• Hallo,
    kann man irgendwo im I-Net Fragen stellen die auch beantwortet werden zum Thema Verkehrsrecht?

    Z.B: Muß die Versicherung die Abschleppkosten bezahlen
    und Muß die Versicherung die Differenz zum gleichwertigen
    Leihwagen bezahlen( Lupo-Corrado)?

    Danke

  • es gibt Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden, aber sofern du schuldlos in einen VU verwickelt wurdest, trägt die gegnerische Haftplichtversicherung alle notwendigen Unkosten, sofern Du nicht gegen die sog. Schadenminderungspflicht verstößt.

    Bei Haftpflichtschäden hast Du Anspruch auf einen selbst ausgesuchten Schadengutachter, bei Kaskoschäden dagegen nicht.

    Dazu kommt bei Haftpflichtschäden natürlich auch ein Leihwagen oderdie sog. Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum der Reparatur oder der Wiederbeschaffungszeit (aber max.14 Tage)hinzu.

    Rechtsanwaltkosten werden ebenfalls ersetzt, es sei denn, die gegnerische Versicherung stellt die berechtigte Gesamtforderung sofort unstreitig.

    gruss

  • Hallo,
    Der Unfallgegner ist mir in die Seite gefahren.
    Die Polizei sagt ich sei nicht Schuld, aber die Versicherung
    will mir wahrscheinlich eine Teilschuld anhängen.
    Weil der Unfallgegner ausgesagt hat,ich wär angeblich zu schnell gefahren, was nicht stimmt.

    Jetzt habe ich von Bekannten gehört das sich sowas bis zu 3 Jahre hinziehen kann???

    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo!

    Ich würd mal sagen da du die Aussage der Polizei hast kann dir die Versicherung den Buckel runter rutschen.

    Und wenn der nette Beamte in Schnittlauchuniform in sein Unfallprotokoll reingeschrieben hat das die Schuld nicht auf deiner Seite liegt. Dann kann der Unfallgegner doch sagen was er will.
    Da ja eine Zivilperson mit freiem Auge sicher nicht abschätzen kann ob ein anderer Verkehrsteilnehmer zu schnell gefahren ist. (Hat mir mal ein Polizist erklärt)

    [ 16. Mai 2002: Beitrag editiert von: G60Andy ]

    Golf G60, BJ 90, 5trg, ohne Klima, brightbluepearl LP5U, Bilstein Sprint Dämpfer -60mm, 7.5Jx15 RSL mit 195/50/15, 75LR + Chip + offener K&N

  • wenn der unfallgegner schon vor Ort gesagt hat, du wärst zu schnell gewesen und die Beamten das ernst genommen hätten, dann wären sofort Spuren gesichert worden, wie Blockier- oder Schleuderspuren.

    ist doch klar, dass erst mal sowas behauptet wird, wenn du dir Sorgen machst, nimm halt gleich nen Anwalt, der wird Dir dann auch beim Ausfüllen des Fragebogens für Anspruch-steller zur Seite stehen (es gibt ja auch Selbststeller) und kann Dir sicher auch nen prima Gutachter empfehlen

    viel Glück :):confused::spineyes:

  • Also, 3 Jahre ist Quatsch aber ein paar Wochen kann das dauern, wenn der Rechsstreit folgt auch länger, hast du einen Schutzbrief zahlt die Versicherung in der Regel deine Abschleppkosten und als gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Corrado wurde bei meiner Gesellschaft meines Wissens TT und Golf IV V6 eingestuft...

    Member of Corrado Club Germany e.V. / http://www.vw53i.com / Corrado - love - devotion - feeling - emotion!

    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

  • Hallo,
    hab jetzt bei der gegnerischen Unfallversicherung angerufen:
    Nutzungsausfallentschädigung: 30,-Euro pro Tag
    für meinen Corrado
    Dafür soll es einheitliche Tabellengeben
    (hat sie gesagt)
    Hab aber vorher schon die Leihwagenrechnung hingeschickt,
    kann ich mir jetzt aussuchen ob ich die Rechnung bezahlt haben will oder eine Nutzungsausfallentschädigung?


    Schutzbrief und Rechtschutz hab ich leider nicht.

    Wenn ich mir jetzt nen Anwalt nehme und die Versicherung
    sollte es doch irgendwie schaffen mir eine Teilschuld
    anzuhängen, muß ich dann den Anwalt bezahlen?

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