Ich weiß das Thema ist schon immer ausfürlich behandelt worden, aber ich wollte trotzdem fragen, weil ich vorher auch die SUCHEN-Funktion durchgeschaut hab. Kann ich irgendwie die serienmäßige Rückleuchten ändern bzw. das orangene wegbekommen und sie eintragen lassen. Ganz rot, weiß-rot oder schwarz; irgendwie aber net orange. (Aber bitte mit TÜV-Gutachten, und kein Gefälschtes!) halt was, was legal ist bitte!! MfG
Rückleuchten
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Corri_82 -
10. Oktober 2001 um 00:34 -
Geschlossen
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Original gibt es NICHT!!!! ABER das Orange versaut echt die ganze Optik!
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Also geht da nix. Alles andere ist wohl nur durch gefälschtes Gutachten eingetragen worden oder illegal?????
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Genau richtig! Leider, aber.....
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Hi!
Was heißt denn hier illegal. Wenn die Dinger eingtragen sind, dann ist doch alles okay. Illgal wäre es, wenn man das selber in seinen Fahrzeugschein reinschreibt.Aber wie gesagt, dass Thema wurde schon bis zum erbrechen und wieder zurück behandelt.
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und man kann sich jedesmal von vorne aufregen! aber laut Marcel G60 wird eine ilegale Sache durch ein gefälschtes Gutachten legal! na wenn einer das glaubt kann man ihm auch nicht helfen!
Wenn mir jemand das Motorrad klaut und sich einen neuen Brief druckt ist das dann auch legal weil er ja einen Brief hat? -
@ Power-Corrado
Ich verstehe jetzt Dein Problem nicht. Wenn ich was im Fahrzeugschein/-brief ordnugsgemäß vom TÜV eingetragen bekomme ist das doch legal eingetragen, oder nicht? Kann natürlich sein, dass Dein TÜV einen Zusatz wie:"Rückleuchten sind eingetragen, aber eigentlich illegal!" in Deinen Fahrzeugschein schreibt.
Mit dem gefälschten Gutachten ist das doch wieder eine ganz andere Sache. Solange der Prüfer das Gutachten anerkennt und aufgrund dessen die Eintragung vornimmt, ist es solange okay, bis sich das Gutachten offiziell als gefälscht herausstellt. Dann kann die Eintragung rückgängig gemacht werden.
Wenn Du so Gewissensbisse wegen der Legalität hast, dann lass es doch einfach sein. -
Hier gehr es nicht um das was ich mache sondern ob es Legal oder ilegall ist!!!
Naja ich könnte Dir jetzt wieder das selbe schreiben wie in meinem letzten Beitrag aber ich habe die befüchtung das es leider keinen Sinn hat. -
Sers!
Ob Legal oder Illegal, die frage wird sich schnell beantworten, wenn dir irgend ein Kasper hinten drauffährt und behauptet, dass er dein Bremslicht net gesehen hat!(aufgrund der Verfärbung, Verdunklung etc.)
Da wird sich die Versicherung schnell versuchen rauszureden!In diesem Sinne...
CU Hakan -
Alles klar, Du hast den Voll-Check und ich bin doof. Können uns ja so einigen!
[ 10. Oktober 2001: Beitrag editiert von: Marcel G60 ]
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Hakan hat da schon recht eingetragen ist nicht gleich Legal wenn du es mit ner einzelabnahme machst ist das ok aber aufgrund eines gefälschten Gutachten ist das keine Legale eintragung und somit auch nicht gültig.
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Meine Aussage war auf Power-Corrado bezogen.
Ist mir auch klar, dass die Eintragung nicht so legal ist wie z. B. wenn man sein Lenkrad mit ordentlicher ABE eintragen lässt, aber solange die RL erstmal im Schein eingtragen sind, ist doch auch erstmal Ruhe.
Letztenendes soll von mir aus auch jeder machen was er will. Jeder trägt das Risiko, dass ihm mit eingefärbten Rückleuchten ans Bein gepin**** werden kann und gut ist. -
Marcel G60 mein Beitrag war auch nicht persönlich gemeint aber es nervt wenn mann immer an einem vorbeischreibt!
Das es mit den Rückleuchten nicht so ganz richtig ist weis auch eigentlich hier fast jeder! Man muß am Ende aber selbst Entscheiden was man macht, aber es ist sch..ße wenn mann dann von anderen falsche Informationen bekommt und sich dann der gefahr nicht bewust ist!
Ich bin mir der Gefahr bewußt aber ich persönlich kann damit leben! -
@ Power-Corrado
Dann ist die Sache ja jetzt aus der Welt geschafft. Ich wollte hier auch keinem falsche Hoffnungen machen, was die Legalität der Eintragungen angeht.
Wie gesagt soll jeder für sich selbst entscheiden und fertig ist.
Außerdem wird es NIE legale farbige Rückleuchten geben. Dem sollte sich auch langsam mal jeder bewußt werden! -
Ich hab komplett schwarze Rückleuchten. Hab sie bis jetzt zwar noch nicht eingetragen.
Werd ich aber in der nächsten Zeit machen...
Es ist völliger quatsch. Du musst einfach den richtigen Tüver finden, dann ist das kein Thema.
Ich hab eine kopie von einem Fahrzeugschein wo genau diese Leuchten eingetragen sind.
Und noch ein Gutachten.Ich werd es direkt posten wenn ich sie eingtragen hab.
Die einzige Auflage die der TÜV mir macht ist das ich zwei Reflektoren am Heck anbringe. Das ist alles...
http://www.lietzau.de.vu -
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@Cor2,0 tja nur reicht dir die Kopie nicht da musst du schon den Tüver nachweissen können.
Bei uns zumindest.
Aber ich denke mal hier wurde eh schon alles gesagt weil jede woche so nen Tehma drann ist mit Rückleuchten. -
Leute schaut mal ins TÜV-Forum, habe da meine ach so schlimmen Wochenenderfahrungen verarbeitet , gewöhnt euch dran, die Eintragung nützt nichts, gar nichts...
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