umrüsten da gegen da tauscht man teile aus die wen sie zugelassen sind auch auf dem Fahrzeug montiert werden dürfen haben diese besagten Blinker kein E zeichen ist es verboten.


    Ist nur ne Frage der Zeit bis Zoran hier mal was zu sagt.
    Das ganze von Färben aussen innen wurde doch zu genüge durch gekauert. :confused:


    Anders ist es dann wieder wen ihr sachen eingetragen habt sprich ihr rüstet um und last die sachen eintragen vom Tüv der gibt euch den Segen das es so ok ist wie ihr das gemacht habt dann dürft ihr mit was weiss ich auf die Strasse.


    Habt ihr euch mal gedanken gemacht wen ihr nen Unfall baut und so nen Scheinwerfer zerbricht oder diese Rückleuchten und die gegen Partei sieht das.
    Dann kommt nen Gutachter von der gegen partei der euer Fahrzeug dann mal genau unter die Lupe nimmt.
    Wen bei so einen schönnen Unfall dann noch jemand im Rollstuhl landet werdet ihr bezahlen für euer Leben lang und das Wegen nen paar scheinwerfer oder Lackierter Rückleuchten.


    Ist es euch das wert???

    [ 25 September 2002, 23:35: Beitrag bearbeitet von: Blue-G60 ]

  • Nein, wert ist es da unter keinen Umständen... Nur vom logischen betrachtet, kann doch ein Teil am Auto, dass keine Sicherheitsrelevante Funktion hat, um Schadensfal dazu hergezogen werden, damit die Versicherungen sich rausreden können... Was machst Du denn bei einem gecleanten Heck (sprich keine Zeichen hinten draug & kein Wischer dran) - wenn du dann einen Schaden hast kann doch auch keiner sagen weil der Wischer (der ja sogar eine funktion hat!) fehlte bis du schuld an dem schaden... Ich rede ja nicht davon die gesamten RL zu färben - nur den Teil ohne Funktion...

  • Jolly Joker = Blue-G60 </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Anders ist es dann wieder wen ihr sachen eingetragen habt sprich ihr rüstet um und last die sachen eintragen vom Tüv der gibt euch den Segen das es so ok ist wie ihr das gemacht habt dann dürft ihr mit was weiss ich auf die Strasse.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">;)

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  • @Blue:


    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Weil die Rückleuchten so wie sie sind am STÜCK genau so wie so Original verbaut werden einem Licht test unterzogen wurden worauf ein Gutachten erstellt wurde </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Eben der Lichttest bezieht sich ja auch nur auf die Eile die Leuchten oder reflektieren. Aber dieses Teil hat mit dem Gutachten nix am Hut. Ist also genauso als wenn ich mein VW zeichen am Heck lackiere. Im Prinzip. Wenn ich wegen sowas zum TÜV fahren würde, würde einen Der Tüvler wahrscheinlich noch auslachen :frech:


    Gruss Manni

    MfG Manni


    Audi Coupé Typ89 2.8 AAH Fronti Bj: 4/95

  • Corri_82 3Punkte wen dir das der spass wert ist. :)
    Es gibt solche und solche Jungs in Grün die einen juckt es nicht die anderen legen wen sie nen schelchten Tag zu hause hatten dein Auto still.
    Das ist net plötzin oder sonnstiges das sind sachen die sind hier schon vorgekommen ich saug mir das doch nicht aussem Ärmel.


    Du hattest hier eine Frage gestellt </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Corri_82

    Hallo Jungs,


    ist es möglich das orange Teil, in dem die Rückfahrscheinwerfer sind, rot zu färben, ohne das man Probleme bekommt. Sind ohnehin ohne Funktion.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Nun dies </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Im Prinzip. Wenn ich wegen sowas zum TÜV fahren würde, würde einen Der Tüvler wahrscheinlich noch auslachen
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Was spricht dagegen zum Tüv zu fahren und holt sich die Meinung ein vom Prüfer was sachlich sein kann und nicht unbedingt mit einen lächeln zu betrachten ist.
    Wie gesagt hier wurde eine Frage gestellt die man versucht hat zu beantwurden.

    [ 26 September 2002, 00:05: Beitrag bearbeitet von: Blue-G60 ]

  • So langsam reden irgendwie alle aneinander vorbei... das das mit dem rechtlichen auch immer so kompliziert sein muss....


    Also: ich gehe jetzt davon aus, dass man die orangenen Felder der originalen RL ohne funktion rot färben darf, da sie weder eine leuchtfunktion noch eine reflektionsfunktion haben.
    Anders ist es bei einer tutti-kompletti rot/schwarz/weiß-der-geier-welche-farbe ganz Lackierung. Dies ist trotz einigen Gutachten nicht zulässig, da hier sowohl Leuchtfunktion sowie reflektion der RL beeinträchtigt werden.


    Richtig?

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  • Naja obs besser aussieht ist Geschmackssache !!!


    Zum Färben sage ich, man darf alles machen solange man nicht erwischt wird.
    Man kann an einen Polizisten treffen der das genau nimmt und dann hat man ein Problem, man kann aber auch glück haben.


    Hat vielleicht jemand ein Bild von einem Roten Corry mit den Inpro´s ???

    Gruß
    Daniel


    Wenn dummheit schnell wäre bräuchten manche keinen G Lader

  • Haaaallllllllloooooo!!!!


    Man kann sich ja echt anstellen. Also wegen dem lackierten Innenteil würde ich mir mal gar keine Sorgen machen. Wem soll es denn auffallen? Und vor allem gibbet ja wohl an den meisten Autos hier Anbauten/Umbauten etc. die weit "illegaler" sind.
    Man sollte sich wegen so einer Kleinigkeit echt nicht bepinkeln.
    Okay, dass man mit ganz lackierten RL Probs bekommen kann, ist ja klar. Aber doch nicht deswegen. :troest:


    P.S. Immer dran denken, auch keinen Kaugummi auf die Strasse spucken, ist auch nicht erlaubt. :frech:


    Tut mir leid, aber den konnte ich mir nicht verkneifen. :winking_face:

    MfG Marcel


    ..und die Welt ist eine Kurve... :biggrin:

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